Betriebsrat verhindert Einstellung, was nun?
Hallo zusammen,
zuerst die Vorgeschichte: eine Angestellte ging in Mutterschutz mit anschließender Elternzeit. Für den Ersatz wurde eine interne und eine externe Stellenausschreibung getätigt. Die Interne befristet, da die Angestellte nach der Elternzeit die Stelle wieder übernimmt. Die Externe unbefristet, da der neue Mitarbeiter nach der Elternzeit auf eine vergleichbare Stelle umgesetzt werden soll. Beides wurde vom BR genehmigt!
Es gab keine internen Bewerber. Für die externe Ausschreibung haben wir einen passenden Bewerber gefunden.
Nun hat der Betriebsrat zwei Tage vor der Unterschrift zum Arbeitsvertrag Veto eingelegt und gefordert, dass der externe Bewerber nur befristet eingestellt werden dürfe. Der Bewerber hat daraufhin den Arbeitsvertrag NICHT unterzeichnet.
Mir fehlt nun in meiner Abteilung ein qualifizierter Mitarbeiter und die anstehende Arbeit wird nicht unter den Teammitgliedern aufgeteilt werden können. Daraus folgt, dass wir zwei große Projekte nicht realisieren können.
Gibt es eine Möglichkeit, den Betriebsrat dafür haftbar zu machen?
Kann ich vom Betriebsrat verlangen, dass er meiner Abteilung eine externe Fachkraft einkauft?
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Ergänzung, da es noch Unklarheiten zu geben scheint.
Der Stelle der Elternzeitvertretung ist auf jeden Fall befristet. Die externe Stellenausschreibung war unbefristet, da der Bewerber auf jeden Fall auf eine andere, unbefristete Stelle umgesetzt wird. Dies wäre dem internen Mitarbeiter genau so gegangen - er oder sie hat ja bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag. NUR die Stelle ist befristet....
Zum Zweiten hat der BR verlangt, das der Arbeitsvertrag des externen Bewerbers kurzfristig in einen befristeten AV umgewandelt wird...
6 Antworten
Was ist das für ein Betriebsrat der unbefristete Einstellungen verhindern möchte?
Der Betriebsrat hat nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen. Das bedeutet aber nicht, dass er Einstellungen verhindern oder fördern kann.
Der Betriebsrat wird gehört und muss, sollte er die Zustimmung verweigern, dies auch begründen können. Davon mal abgesehen hindert das den AG nicht, dem AN einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu geben.
Der AG kann beim Arbeitsgericht eine Zustimmungsersetzung beantragen. Dann muss auch der BR seine Gründe für die Verweigerung darlegen.
"Verlangen" kannst Du vom BR aber nicht, dass er Dir Dein Personal sucht und "einkauft". Dafür gibt es ein Personalbüro
Was willst Du den BR haftbar machen, wenn der AG nicht wenigstens versucht die Zustimmungsersetzung zu bekommen? Bist Du sicher, dass Du wirklich alle Informationen richtig bekommen hast was den Betriebsrat betrifft? Hast Du mit diesem mal geredet und gefragt, warum nicht zugestimmt wird?
die personalabteilung stellt die leute ein, nicht der betriebsrat. dieser wird wohl nur nicht zugestimmt haben weil nicht einzusehen ist, wieso ein intern versetzter mitarbeiter nur einen befristeten vertrag bekommen würde, ein externer jedoch einen unbefristeten. ehrlich gesagt, verstehen tu ich das auch nicht.
Eins versteh ich an der Taktik des Betriebs nicht so ganz: wenn ein interner Bewerber zum Zug kommt, dann bleibt es auch nach der Rückkehr aus der Elternzeit beim bisherigen Personal. Wenn aber ein Externer zum Zug kommt, hat der Betrieb nachher einen Beschäftigten mehr. Dies kann aber meines Erachtens nur mit einem tatsächlich höheren Arbeitsaufkommen erklärbar sein. Sonst wäre ja eigentlich dann jemand "überflüssig". Von daher wäre der Gedanke des Betriebsrats ja nachvollziehbar.
Andererseits soll der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer vertreten, und daher sollt er eindeutig unbefristete Verträge bevorzugen. So gesehen scheint er ja eher den Betrieb vor zu hohen Personalkosten schützen zu wollen, was aber nicht seine Aufgabe ist.
Wie Hexle2 schon erwähnt hat, kann der Betriebsrat eine Einstellung nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Im Betriebsverfassungsgesetz §100 erfährt man, welche Möglichkeiten der Betrieb hat, seine Entscheidung eventuell dennoch durchzusetzen.
Deine Vorstellung, dass der Betrieb haften kann oder eine Kraft für deinen Bereich "einkaufen" kann, ist etwas irrig. Der Betriebsrat "lebt" vom Geld des Betriebs und damit würde - wenn so etwas überhaupt rechtlich möglich wäre - der Betrieb eh dafür zahlen.
Die Frage ist, warum hat der BR das abgelehnt? Er muss sein Veto ja auch begründen.
Und in wie fern meinst Du den BR haftbar machen zu können? Der BR hat ja kein eigenes Geld, das er dir bezahlen könnte.
Erstmal finde ich es merkwürdig, das gerade das Betriebsrat, welcher für die Rechte der Arbeitnehmer einstehen sollte, einen unbefristeten Vertrag verhindert.
Aber was will man da nun machen? Es ist in größeren Betrieben nunmal so, dass 1-2 Personen und der Betriebsrat zustimmen müssen. Haftbar kann man hier niemanden machen.