Praktikant / Interne Ausschreibung

3 Antworten

der betriebsrat darf ohne triftigen grund gegen eine einstellungsentscheidung kein veto einlegen. wenn es neben dir keine/n andere/n internen bewerber/in gibt, fehlt jede grundlage.

die einstellung eines neuen mitarbeiters ist im gegensatz zur kündigung nicht "zustimmungs"- sondern nur "mitbestimmungs"-pflichtig. d.h. die firma kann dich erst mal einstellen, auch wenn der br protestiert. formal läuft das so, dass der br vor der einstellung eine info bekommt. passiert nichts, ist das "ok" durch fristablauf erfolgt. er müsste aber widersprechen und dann ggf. klagen; wird es aber nur tun, wenn er aussicht auf erfolg hat.

gibt es eine/n mitbewerber aus dem betrieb, kann er nur bei offensichtlicher "vetternwirtschaft" seinen segen verweigern, also wenn du z.b. sohn/tocher vom chef mit mangelhafter qualifikation wärst und dein mitbewerber der stellenausschreibung entspricht. anders herum genau so, wenn ein betriebsrat "seinen" kandidaten" durchboxen möchte.

praktikantinfdg 
Beitragsersteller
 19.07.2011, 11:49

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung! Leider habe ich heute Morgen erfahren, dass der BR seine Zustimmung verweigert hat. Der Grund ist mir noch nicht bekannt! Ich stehe mit keinem Mitarbeiter / Chef in einem persönlichen Verhältnis, also fällt das schon mal weg!

Es werden im Betriebsverfassungsgesetz genau sechs Gründe aufgezählt, weswegen der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer personellen Maßnahme - dazu zählen auch Einstellungen - verweigern kann (§ 99 Ziffer 2), in Kurzform:

  1. Verstoß gegen ein Gesetz, eine Vorschrift, Betriebsvereinbarung usw.;
  2. Verstoß gegen eine Richtlinie (§ 95), die firmenintern für Einstellungen, Entlassungen usw. aufgestellt worden ist;
  3. ungerechtfertigte Nachteile für Beschäftigte des Betriebes durch diese Maßnahme;
  4. Nachteile für den betroffenen Arbeitnehmer selbst;
  5. Versäumen einer betrieblich vereinbarten internen Ausschreibung (§93);
  6. Störung des Betriebsfriedens.

Auf andere Gründe für eine Zustimmungsverweigerung kann sich der Betriebsrat nicht berufen!

Der Betriebsrat hat für seine Stellungsnahme 1 Woche Zeit ab Information durch den Arbeitgeber (mit den nötigen Unterlagen), danach - wie akino47 schon schrieb - gilt seine Zustimmung als erteilt; lehnt er ab, muss er schriftlich dem Arbeitgeber die Begründung mitteilen.

Es wäre auf jeden Fall wichtig, zum einen zu prüfen, ob formal alles richtig gelaufen ist, und dann natürlich auch das Gespräch zu suchen.

Im Falle der Ablehnung kann der Arbeitgeber die Zustimmung auch durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.

Einfach so, kann der Betriebsrat Ihre Einstellung nicht ablehnen. Der Betriebsrat muss sich, will er Ihre Einstellung ablehnen, an die in §99 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz vorgegebenen Gründe halten.

http://dejure.org/gesetze/BetrVG/99.html

Anstatt sich Sorgen zu machen, warum sprechen Sie nicht vorher mit dem Betriebsratsvorsitzenden. Auf die Art erfahren Sie, ob der Vorsitzende irgendwelche Bedenken gegen Ihre Einstellung hat. Hat der BR-Vorsitzende keine Bedenken, brauchen Sie sich keine Sorgen mehr zu machen, in aller Regel weicht der Gremiumsbeschluss nicht mehr ab.

Trägt der BR-Vorsitzende Bedenken vor, können Sie sich mit der Personalabteilung (dem Vorgesetzten) in Verbindung setzen, damit diese sich für Sie einsetzen, oder im Notfall die fehlende Zustimmung des Betriebsrates vom Arbeitsgericht ersetzen zu lassen .

Um Ihnen Ihre Sorgen ein wenig zu nehmen, ich habe es in meiner Praxis nur selten erlebt, dass ein BR-Gremium eine Neueinstellung abgelehnt hat.

P. K.