Interne Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst?
Hallo, bei mir in der Verwaltung werden ganz neu Sachgebietsleiterstellen geschaffen. Wir haben keinen Personalrat. Nun wurde mir bekannt, dass die Stellen unter der Hand vergeben werden und keine interne Ausschreibung erfolgt. Ist das zulässig, Stichwort Art. 33 GG gleicher Zugang zum öffentlichen Amt? Ich meine nein, bin aber wg des Nichtvorhandensein des Personalrats unsicher. Danke für eure Hilfe.
6 Antworten
Etwas verwirrend: Auch mit Personalrat muss eine freie Stelle nicht zwingend INTERN ausgeschrieben werden. Vorhandenes Personal ist bei freien Stellen bevorzugt zu berücksichtigen.
Eine Ausschreibung von neuen Stellen muss allerdings erfolgen, eine Bewerbung von vorhandenem Personal kann nicht ausgeschlossen werden.
Einen Beweis zu führen, was eine neue Stelle ist, wird allerdings schwierig. Ich kann auch durch Änderung des Orgaplanes neue Führungsstellen schaffen ohne die Gesamtstellen bzw. den Haushaltsbedarf Personalkosten zu erhöhen, alles weitere ergibt sich dann schleichend. Da Stadtverwaltung, gibt es hier nicht sowas wie eine Kommunalaufsichtsbehörde?
Allerdings bedeutet auch das Vorhandensein eines Personalrates nicht zwingend, dass es nicht doch bei der Besetzung mit Wunschkandidaten endet.
Abgesehen davon: wenn das Klima so miserabel ist, dass ich keine 5 Personen für einen PR finden, .... dann ernsthaft eine Führungsposition übernehmen wollen? Klingt mir dann eher nach einem Schleudersitz. Wenn sich keine 5 Mutigen Gewerkschaftsmitglieder finden lassen, denen klar gemacht werden kann, dass es nicht mehr schlimmer kommen kann? Ohne Gewerkschaft, in dem Fall nicht ratsam.
Gibt es wenigstens eine Frauen/ Gleichstellungsbeauftragte?
schwerbehindert, da sollte es auch noch eine Schwerbehindertenvertretung geben,
bist du gleichgestellt oder > 50 gdB, könntest du evtl noch Unterstützung beim Intergrationsamt suchen. Ansonsten wirst du ohne Anwalt hier keine Aussicht haben ( meine subjektive Meinung)
Notwendige Qualifikation liegt immer im Auge des Betrachters. Du hast zB als PR auch keinen Einfluss auf ein Anforderungsprofil. Manche Ausschreibung bei uns sind so speziell, dass ich denke, schreibt doch gleich noch dabei 1,86m groß, männlich, blaue Augen, schwarze Haare. Dann ist wenigstens ganz klar, wen ihr auf der Stelle haben wollt.
Ein PR hätte aber zB Mitwirkungsrecht bei der Zusammenlegung und dem neuen OrgaPlan.
Ich wünsche dir mal viel Erfolg..
Wenn Ihr in Eurer Einheit keine Personalrat habt, dann seid Ihr sicher einem Gesamtpersonalrat zugeordnet.
Erkundige Dich mal.
Nein, gibt es nicht. Habe mich schon erkundigt. Danke dennoch
wie viele Angestellte/Beamte gibt es denn bei deiner Behörde?
Und weshalb gibt es denn kein Personalrat mehr bei euch?
Haben nur 10000 Einwohner, daher 80 Mitarbeiter.
Tipp mit Gewerkschaft ist gut. Danke. Werde mich mal umhören, ob jmd Mitglied ist
Ca 80 Mitarbeiter, bräuchten 5 Mitglieder. Macht keiner, da sinnlos und die Leitung eh macht was sie will
Und niemand ist bei euch gewerkschaftlich organisiert.
Kontaktiert Ver.di oder den DBB, die helfen euch.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Stadtverwaltung nur 80 Bedienstete hat (Angestellte und Beamte).
kann ich nicht glauben, dass ihr keinen Personalrat habt...
welche Verwaltungseinheit ist das?
man kann Stellen ohne Ausschreibung besetzen, wenn der Personalrat zustimmt - also vermute ich, dass es einen gibt - nur nicht bei Euch direkt in der Dienststelle, sondern in der Dienststelle, der ihr angehört ...
Es gibt keinen. Wir brauchen 5 Mitarbeiter und die finden sich nicht. Ganz einfach, weil alle Angst haben. Schlimmes Arbeitsklima
Zulässig nicht, aber schon seit Jahrzehnten gängige Praxis.
Dann könnte/sollte ich mal klagen
Hallo, erstmal ganz herzlichen Dank für deine umfangreiche Antwort.
Es gab bislang überhaupt keine SGL-Stellen. Da die Stadtverwaltung bei der ich arbeite 2019 mit einem Amt fusioniert, werden nun Sachgebietsleiterstellen tja unter der Hand vergeben. Eine Kommunalaufsicht haben wir. Eine Gleichstellungsbeauftragte auch, die jedoch wie ziemlich alle bei uns mehr Angst als Vaterlandsliebe hat und keine Hilfe sein wird.
Mir wurde vorab von meiner Vorgesetzten-unter 4 Augen- zugesichert, dass eine SGL-Stelle Innere Verwaltung/Personal geschaffen wird und man mich da „aufm Schirm“ hat. Diese SGL-Stelle gibt es nun gar nicht. So wollte ich mich nun um eine SGL-Stelle Ordnung/Gewerbe bewerben. Ein Mitarbeiter der ein Studium im Baubereich, einen A1-Lehrgang hat sowie jahrelange Erfahrung im Ordnungsbereich ist jedoch für genau diese Stelle vorgesehen. Ich selbst bin Verwaltungsfachwirtin und Schwerbehindert. Da ich mir Chancen mit der Bewerbung ausrechne (der vorgesehene Mitarbeiter hat meiner Meinung nach gar nicht die notwendige Qualifikation), beabsichtige ich ein Auswahlverfahren zu „erzwingen“.
LG