Kündigung in Probezeit --> Sperrzeit oder nicht?
"Die Probezeit trägt den praktischen Bedürfnissen beider Arbeitsvertragsparteien Rechnung, in einer überschaubaren ersten Zeit der Beschäftigung die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die Arbeitsbedingungen zu erproben und bei negativem Ausgang das Arbeitsverhältnis relativ kurzfristig beenden zu können." So die Definition der Probezeit. Bekommt der AN trotzdem eine Sperrfrist vom Arbeitsamt? Wenn ja, warum? Es ist ja eine Probezeit um herauszufinden ob der Job was für einen ist. Habe auch schon gegoogelt, da aber leider nur Antworten aus den Jahren 2004-2010 gefunden. Weiß nicht ob diese noch aktuell sind.
4 Antworten
Auch wenn du in der Probezeit selbst kündigst, hast du ja deine Arbeitslosigkeit selbst herbei geführt. Wenn du keine andere gute Begründung hast, wirst du mit Sperrzeit zu rechnen haben.
Es wäre dir ja ohne weiteres zuzumuten gewesen, dich aus dieser Anstellung heraus weiter zu bewerben und dann fristgemäß zu kündigen.
Wenn du als Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag löst (egal ob Probezeit oder nicht) und du keine Anschlussbeschäftigung hast, dann riskierst du eine Sperre. Die Frage nach dem "warum" erübrigt sich. Optimalerweise löst man ein Arbeitsverhältnis erst dann, wenn man ein neues hat.
Deswegen schreibt er ja "riskierst". Dass mit wichtigem Grund eine Eigenkündigung möglich ist, gilt allgemein.
Wenn du bereits die "Patentantwort" parat hast, warum stellst du dann die Frage? Nicht zulässige Arbeitsbedingungen sind unter Umständen ein Grund, wenn sie gegen gesetzliche Richtlinien verstoßen. Die Tatsache, dass ein bestimmter Beruf für dich nichts ist, ist jedoch kein Grund. Und natürlich kommt es bei Einzelfallentscheidungen immer auf den Berater an. Diese haben schließlich einen gewissen Spielraum und sie kennen in der Regel auch die gängigen Tricks der Leute, die eine Sperre umgehen wollen. Und es spielt natürlich eine noch größere Rolle, ob man danach ALG I bekommt oder ALG II beantragen muss.
Du stellst hier eine Frage und gibst mit diesem Kommentar Dir selbst die Antwort.
Was soll das??
Glaubst Du, hier bei GF sitzen lauter User, die an chronischer Langeweile leiden und nichts anderes zu tun haben, als überflüssige Fragen zu beantworten?
Ich war schon am Recherchieren und - sehe zufällig, dass Du als die hier Kommentierende selbst die Frage gestellt hast.
Sowas ist wirklich sehr ärgerlich!
Es ist ja eine Probezeit um herauszufinden ob der Job was für einen ist.
So ist es. Wenn er nix für Dich ist heißt es einen anderen Arbeitsplatz suchen und dann eine Kündigung schreiben.
Aber warum sollte das das AA bezahlen wenn Du die nicht die richtige Reihenfolge einhälst?
bei Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit gibt es keine Sperrzeit, solange der Arbeitgeber nicht durch schuldhaftes Verhalten (Diebstahl, ständige Verspätungen usw) dazu beigetragen hat.
Wenn der Arbeitnehmer in der Probezeit selbst kündigt & arbeitslos wird, wird er in der Regel eine Sperrzeit bekommen. Er hat dadurch seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet & der Gesetzgeber hält es durchaus für zumutbar, dass man aus einer bestehenden Beschäftigung heraus nach einer neuen Stelle sucht.
Mit der richtigen Begründung bekommt man keine Sperre, Bsp.: Du wechselst den Beruf als Quereinsteiger und stellst fest, ist nichts für dich und die Arbeitsbedingungen sind nicht zulässig. Man kann die Sperrfrist in der Probezeit also schon umgehen. Laut google jedenfalls ;) Kommt immer auf den Berater drauf an.
klar: bei unzulässigen Arbeitsbedingungen oder gesundheitlichen Gründen, die durch einen Arzt bestätigt werden, wirst Du um die Sperrzeit rumkommen.
Bei "der Job ist nichts für mich" oder "macht mir doch keinen Spass" wäre ich mir da nicht so sicher...
solange der Arbeitgeber nicht durch schuldhaftes Verhalten (Diebstahl, ständige Verspätungen usw) dazu beigetragen hat.
meinte natürlich nicht: "Arbeitgeber", sondern: "Arbeitnehmer"
Mit der richtigen Begründung bekommt man keine Sperre, Bsp.: Du wechselst den Beruf als Quereinsteiger und stellst fest, ist nichts für dich und die Arbeitsbedingungen sind nicht zulässig. Man kann die Sperrfrist in der Probezeit also schon umgehen. Laut google jedenfalls ;) Kommt immer auf den Berater drauf an.