3 Monate Sperre ALG2, wenn man seine Ausbildung während der Probezeit kündigt?
Hallo ich hatte bis vor kurzem eine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel und nun ja es gab viel stress in diesem Betrieb oder auch Kritikgespräche mit dem Chef und mir wurde auch vieles vorgeworfen was net wirklich dem Wahrheit entspricht und irgendwann hatte ich dich schnauze voll und habe gekündigt , während meiner probezeit hätte noch bis ende Nov. 2011 probezeit. Hab jetzt von einigen gehört, das ich 3 monate sperre kriege, weil ich gekündigt habe und kann solange net ALG 2(Arbeitslosengeld 2) beziehen?
Stimmt das oder nicht? Danke für euere Antworten :)
13 Antworten
So lange kannst Du doch noch nicht in dieser Ausbildung gewesen sein, oder? Ich zweifel mal stark an, dass Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
Selbst kündigen und dann ALG beziehen, funktioniert nur bei wichtigen Gründen - die wirst Du nun dem Amt vortragen müssen.
Da Du (nehme ich an) unter 25 Jahre bist und das Deine erste Ausbildung (und dann noch über so kurze Zeit) war, sieht es denkbar schlecht für Dich aus.
Wohnst Du bei Deinen Eltern oder hast Du eine eigene Wohnung?
Ja, sicher. Du kannst aber keine Ausbildung anfangen, nach 3 Monaten alles hinwerfen und dann erwarten, dass Du vom Arbeitsamt weiter bezahlt wirst.
Was hattest Du denn vor dieser Ausbildung an Geld?
Hast Du Dich schon arbeitslos gemeldet?
geld habe ich keine bekommen Mein Geld hat mein Vater bekommen und er hätte das eig weiter auf mein Konto überweisen müssen, weil das alles so komisch lief ka
Und vor meiner Ausbildung, war ich noch iner Schule!
Ja habe mich schon Arbeitssuchend gemeldet!! Nicht Arbeitslos!
Ja habe mich schon Arbeitssuchend gemeldet!! Nicht Arbeitslos!
Wie willst Du irgendwelche Gelder bekommen, wenn Du nichtmal einen Antrag stellst?
Wenn Du keinen Anspruch auf ALG hast, brauchst Du für ALG2 diesen Bescheid der Ablehnung dafür. Du wirst aber eher beides nicht bekommen.
Du bist unter 25, Deine Eltern sind für Dich zuständig. Das Kindergeld dient dazu, Deinen Eltern zu ermöglichen bei Ihnen zu wohnen. (Miete, Strom, Lebensmittel, ...)
Wenn Du Dein Kindergeld für Dich haben willst, musst Du ausziehen. So sieht es aus.
Und jetzt melde Dich beim Amt arbeitslos, Du brauchst eine neue Lehrstelle !
Das Problem ist mein Vater hat mich schon mitte Februar rausgeschmissen weil wir uns öfter gestritten hatten und irgendwann eskalliert ist. So dann bin ich mit meiner Freundin zu ihren Eltern gezogen eig nur Vorrübergehend und Wohne bis jetzt noch bei ihren Eltern allerdings haben wir uns jetzt getrennt und ich muss mir ne eigene Wohnung suchen so schnell es geht. Warte schon seit 3 monaten auf mein Kindergeld obwohl ich schon einen Abzweigungsantrag vor 3 monaten zugeschickt habe muss immernoch irgendwelche unterlagen hinterherschicken und die bearbeitung dauert ins unendliche -.- Habe leider meine Ausbildung kündigen müssen, weil alles net so glatt lief und habe jetzt ein Wohnungsangebot bekommen, was ich allerdings noch bei der Jobcenter vorlegen muss. Das ganze ist wirklich sch***, weil wenn ich ALG 2 nicht bekomme, dann habe ich weder ne Wohnung, noch ein bisschen Geld um mich zu ernähren. Wo soll ich dann bleiben auf der Straße? Fakt ist meine Eltern wollen mich nicht, zu meiner Ex-Freundin kann ich auch nicht mehr, Verwandte habe ich hier in Niedersachsen garnicht Was soll ich dann tun?
Du solltest vielleicht anfangen Dein Leben selbst in die Hand zu nehmen und nicht nur die Schuld bei anderen zu suchen. Kein Antrag dauert 3 Monate in der Bearbeitung, wenn alles vorliegt was das Amt benötigt. Wenn Du da in der Mitwirkungspflicht geschlampt hast, dann bist Du selber Schuld und nicht das Amt. sry
Nimm Deine Unterlagen zusammen, gehe zum Job-Center und lasse Dich beraten
und!
befolge die Ratschläge und Anweisungen die Du dort bekommst.
Wir hier schon beschrieben, Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Alles was Du in dieser Zeit lernst, auch die nicht so schönen Seiten, dienen Dir in Deiner persönlichen Entwicklung. Du wirst Dich da, wie jeder Andere auch, durchbeißen müssen.
Nach 3 Monaten sollte das Amt mit der Bearbeitung fertig sein. Das Kindergeld steht Dir zu.
Dafür gibt es sicher Fristen.
Stimmt das oder nicht? Danke für euere Antworten :)
Bei einer ersten Pflichtverletzung in Form einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund, wirst du eine Sanktion im Alg2 - keine Sperre !!!! - in Höhe von 30% (ab 25 Jahre) oder 100% (unter 25 Jahre) nur auf die Regelleistung für die Dauer von 3 Monaten erhalten; du hast weiterhin Aaspruch auf die Kosten der Unterkunft, auf Lebensmittelgutscheine und kannst ggf. die Dauer der Sanktion auf 6 Wochen runterhandeln.
Zugleich entfaltet die Sanktion eine sogeannte Zählwirkung; das heißt, wenn du dir innerhalb eines Jahres eine gleichartige Pflichtverletzung zu Schulden kommen lässt, ist die Kac.ke tatsächlich am Dampfen.
Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Altes deutsches Sprichwort.
Wenn Du der Meinung bist, daß Du Deine gerade gewonnene Zukunft mittels Kündigung versenken kannst, und daß dann auch noch aus dem Topf der Allgemeinheit gesponsert wird, dann irrst Du.
3 Monate Sperre.
Ja, das ist richtig. Man bekommt auch eine Sperre, wenn man zu spät meldet, dass man Arbeitslos wird oder ist. Also sobald man es weiß dass man es wird muss man es melden.
Wenn du kündigst, bekommst du 3 Monate Sperre beim Arbeitsamt, das ist richtig!
Aber soweit ich das weiss heisst es ja Probezeit ist dafür da, um zu erkennen ob der Beruf für den Auszubildenden passt bzw der Betrieb guckt sich den Auszubildenden an, ob er was für den Betrieb taugt!!
Oder etwa nicht?