Gewerbe beantragt. Was jetzt?

9 Antworten

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Das Schreiben, das du ans FA schicken sollst, ist wahrscheinlich die steuerliche Erfassung. Und natürlich antwortet das FA schriftlich und schickt dir die Steuernummer, die du auf alle Rechnungen schreiben musst.

IHK und BG melden sich bei dir. Keine Sorge.

Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer brauchst du nur, wenn du Kunden im Ausland hast.

UltraBoss69 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 12:18

Bist du sicher, dass sich die BG von alleine meldet? Weil in anderen Antworten steht, ich muss mich da melden

Geochelone  05.05.2021, 18:00
@UltraBoss69

Die melden sich. Wenn du keine MA hast, musst du eh nix zahlen.

Offensichtlich ging es ja nur darum, dass jemand die Gewerbeanmeldung ausgefüllt hat. Das ist ja keine Anmeldung sondern nur ein Formularausfüllservice. Normaler Weise gibt es jetzt noch einen Gebührenbeschied von der Gewerbeaufsicht und das Finanzamt meldet sich mit dem steuerlichen Erfassungsbogen. Das ist das eigentlich aufwendige an der Gewerbeanmeldung. In der steuerlichen Erfassung geht es darum, dass die Kleinunternehmerregelung beantragt werden kann. Wenn die wichtig ist, sollten da keine Fehler gemacht werden. Danach ist die Anmeldung für ein Einzelunternehmen fertig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dü müßtest an für sich eine Rückmeldung vom gewerbeamt bekomen, dass die anmeldung erfolgreich war. Es können ja durchaus auch fehler im Anmeldeformular vorkommen.

An wen hast du die 25 Euro bezahlt, an gewerbe.org oder an das gewerbeamt ? hast du einen Nachweis der gewerbeanmeldung bekommen ?

Das Gewerbeamt informiert dann automatisch die zuständigen Stellen wie Finanzamt oder IHK. Vom Finanzamt bekommst du dann einen steuerlichen Erfassungsbogen , wo du u.a. angeben musst , ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst: Kann auch sein,dass man sich neuerdings selber beim Finanzamt melden muss.

Gewerberechtlich gibt es nur ein Gewerbe, steuerrechtlich noch die Kleinunternehmerregelung, und in der Rechtsprechung zum Handelsrecht das Kleingewerbe.

UltraBoss69 
Beitragsersteller
 04.05.2021, 23:40

Muss man sich, wenn man die kleinunternehmerregelungbeansprucht, sich bei der Berufsgenossenschaft melden?

berndcleve  04.05.2021, 23:58
@UltraBoss69

Die Kleinunternehmerregelung hat nichts mit der Berufsgenosschenschaft zu tun. Das ist eine steuerliche Regelung. Bei Umsätzen unter 22.000 Euro kann man dann dazu optieren, sich vom Ausweis der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Damit erspart man sich und dem Finanzamt viel Arbeit.

https://www.kleinunternehmer.de/

Ich glaube, ja, dass man sich grundsätzlich bei der BG melden muss. Unternehmen ohne mitarbeiter sind nicht automatisch versicherungspflichtig. auskunft in der hinsicht gibt die BG:

Du beantragst ein Gewerbe, ohne die geringste Ahnung davon zu haben?

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits sind die Mindestvoraussetzung, um erfolgreich zu sein und nicht vorzeitig pleite zu gehen.

Und sowas kann auch richtig teuer werden.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Dir fehlen Dir all diese Kenntnisse, deshalb solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst.

Ich weiß, das klingt hart, ist aber so.

UltraBoss69 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 12:20

wahrscheinlich hast du recht. Aber bitte bedenke, ich will einfach nur mit gewinnabsicht Sachen auf ebay (kaufen und) verkaufen

Ratefuchs007  05.05.2021, 13:09
@UltraBoss69

Das ist mir schon klar.

Aber gewerblich verkaufen heißt, dass Du Rechte und vor allem Pflichten hast.

Und Verstöße dagegen können nicht nur empfindlich teuer sein, sind sind es auch.

Trotzdem viel Erfolg Dir!

Seit 2021 ist es so, dass DU dich beim Finanzamt melden musst nachdem du beim Gewerbeamt dein kleingewerbe angemeldet hast.

Daraufhin bekommst du weitere Schritte wie du dich Online beim Finanzamt registrieren musst. Nach ca. Zwei Wochen bekommst du dann deine Steuernummer die du dann bei deinen Rechnungen mit angeben musst.

Klappt alles einwandfrei, dauert halt nur seine Zeit.

Ontario  21.11.2021, 12:33

Ich kenne das anders. Wenn man sein Gewerbe anmeldet, dann erhält das Finanzamt vom Gewerbeamt eine Mitteilung. Das Finanzamt schickt dann einen Fragebogen der auszufüllen ist. Gleichzeitig ist dann auch die Identität. Nummer angegeben, die bei Rechnungen aufzuführen ist.

Dass man sich extra beim Finanzamt anmelden muss, wenn man ein Gewerbe anmeldet, wäre mir neu.

CapoDecina  04.05.2021, 23:14

Berufsgenossenschaft usw. melden sich dann auch automatisch, du musst nur auf die Formulare warten, ausfüllen und zurück schicken