Inkassobüro darf Forderungsgrundlage nicht rausrücken?
Hallo,
mir flatterte eine sehr dubiose Forderung über liberECO Inkasso ins Haus, eine Forderung einer gewissen Firma Ideawise Limited.
Als ich die Rechnung bzw. Forderungsgrundlage wissen wollte sagten die mir, sie dürften mir diese Daten aus Datenschutzgründen nicht aushändigen. Mit Verlaub, die wollen mich doch verar****n?! Angeblich dürfen sie die Daten nur der Polizei geben falls ich Anzeige wegen Betrugs erstatten will. Kann ich darauf bestehen diese Forderungsgrundlage zu sehen? Immerhin geht es ja um eine Rechnug die angeblich ICH verursacht haben soll und dann darf ich das nichtmal wissen???? Falls ich ein Recht darauf habe bitte mit Paragraph wenn es geht, ich finde nichts dazu im Netz.
Danke!
8 Antworten
Spätestens auf Verlangen hat ein Inkassobüro
- die Grundlage der Forderung (Rechung oder Vertrag) in Kopie bereitzustellen.
- Eine detaillierte Kostenaufstellung nach § 367 BGB beizufügen
- und entweder die Gläubigervollmacht nach § 174 BGB bzw. bei aufgekauften Forderungen die Abtretungsurkunde nach § 410 BGB auszuhändigen und zwar im ORIGINAL.
Ich würde also o.g. Dinge anfordern und dafür eine Frist bis zum 27.03.2013 stellen. Andernfalls solltest du überlegen wegen Nötigung Strafanzeige zu stellen und gegen den Laden beim zuständigen Oberlandesgericht und beim Bund der Inkassounternehmen Beschwerde einzulegen.
Das ist völliger Quatsch. Natürlich müssen sie dir sagen, woraus die Forderung entstanden ist. Sonst hätten sie ja überhaupt keine Grundlage, irgendwas von dir zu kassieren. Wenn du dir sicher bist, dass du nichts bestellt hast oder nirgendwo eine Mitgliedschaft abgeschlossen hast, dann kannst du die Forderung getrost ignorieren.
Huhu, zunächst mal muss ich sagen, dass ein Anwalt hier sehr viel besser und genauer weiterhelfen kann. Allerdings muss meines Wissens nach die Forderungsgrundlage auf Verlangen nachgewiesen werden. Zumindest haben wir in der Zeit, als ich beim Inkasso gearbeitet habe, die Rechnungskopien auf Wunsch immer herausgegeben.
Des Weiteren kann man zur Not auch nochmal eine Vollmachtskopie verlangen.
Im Zweifel einfach nochmal einen Anwalt fragen, da er oder sie da viel genauer bescheid weiß und meine Aussage keine rechtsverbindliche Aussage sein kann.
In vielen Fällen - wenn es sich um eine Abtzocke handeln sollte - hilft auch häufig ignorieren.
Nein, da die Vollmacht eine Urkunde ist, die der Bevollmächtigte bekommt, bleibt das Original beim Bevollmächtigten. Der Schuldner bekommt nur eine Kopie.
Wenn ich bei solchem Mist jedesmal nen Anwalt konsultieren würde, wäre ich längst arm^^
Das ist ja richtig. Ich wollte damit nur sagen, dass meine Antwort keine verbindliche Rechtsauskunft sein kann. ;)
Ignorier den Kram und sag denen, die sollen einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen. Sollten sie das tun, widersprichst du diesem. Spätestens bei der Gerichtsverhandlung müssen Sie nachweisen, um was für eine Forderung es sich handelt.
Das ist nur ne Verarsche. Lehn dich zurück und warte auf den Mahnbescheid, der nie eintreffen wird.
Vollmachtskopie reicht aber nicht - das Original muss dem Schuldner zugeschickt werden.