Minijob und Nachhilfe geben?
Hallo :) Ich bin zur Zeit Studentin und arbeite auf 450€ Basis in einem Gewerbe. Da kommt nicht jeden Monat 450€ zusammen, da ich nach Stunden bezahlt werde und nach bedarf eingesetzt werde. In den meisten Monaten, kommt es aber schon zusammen. Jetzt möchte ich gerne nebenher Nachhilfe geben (meistens 30€ in der Woche) Frei und nicht über ein Institut oder Ähnliches. Wenn ich diese Tätigkeit jetzt beim Finanzamt anmelde, bleibt der 450€ Job davon unbetroffen? Oder müsste ich dann alles versteuern?
3 Antworten
Hi liebe GraceRi,
die Steuer ist nicht das Problem (aktuell gilt für Single ein Steuerfreibetrag von 8.820 € im Jahr ;-), sondern deine bisherige kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern fällt weg mit deinem Gewerbe als Nebenerwerb :-((
Gruß siola55
Familienversicherung:
Das stimmt so nicht, da muss man genau nachrechnen:
"Familienversicherung und MinijobWenn das Familienmitglied einen Minijob ausübt gilt eine Einkommensgrenze von 450 Euro pro Monat. Für alle anderen ist die Familienversicherung nur dann möglich, wenn die monatliche Einkommensgrenze von 425 Euro (2017) nicht überschritten wird.
Wichtig: Ein Überwiegen des Arbeitsentgelts aus der geringfügigen Beschäftigung wird für die Anwendung der Einkommensgrenze von 450 Euro nicht verlangt. Damit ist die Familienversicherung selbst dann noch möglich, wenn das sonstige anrechenbare Gesamteinkommen bereits über dem Betrag von 425 Euro liegt, zusammen mit dem Entgelt aus dem Minijob jedoch die Grenze von 450 Euro nicht übersteigt."
Wie dieses "sonstige anrechenbare Gesamteinkommen" zustandekommt, ist unerheblich, der Betreffende darf nur nicht hauptberuflich selbstständig sein.
Soweit das Einkommen aus der Nachhilfe also nicht dazu führt, dass die €450 überschritten werden, bleibt die kostenfreie Familienversicherung.
Versteuern musst Du bei ca. €120 im Monat nichts.
Und falls Du noch in der Familienversicherung bist, beachte bitte meinen Kommentar zu der Antwort von @siola55
Minijob + Nachhilfe dürfen nicht mehr als €450 im Monat ausmachen. Inwieweit sich einzelne monatliche Überschreitungen mit Unterschreitungen über das Jahr ausgleichen lassen weiss ich nicht genau, aber ich glaube, dass der Gesamtbetrag (also €5400) über das Kalenderjahr betrachtet wird, da man bei der KV die Jahreseinkünfte nachweisen muss.
Das kannst Du aber leicht mit einem Anruf bei Deiner KV selbst klären.
Privat "über" Deinen Vater versichert soll heißen, dass Du bei einer privaten Krankenversicherung versichert bist und Dein Vater Deine Beiträge bezahlt?
In der PKV bist Du selbst versichert und nicht im Wortsinn "über" Deinen Vater. (Keine Wortklauberei, ich möchte nur, dass Du den Zusammenhang verstehst)
Zum Verständnis, lies mal hier:
https://www.krankenversicherung.net/studenten
Dort findest Du auch Informationen für die wichtige Entscheidung, ob Du später privat versichert bleibst, oder in die GKV gehst.
Zu Deiner Frage:
Wenn Du privat versichert bist, ändert ein Einkommen oberhalb €450 (Minijob) nichts an Deinen PKV-Beiträgen. Die sind generell immer einkommensunabhängig.
Anders ist es bei den EK-Steuern. Steuerlich kannst Du zusätzlich zum Minijob bis zum Grundfreibetrag von €8.820 verdienen, ohne dass Du Steuern bezahlen musst. Dieser Betrag hat nichts mit dem Minijob zu tun, sondern ist unabhängig davon. Der Minijob wird pauschal vom Arbeitgeber versteuert.
Du müsstest alles versteuern. Da Du unter dem Grundfreibetrag bleiben wirst beträgt die Steuer Null.
Ich bin privat über meinen Vater versichert. Wenn es jetzt aber mit Nachhilfe knapp 570€ sind. Sind es Ja im Jahr nicht über 8820€ Das heißt es sind eigentlich keine Angaben zu zahlen oder?