Freiberufliche Tätigkeit: andere Tätigkeit ausüben, als angemeldet? (Steuernummer)
Liebe Community! Ich habe im letzten Jahr eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet. Die brauchte ich, um Rechnungen mit einer Steuernummer stellen zu können. Als Tätigkeitsfeld habe ich Wissenschaft/Autor angegeben.
Nun will ich auf einer Messe arbeiten (Promotion-Job). Meine Frage ist: kann ich das mit der Steuernummer tun? Kann ich eine Rechnung schreiben und die Steuernummer darauf angeben, die ja eigentlich für das Tätigkeitsfeld Wissenschaft/Autor "angemeldet" wurde?
Oder muss ich dafür extra eine neue Tätigkeit anmelden?
Vielleicht ist ja auch ein Kompromiss möglich: das bisherige Tätigkeitsfeld "ausweiten", also dem Finanzamt Bescheid geben, dass ich nun auch andere Tätigkeiten auszuüben gedenke?
Aber vielleicht weiß das jemand besser als ich. Danke für die Antworten!
3 Antworten
Bei entsprechender Qualifikation kannst Du beide Tätigkeiten ausüben. Diese müssen jedoch getrennt werden, da sie unterschiedlich besteuert werden. Denn bei gewerblicher Tätigkeit bist Du auch gewerbesteuerpflichtig. Zudem ergeben sich auch aus anderen rechtlichen Gründen Folgen, beispielsweise Haftung, Buchführung usw.
Trennst Du es nicht, wird das Finanzamt von der sogenannten "Abfärberegelung" ausgehen und alle Einkünfte als gewerbliche Einkünfte behandeln.
Danke auch an dich für die Antwort. Muss ich denn auch Gewerbesteuer zahlen, wenn ich das nur ab und zu mache und dementsprechend wenig verdiene?
Kann ich auch jetzt einen Gewerbeschein beantragen und die Tätigkeit nachträglich darauf laufen lassen?
Wenn du auch hierauf eine Antwort weißt, würde mir das sehr helfen.
Hallo,
Dein Messe-Job ist keine freiberufliche Tätigkeit, sondern ein Gewerbe. Diese beiden Dinge würde ich nicht in einen Topf werfen. Was hindert Dich daran, ein Gewerbe anzumelden ? Die Gebühr von 20 € ?
Außerdem würde ich bei einem Messe-Job daran denken, eine Betriebshaftplfichtversicherung abzuschließen. Wenn Du Dich auf einem Messegelände bewegst, kannst Du eher einen schaden verursachen, als als Autor.
Gruß
dervagabund
Danke für die Antwort! Wirklich hindern tut mich nichts. Es wäre nur einfacher, wenn es so ginge. Kann ich das denn auch nachträglich tun - d.h. eine Tätigkeit vor, sagen wir, 2 Wochen mit dem nun zu beantragenden Gewerbeschein abrechnen? (Angenommen natürlich der Arbeitgeber, d.h. die Agentur macht da mit. Das habe ich noch nicht erfragt.)
Dank auch für den Tipp mit der Versicherung...
Also bei einem Gewerbe muss zumindest alles drinstehen. Promotion wird glaube ich gar nicht freiberuflich durchgehen.
Hmm, so ähnlich antwortet ja auch dervagabund... Vielen Dank für die Antwort. Auch wenn sie mir nicht gefällt ;)