Nebenjob trotz ausbildung(Probezeit)?
Hi hab n Problem hab ne Ausbildung als Krankenschwester angefangen und hatte vorher schon n 450€ Job gehabt und jetzt sagt das Sekretariat ich darf keinen Nebenjob während meiner Probezeit haben aber nichts steht im Vertrag drinnen das ich das nicht darf Bzw in der Probezeit....
muss ich meinen Job jetzt kündigen ?
3 Antworten
jetzt sagt das Sekretariat ich darf keinen Nebenjob während meiner Probezeit haben
Das ist schlicht Unsinn!
Auch Auszubildende haben ein Recht darauf, einen Nebenjob auszuüben. Ein generelles Verbot ist rechtswidrig.
Der Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit nur verbieten, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt (z.B. wegen Überschreitung der zulässigen Höchstarbeitszeit), wenn die Arbeit oder Ausbildung dadurch beeinträchtigt wird (z.B. Übermüdung, Unkonzentriertheit) oder wenn es sich um eine relevante Konkurrenztätigkeit handelt.
Allerdings ist der Auszubildende - auch ohne vertragliche Vereinbarung dazu - verpflichtet, den Arbeitgeber aufgrund dessen besonderer Fürsorgepflicht über die Nebentätigkeit zu informieren.
Das Problem für Dich ist nur: Du bist in einer 6-monatigen Probezeit, und in der können beide Parteien das Ausbildungsverhältnis fristlos beenden, ohne dass es eines besonderen Kündigungsgrundes bedürfte. Inwieweit Du Dir also erlauben kannst, in dieser Frage gegen Deinen Arbeitgeber zu opponieren, wenn es zu keiner gütrlichen Einigung in Deinem Sinne kommt, kann ich nicht beurteilen - "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...
Was Berlina geschrieben hat, ist schon mal das Wichtigste. Wenn in deinem Vertrag nichts über Nebenbeschäftigung drin steht, gilt normalerweise, dass der Arbeitgeber über eine Nebentätigteit informiert werden muss.
Hinzukommt natürlich noch, dass deine Nebentätigkeit in keiner Weise deine Arbeit bzw. den Schulbesuch beeinträchtigen darf. Man kannz.B. nicht sagen: Samstag kann ich keinen Dienst machen, weil ich da im Nebenjob arbeiten muss.
https://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/nebenjob-ausbildung/
Wenn in deinem Vertrag nichts über Nebenbeschäftigung drin steht, gilt normalerweise, dass der Arbeitgeber über eine Nebentätigteit informiert werden muss.
Nein, umgekehrt ist es richtig: Ein Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber nur dann über eine Nebentätigkeit informieren, wenn das vertraglich so vereinbart wurde oder wenn die Gefahr von Kollisionen mit Interessen des Arbeitgebers besteht.
Bei Auszubildenden ist das anders: Sie sind - auch ohne vertragliche Vereinbarung dazu - verpflichtet, den Arbeitgeber aufgrund dessen besonderer Fürsorgepflicht über die Nebentätigkeit zu informieren.
Es geht um die Probezeit
Deine Ausbildung hat ne 40-42 Stunden Woche. Rechtlich darfst du nur 48 Stunden die Woche machen.
Wenn du also mehr wie 6-8 Stunden für den Nebenjob aufbringst, mußt du ihn kündigen.
Die 48 Stunden gelten auch nur Erwachsene, also ´ber 18jährige.
Es geht um die Probezeit
Ob Probezeit oder Ausbildungszeit später - ist egal. Auf jeden Fall ist es so, dass der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen kann. Hast du den Link mal gelesen?
In der Probezeit kann dir dein AG ohne Angabe von Gründen von heute auf Morgen kündigen, egal ob du im Recht bist oder nicht. Und als Azubi beträgt die Kündigungsfrist sogar nur einen Tag bzw Fristlos.
Also was willst du. Was ist dir wichtiger? Die Ausbildung oder der Nebenjob?
Auf jeden Fall ist es so, dass der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen kann.
Das ist so allgemein schlicht und einfach falsch und nur unter bestimmten Bedingungen dem Arbeitgeber erlaubt (siehe dazu meine eigene Antwort)
In der Probezeit kann dir dein AG ohne Angabe von Gründen von heute auf Morgen kündigen
Entscheidend ist nicht, dass er keine Gründe angeben muss - entscheidend ist, dass er erst gar keine Gründe haben muss!
Das ist aber nicht wirklich ne Antwort auf meine Frage