Kann der Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) über das Bundeszentralregister hinaus in der Vergangenheit nachforschen?
Wird das im öffentlichen Dienst gemacht?
Worin wird Einsicht genommen?
Wie kann man sich dagegen wehren? Immerhin wird einem rechtlich zugesichert (BZRG), dass der Strafmakel nach Tilgung beseitigt ist und nicht mehr gegen einem verwendet werden darf.
Ich glaube nämlich, dass es interne Mitarbeiterüberprüfungen bei Polizei und Justiz gibt. Auch hier wiederum die Frage: worin wird über das BZR hinaus Einsicht genommen, wie kann man sich dagegen wehren?
1 Antwort
Ich glaube nämlich, dass es interne Mitarbeiterüberprüfungen bei Polizei und Justiz gibt.
Ich glaube es nicht, ich weiss es. Sicherheitsüberprüfungen finden regelmäßig statt. Je nachdem was beabsichtigt ist, werden richtige Ermittlungen durchgeführt, Familie, Freunde oder Nachbarn befragt. Auskünfte aus dem BZR erhalten aber nur die in § 41 genannten Behörden. Für die Polizei sind die BZR-Eintragungen aber sinnlos, da die Polizei ihre eigenen, wesentlich umfangreicheren Dateien hat.
Dagegen wehren kannst du dich nicht, da es rechtlich vorgeschriebene Überprüfungen sind.
Der Eintrag in den polizeilichen Dateien muss nicht mit einer Verurteilung zusammenhängen, es sind Menschen unter 18 Jahre gemeint.
Ich danke dir für deine Auskünfte. Eine Löschung sollte Ich wohl schon mal erfragen. Sind die Bundesländer was diese polizeilichen Dateien angeht vernetzt? Bundesland der Taten und Bundesland der Bewerbung wären abweichend.
Okay. Das ist sehr erfreulich! Auch wenn Ich es noch nicht ganz geblickt habe. Es ist dann also aus dem BZR raus (das wusste Ich schon) ist dann aber darüber hinaus auch nicht mehr ersichtlich bei internen Mitarbeiterüberprüfungen, da es aus den "polizeilichen Aufzeichnungen" gelöscht wurde? Dieser Ihnen bestimmt bekannte Fall hat mich aufschrecken lasshttps://www.rechtsanwaelte-hannover.eu/getilgte-straftat-darf-verschwiegen-werden/.en/. Leider kann Ich keine Abgrenzung zu meinem Fall herstellen. In seinem Fall trat jedenfalls das Unglücksszenario ein.
Ich weiss nicht, in welchem Bundesland du arbeitest bzw. wo du straffällig wurdest, so dass ich nicht im entsprechenden Polizeigesetz nachschauen kannst. I.d.R. ist es so, dass Eintragungen in den polizeilichen Dateien unbegrenzt drinbleiben dürfen - soweit es erforderlich ist. Es gibt aber Prüffristen, 10 Jahre bei Erwachsenen, 5 Jahre bei Minderjährigen nach denen zwingend das Erfordernis zur weiteren Speicherung zu prüfen ist. In der Praxis ergeben sich daraus Löschfristen, 10 Jahre bei Erwachsenen, 5 Jahre bei Minderjährigen. Sollten also 5 Jahre seit deinen Minderjährigen taten vorbei sein, ist alles gelöscht.
Ich befürchte, dass ich dir dennoch nicht deine Befürchtungen nehmen kann. Um selbst 100 % Sicherheit zu bekommen, verlange doch Auskunft von der Polizei über die von dir gespeicherten Daten. Spätestens ab dem 25.5.2018 müssen sie es dir mitteilen.
Achso. Letzteres ist erst in zwei Jahren im BZR getilgt. Ich frage schon jetzt, da noch ein bisschen Studium etc. vor mir liegt und Ich schon jetzt wissen will/ muss, inwieweit diese alten Dinge mir noch schaden könnten, wenn Ich mich in der Justiz bewerbe. Wenn ich mich in vier Jahren z.B. in einer Jva bewerbe: kann man in meinem Fall noch was rausfinden? Sorry für das ständige Nachhaken...
