Muss ich Honorar bei Finanzamt melden als Studentin?
Hallo,
Ich hätte mal eine Frage.
Und zwar gebe ich neben meinem Studium Instrumentalunterricht.
Dort bekomme ich monatlich 200 Euro bei 1 1/2 Stunden Aufwand pro Woche.
Versteuern muss ich das doch glaube ich nicht, da es ja unter den 450 Euro liegt.
Aber muss ich es trotzdem bei dem Finanzamt oder wo anders melden?
Und weiß jemand, ob man sich dafür versichern lassen muss? Freiberufler sind bei meiner Musikschule nicht in der Versicherung drinnen.
Ich bin als Freiberufliche Honorarkraft angestellt.
Wäre nett wenn jemand eine Antwort weiß.
Vielen Dank schonmal :)
8 Antworten
Du musst deinem Auftraggeber auf jeden Fall eine Steuer-ID mitteilen. Sonst kann er dein Honorar nicht als Betriebsausgabe buchen. Und über diese ID erfährt das Finanzamt sowieso, dass du Einnahmen hattest.
Und da du dort nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt bist, kannst dich nur privat gegen dieses Risiko absichern. Deine eigene gesetzliche Unfallversicherung greift nur in der Uni und bei Wegeunfällen zur Uni
Ich bin als Freiberufliche Honorarkraft angestellt...
Falls bei dir der § 3 EStG Nr. 26 (sog. Übungsleiterpauschale) zutrifft:
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder in der Schweiz belegen ist, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 3 000 Euro im Jahr. 2Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;
...wäre dies steuerfrei und in deiner Ek-Steuererklärung unter Anlage N folgendermaßen anzugeben:
Gruß siola55
Die Einnahmen dürften dem Finanzamt zu melden sein, das entscheidet ob Du Steuern zahlen musst oder nicht.
Und zu empfehlen wäre eine Art Berufshaftpflicht für Selbstständige. Man weiß nie was passiert.
ja, du musst das angeben und ob sie das besteuern, wollen sie selbst entscheiden
wenn du noch andere einnahmen hast, wird es dazu gerechnet
also wenn du zb noch 12.000 im jahr mit irgendwas verdienst, werden die 200€ voll versteuert
...ausser der Fragesteller ist als Honorarkraft angestellt als "Übungsleiter"!
Die 450 Euro-Grenze gibt es nur bei Minijobs. Du bist zunächst einmal steuerpflichtig. Wahrscheinlich wirst Du aber keine Steuern zahlen.
Als Selbständige musst Du Dich selbst versichern.
Natürlich ist man das. Sonst bekäme man ein Gehalt.
Als Honorarkraft ist man doch keine Selbstständige.