Ohne festen wohnsitz aber job was ist mit der Lohnsteuer?
Ich habe da mal eine Frage, eine Bekannte von mir hat zur Zeit keine Wohnung und wurde durchs Jobcenter gezwungen, sich O.F.W. (ohne festen Wohnsitz) zu melden. Natürlich ist sie auf der Suche nach einer Wohnun, doch sie hatte da bis jetzt noch kein Glück, aber dafür hat sie einen Job gefunden. Wie ist das denn jetzt mit der Lohnsteuer, normal hat sie 1. Ändert sich das jetzt? Oder bekommt sie Ärger mit dem Finanzamt??
5 Antworten
Ich hab dazu woanders etwas gefunden.
Ich habe keinen festen wohnsitz bin dadurch ihn die steuerklasse 6 gerutscht
Wie kann das sein
- Arbeitsrechte.de says
- https://www.arbeitsrechte.de/lohnsteuerklassen/#comment-2653" target="_blank">12. Juni 2017 at 10:32
- Hallo Schulz,
- in diesem Fall hätten Sie innerhalb von drei Monaten eine Identifikationsnummer beantragen müssen. Wir vermuten, dass Sie dies nicht getan haben und daher in Steuerklasse 6 gelandet sind.
- Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Der Wohnsitz hat nichts mit der Lohnsteuergruppe zu tun. Sie muß natürlich schauen, wie der Arbeitgeber damit umgeht oder sich zur Zeit eine Postadresse zulegen.
oh vielen dank :-) dann kann ich ihr ohne sorge weiter helfen nun auch eine neue wohnung zu finden.
Ohne festen Wohnsitz, sprich ohne Meldeadresse bekommt man die Steuerklasse 6, da die Meldedatenbank und die ELStAM-Datenbank miteinander verknüpft sind. Ohne Meldeadresse kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht abrufen und ist laut Einkommensteuergesetz verpflichtet, die Steuerklasse 6 anzuwenden.
Mit dem Abmelden des Wohnsitzes wird die id-nr.ungültig, bei der Lohnabrechnung kann der AG nicht auf Lohnsteuerabzugsmerkmale zugreifen und muss so den höchsten Steuersatz abrechnen (die Differenz zu dem tatsächlich abzurechnendem Steuersatz kann man sich aber m.E.n. mit der nächsten Einkommenssteuerabrechnung wieder zurück holen). Es sei denn, der AN stellt ihm eine vom Finanzamt auszustellende “Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ zu Verfügung, welche die ID-Nr. ersetzt.
Dem Finanzamt ist es egal, ob jemand einen festen Wohnsitz hat, denn mangels festen Wohnsitzes hat er dann einen sog. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland - damit ist er unbeschränkt steuerpflichtig - die Steuerklasse richtet sich ausschließlich danach ob man verheiratet ist oder nicht (I bis V) oder ob man mehrere Arbeitsverhältnisse hat (VI).
In diesem Fall ist es Steuerklasse I wenn sie unverheiratet ist.