Freiberufliche Tätigkeit: andere Tätigkeit ausüben, als angemeldet? (Steuernummer)

3 Antworten

Bei entsprechender Qualifikation kannst Du beide Tätigkeiten ausüben. Diese müssen jedoch getrennt werden, da sie unterschiedlich besteuert werden. Denn bei gewerblicher Tätigkeit bist Du auch gewerbesteuerpflichtig. Zudem ergeben sich auch aus anderen rechtlichen Gründen Folgen, beispielsweise Haftung, Buchführung usw.

Trennst Du es nicht, wird das Finanzamt von der sogenannten "Abfärberegelung" ausgehen und alle Einkünfte als gewerbliche Einkünfte behandeln.

folklaender 
Beitragsersteller
 03.05.2015, 23:05

Danke auch an dich für die Antwort. Muss ich denn auch Gewerbesteuer zahlen, wenn ich das nur ab und zu mache und dementsprechend wenig verdiene?

Kann ich auch jetzt einen Gewerbeschein beantragen und die Tätigkeit nachträglich darauf laufen lassen?

Wenn du auch hierauf eine Antwort weißt, würde mir das sehr helfen. 

Hallo,

Dein Messe-Job ist keine freiberufliche Tätigkeit, sondern ein Gewerbe. Diese beiden Dinge würde ich nicht in einen Topf werfen. Was hindert Dich daran, ein Gewerbe anzumelden ? Die Gebühr von 20 € ?

Außerdem würde ich bei einem Messe-Job daran denken, eine Betriebshaftplfichtversicherung abzuschließen. Wenn Du Dich auf einem Messegelände bewegst, kannst Du eher einen schaden verursachen, als als Autor.  

Gruß

dervagabund

folklaender 
Beitragsersteller
 29.04.2015, 19:56

Danke für die Antwort! Wirklich hindern tut mich nichts. Es wäre nur einfacher, wenn es so ginge. Kann ich das denn auch nachträglich tun - d.h. eine Tätigkeit vor, sagen wir, 2 Wochen mit dem nun zu beantragenden Gewerbeschein abrechnen? (Angenommen natürlich der Arbeitgeber, d.h. die Agentur macht da mit. Das habe ich noch nicht erfragt.)

Dank auch für den Tipp mit der Versicherung...

Also bei einem Gewerbe muss zumindest alles drinstehen. Promotion wird glaube ich gar nicht freiberuflich durchgehen.

folklaender 
Beitragsersteller
 29.04.2015, 19:57

Hmm, so ähnlich antwortet ja auch dervagabund... Vielen Dank für die Antwort. Auch wenn sie mir nicht gefällt ;)