Lidl Kündigung mit zwei unterschiedlichen verträgen?

5 Antworten

1. Probezeit bedeutet Kündigung ohne Grund ist möglich. 

2. Fehlbeträge sind ein Zeichen dafür,  an der Kasse  nicht an der richtigen Stelle zu sein.

Eine kürzere Probezeit kann vor allem dann in Frage kommen, wenn der Azubi vor Beginn der Ausbildung schon im Betrieb beschäftigt war. Hier kann sogar ein Anspruch auf eine verkürzte Probezeit entstehen. Gerichte haben allerdings sehr unterschiedlich geurteilt. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine vorherige Beschäftigung, die in engem Zusammenhang mit der Ausbildung stand, auf die Probezeit angerechnet werden muss, bzw. die Probezeit nur die Mindestzeit von einem Monat betragen darf. Wenn der Azubi Anspruch auf eine kürzere Probezeit hat, kann er auch mit diesem Argument gegen eine Kündigung in der Probezeit vorgehen. Dies gilt auch, wenn die kürzere Probezeit im Ausbildungsvertrag nicht vermerkt wurde.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/probezeit-in-der-ausbildung.html#Gesetzliche%20Probezeit

Fraglich ist für mich, ob der ehemalige 450€Job eine Verkürzung der Probezeit bewirken könnte.

Verkürzung würde dann weniger als 4 Monate bedeuten.

Lässt man bei Lidl oder überhaupt im Einzelhandel denn überhaupt Azubis die ganz kurz im Betrieb sind schon an die Kasse?

Napfelline 
Beitragsersteller
 24.09.2016, 17:13

naja ich war seid Dezember 2015 im Unternehmen und am Anfang meiner Ausbildung sagte man mir ich seie damit überhaupt nicht mehr in der Probezeit. 

Bei Lidl zumindest ist es so das man recht schnell an die Kasse kommt. Aber leider muss ich auch sagen das man dafür überhaupt gar nicht oder nur sehr schlecht eingearbeitet wird! Dort ist alles auf schneligkeit geplant und so minimalistisch wie nur möglich zumindest was das Personal betrifft, weswegen man eigentlich schon am ersten tag an die Kasse gesetzt wird...

Maximilian112  24.09.2016, 17:32
@Napfelline

Und wann hat die Ausbildung b egonnen?

Napfelline 
Beitragsersteller
 24.09.2016, 17:35
@Maximilian112

ganz normal am 1.8

Maximilian112  24.09.2016, 17:45
@Napfelline

Ich würde an deiner Stelle einen fachlichen Rat einholen. Entweder zur IHK und dort nach der Schlichtungsstelle fragen oder zu einem Rechtsanwalt.

Es spielt keine Rolle ob du gut oder schlecht eingearbeitet wirst.

Die einzigste Möglichkeit sehe ich darin, das es keine Probezeit mehr ist.

Wäre das tatsächlich der Fall ist mE keine Kündigung wegen dem Manko möglich.

Ausser du hast es selbst eingesteckt. Aber das schliesse ich mal aus.

Napfelline 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 11:11
@Maximilian112

Selbst eingesteckt habe ich das Held selbstverständlich nicht. 

Ich bin mittlerweile auch auf dem Stand zur IHK zu gehen, da ich gestern einen mit Azubi getroffen habe der auch aus fragwürdigen Gründen entlassen wurde ... 

Wir werden uns jetzt erstmal zusammen setzen und dann handeln! Allerdings keines Wegs unüberlegt. 

Trotzdem danke für die hilfe.

Da in der Probezeit ohne jegliche Gründe gekündigt werden darf, ist das zulässig.

Während der Probezeit darf Dir jederzeit ohne Angabe von irgendwelchen Gründen gekündigt werden. Ist leider so, nicht nur bei Lidl.

Während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Napfelline 
Beitragsersteller
 24.09.2016, 10:08

Nun ja das weiß ich ja nur da das eine vergehen außerhalb dieses Azubi Vertrags und somit auch außerhalb der Probezeit war und ich mich jz frage ob die mir das einfach so anrechnen dürfen ...

alarm67  24.09.2016, 10:20
@Napfelline

Da innerhalb der Probezeit Gründe nicht vorhanden bzw. benannt werden müssen, stellt sich doch gar nicht erst die Frage ob und was angerechnet werden darf!