Innehrhalb der Probezeit gekündigt worden. Muß ich das Umzugsgeld zurückzahlen?

1 Antwort

Lies Dir die Passage im Arbeitsvertrag bezügl. der Rückzahlung noch einmal durch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du die Kosten erstatten musst, wenn Du nicht selbst gekündigt hast oder fristlos gekündigt wurdest (Eigenverschulden).

Rückzahlungsklauseln sind im § 307 BGB (Inhaltskontrolle) geregelt. Sie betreffen auch Weiterbildungs- und Fortbildungskosten die aber i.d.R. nur dann und auch nur z.T. vom AN erstattet werden müssen, wenn der AN das Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu verantworten hat. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist, solltest Du Dich noch bei einem Anwalt erkundigen

Arrster 
Beitragsersteller
 08.06.2014, 21:26

Danke für die Antwort! :) Ich habe den Vertrag gerade leider nicht vorliegen. Aber es stand (wenn ich mich richtig erinnere) keine kann-Option darin. Ich bin mir recht sicher daß dort für mich eher Nachteiliges steht. Aber ich werde nach (verdi-)Tarif bezahlt; bin jedoch slebst in keiner Gewerkschaft und habe leider auch (noch) keine Rechtsschutzversicherung. Kann ich trotzdem darum kommen (oder vermindert), wenn ich mit dem o.g. Paragraphen argumentiere? Danke für die Antwort(en)!

Hexle2  08.06.2014, 22:13
@Arrster

Du kannst ja mal mit dem AG reden. Ich vermute mal, Du hast die Kündigung nicht verschuldet (keine fristlose Kündigung) und selbst hast Du ja nicht gekündigt.

Bei Umzugskosten habe ich zwar noch keine persönlichen Erfahrungen aber z.B. bei Fortbildungskosten greift die Rückzahlungsklausel auch nur, wenn der AN den Vertrag mit der Rückzahlungsklausel vorzeitig kündigt.