Muss man bei einer Ferienbeschäftigung bei DAIMLER angeben, dass man gleichzeitig einen Minijob (auf 450€ Basis) ausübt?

2 Antworten

Jep, geht nur um die sozialversicherungsrechtliche Behandlung deines Jobs, ansonsten interessiert die das nicht weiter. Würde ich an deiner Stelle ordentlich alles angeben, wenn da Unstimmigkeiten raus kommen und du falsch abgerechnet wirst, bekommst du größere Probleme. Sollte ja auch nichts geheimes sein, was du gemacht hast, steht ja sicherlich auch in deinem Lebenslauf..

Ja klar - der Arbeitgeber hat die Pflicht, alle Beschäftigungsverhältnisse, welche die Minijobs betrifft, abzufragen!

Siehe hierzu in der minijob-zentrale.de folgenden Wortlaut:

Melde- und Beitragsverfahren

Die
sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eines
Beschäftigungsverhältnisses obliegt dem Arbeitgeber. Dieser muss den
Arbeitnehmer nach Feststellung des geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisses (geringfügig entlohnte oder kurzfristige
Beschäftigung) bei der Minijob-Zentrale anmelden. Neben der
individuellen Meldung zur Sozialversicherung für jeden Arbeitnehmer ist
der Minijob-Zentrale auch ein Beitragsnachweis zu übermitteln.

Meldungen und Beitragsnachweise dürfen grundsätzlich nur durch
Datenübertragung mittels zugelassener systemgeprüfter Programme
(Entgeltabrechnungsprogramme) an die Einzugsstellen
(Krankenkassen/Minijob-Zentrale) übermittelt werden. Weiterhin wird für
die Abwicklung des Beitrags- und Meldeverfahrens eine achtstellige
Betriebsnummer benötigt.

Beachte: Neben der Melde- und Beitragspflicht zur Minijob-Zentrale besteht auch
eine Melde- und Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die
gesetzliche Unfallversicherung kommt für die Folgen von Arbeitsunfällen
oder Berufskrankheiten auf und wird nicht automatisch über die
Minijob-Zentrale abgedeckt. Eine private Unfallversicherung ersetzt
nicht die Unfallversicherung kraft Gesetzes.

Gruß siola55