In 4 Jahren ist alles weg. Sieh es einmal,so: unser Strafrecht, insbesondere das Jugendstrafrecht ist darauf aus, einem Menschen nicht die Zukunft zu verbauen. Nach 5 Jahren ist deine Freiheitsstrafe raus und kein Hahn kräht mehr danach.,
Es handelte sich um Sozialstunden bzw. Jugendarrestaufenthalte. Zu guter letzt kam leider eine Jugendstrafe (11 Monate auf Bewährung, die Strafe wurde letztlich nicht vollstreckt). Letzteres wird bestimmt von Interesse sein, oder? Wenn das ebenfalls nach 5 Jahren rausfliegt, wäre das von Vorteil. Vielleicht ist dem ja so, da eine Bewährung ausgesprochen und von mir eingehalten wurde.
Die Sozialstunden und Arreste wurden mit deinem 24. Geburtstag gelöscht,,es sei denn, dass die Freiheitsstrafe noch drin ist. Aber die müsste schon raus sein (wenn 5 Jahre vorbei sind). Schau mal in § 46 BZRG rein.
Es ja so, dass man bei Einstellungen im ÖD (v.a. bei Polizei und Justiz) gefragt wird, ob man schon mal mit dem Gesetz in Konflikt getreten ist. Dies muss man jedoch nicht angeben, wenn die Verurteilung im BZR getilgt ist. Eine interne Überprüfung mit der Folge "Entdeckung" würde mich dann ja als Lügner hinstellen und hätte bestimmt eine Kündigung zur Folge. Sind meine Sorgen nicht berechtigt? Die vakanten Verurteilungen waren Verurteilungen nach Jugendstrafrecht (weder Körperverletzungen noch Sexualdelikte o.ä.). Kann man sicher davon ausgehen, dass diese Sachen nach 5 Jahren aus den Polizeiakten verschwinden? Lassen sich diese Sachen durch Nachforschung gar nicht mehr feststellen? Immerhin liegen diese Sachen bestimmt noch bei der Staatsanwaltschaft in irgendeinem Archiv rum. Ich mache mir Sorgen, dass meine Vergangenheit mich einholt und alle Fortschritte, die Ich erzielt habe, zu Nichte macht.
Zu was wurdest du bestraft? Das JGG kennt nur eine Strafe, das ist die Freiheitsstrafe. Alles andere, Sozialstunden usw.sind keine Strafen sondern Erziehungs- oder Zuchtmittel. Die interessieren heute niemanden mehr.
Folgende Situation: Ich bewerbe mich in einer Jva für eine Stelle im psychologischen Dienst (als Psychologe). Mein Führungszeugnis, mein behördliches Führungszeugnis und mein BZR sind leer. Kann es mir trotzdem zum Verhängnis werden, dass Ich in meiner Jugend Straftaten begangen habe? Finde das um ehrlich zu sein unverhältnismäßig.
Ach, Jugendsünden interessieren niemanden. Die polizeilichen Dateien speichern zwar alle möglichen Sachen, aber bei Jugendlichen fliegen die Daten nach 5 Jahren raus. Du machst dir m.E. zuviele Sorgen. Wichtiger sind jetzige Erkenntnisse, die die Polizei und Verfassungsschutzbehörden haben in Hinblick auf deine potentielle Aufgabe.
Gegen die stattfindenden Sicherheitsüberprüfungen kannst du deshalb nichts machen. Je nachdem, mit welchen Klientel du zu tun bekommen wirst, wird tief gegraben. Ich hatte man Zugang zu VS-Sachen bis zur VS-Stufe "Geheim", da wurde alles auf links gedreht.
(5 Jahre bei Minderjährigen: ist hiermit gemeint unter 18 Jahre oder Verurteilung nach Jugendstrafrecht?)