Innehrhalb der Probezeit gekündigt worden. Muß ich das Umzugsgeld zurückzahlen?
Hallo, ich bin aufgrund eines neuen Jobs in eine andere Stadt gezogen und der neue Betrieb hat dies bezahlt. Nun wurde ich kurz vor Beenden der Probezeit gekündigt und muß laut Vertrag das ganze Geld (mehrere Tausend €) zurückzahlen, da ich vor Beenden der Probezeit aus dem Vertrag ausscheide. Ist dies rechtens? Ich stehe ja jetzt ohne Job da und mit solchen Schulden. Kann ich das irgendwie verhindern?
Vielen Dank vorab für die kopetenten Antworten!
1 Antwort
Lies Dir die Passage im Arbeitsvertrag bezügl. der Rückzahlung noch einmal durch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du die Kosten erstatten musst, wenn Du nicht selbst gekündigt hast oder fristlos gekündigt wurdest (Eigenverschulden).
Rückzahlungsklauseln sind im § 307 BGB (Inhaltskontrolle) geregelt. Sie betreffen auch Weiterbildungs- und Fortbildungskosten die aber i.d.R. nur dann und auch nur z.T. vom AN erstattet werden müssen, wenn der AN das Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu verantworten hat. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist, solltest Du Dich noch bei einem Anwalt erkundigen
Du kannst ja mal mit dem AG reden. Ich vermute mal, Du hast die Kündigung nicht verschuldet (keine fristlose Kündigung) und selbst hast Du ja nicht gekündigt.
Bei Umzugskosten habe ich zwar noch keine persönlichen Erfahrungen aber z.B. bei Fortbildungskosten greift die Rückzahlungsklausel auch nur, wenn der AN den Vertrag mit der Rückzahlungsklausel vorzeitig kündigt.
Danke für die Antwort! :) Ich habe den Vertrag gerade leider nicht vorliegen. Aber es stand (wenn ich mich richtig erinnere) keine kann-Option darin. Ich bin mir recht sicher daß dort für mich eher Nachteiliges steht. Aber ich werde nach (verdi-)Tarif bezahlt; bin jedoch slebst in keiner Gewerkschaft und habe leider auch (noch) keine Rechtsschutzversicherung. Kann ich trotzdem darum kommen (oder vermindert), wenn ich mit dem o.g. Paragraphen argumentiere? Danke für die Antwort(en)!