Stadtwerke Duisburg droht mit Haft

9 Antworten

Erstens kannst du alte Kontoauszuege bei der Bank aus dem Archiv bestellen, kostet was, geht aber.

Zweitens such dir schleunigst einen Awnalt, auch um den Unterhalt fuer deine Kinder endlich einzuklagen.

Das kenne ich von einer Bekannten, sie hat auch erst zwei Jahre später einen Bescheid bekommen und sollte dort Strom nachzahlen obwohl sie schon gar nicht mehr in dem genannten Zeitraum dort gewohnt hat. Lange Geschichte aber das Ende vom Lied war, das sie es bezahlen musste. Vielleicht kannst du ja noch von deiner Bank was bekommen über den Zeitraum, das du es nachweisen kannst. Drücke dir die Daumen...

Hygienespray 
Beitragsersteller
 17.04.2015, 11:19

oh mist :(

Danke

Hallo,

also Du hast vom Amtsgericht schon einen Mahnbescheid erhalten und gegen diesen hast Du keinen Widerspruch eingelegt? Einen Vollstreckungsbescheid hast Du noch nicht erhalten? Denn dann könntest Du gegen diesen noch mal Widerspruch einlegen? Ein Gerichtsvollzieher hat sich noch nicht bei Dir gemeldet?

Was erst mal die Inkasso Firma da schreibt, bzgl. Haft, ist erst mal nur ein offene Drohung. Haft kann nämlich nur der Gerichtsvollzieher anordnen bzw. androhen und dass nur um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen!

Auf welche Höhe belaufen sich denn die Forderungen?

Je nach dem, wenn schon ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, kann danach auch schnell ein Überweisung und Pfändungsbeschluss nach kommen und damit gehen sie dann an Dein Konto ran.

Am besten Du holst Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein, um einen Anwalt mit dem Fall zu beauftragen!

Hygienespray 
Beitragsersteller
 17.04.2015, 11:36

Doch jetzt hab ich mir den Brief ebend noch einmal Durch gelesen es ist gegen mich ein Vollstreckungstitel ergangen :( was bedeutet den das jetzt ??? es ist jetzt kein so hoher Betrag es handelt sich hier bei "nur" um 357,06 eur aber es geht mir in erster linie nur darum das es nicht gerecht ist ...das dies alles überhaupt nicht richtig sein kann

Laredo75  17.04.2015, 11:40
@Hygienespray

Du mußt sofort Widerspruch beim Amtsgericht einlegen! Ferner informiere die Stadtwerke darüber und verlange einen Auszug von den Buchung aus der Zeit. Ebenso sendest Du denen eine Kopie der Abmeldebescheinigung von besagter Wohnung. Den Strom hattest DU aber damals definitiv gekündigt für die Wohnung? Die Bestätigung dazu hast Du nicht mehr?

Hygienespray 
Beitragsersteller
 17.04.2015, 11:52
@Laredo75

ja klar hab mich doch sofort noch umgemeldet und bekam weiterhin problemlos strom von der stadtwerke bis jetzt auch bin immer noch bei der stadtwerke

wenn du in dem fraglichen zeitraum nicht mehr in der wohnung gewohnt hast, gibts doch bestimmt ein kündigungsschreiben, oder sogar eine kündigungsbestätigung. selbiges gilt eigentlich auch beim um/ab/anmelden des stroms. es wird normalerweise alles schriftlich bestätigt.

wenn du keine kontoauszüge hast, geh zu deiner bank und frage nach, ob sie dir welche geben. ich weiss leider nicht wie lange sowas gespeichert werden muss, bzw. ob solche daten überhaupt gelöscht werden.

desweiteren kannst du dir auch von deinem stromanbieter dein kundenkonto geben lassen, wo alle eingegangenen buchungen drinstehen sollten inklusive aller forderungen.

davon mal ganz abgesehen:

seitwann kann ein inkassounternehmen mit haft drohen, das ist mit sicherheit kein staatliches unternehmen mit polizeigewalt. einen haftbefehl kann meinermeinung nur ein gericht aussprechen und bevor das passiert muss es eine verhandlung geben zu der du auch vorgeladen wirst um dich zu verteidigen.

Hygienespray 
Beitragsersteller
 17.04.2015, 11:33

Ich hab nichts mehr aus den jahre 2008 beim letzen umzug 2011 dachte ich das man das alles nicht mehr braucht und hab alles entsorgt .

Doch von Sirius Inkasso GmbH dort steht es .....

oha lese grade das gegen mich ein vollstreckungstitel ergangen ist in den Brief was heisst das den jetzt

NewOneEiner  17.04.2015, 11:40
@Hygienespray

das heisst soviel wie, das gericht hat schon ein urteil gesprochen.

was mich aber noch verwundert ist, hast du in der zeit von 2008-heute überhaupt keine mahnungen bekommen, denn wenn man umzieht, sich dann auch auf dem einwohnermeldeamt ummeldet gelten mahnungen, die an deine alte adresse geschickt werden eigentlich als nicht zustellbar und der mahnende müsste eine adressermittlung durchführen um deine neue adresse rauszufinden.

wenn die das nicht gemacht haben könnte es also sein, das die forderungen schon lange verjährt sind. problem ist jetzt nur der titel vom gericht, das rückgängig zu machen könnte schwierig werden.

also anwaltliche hilfe suchen.

EinGast99  19.04.2015, 16:52
@NewOneEiner

Da hier schon ein Urteil vorliegt, verjährt das Ganze nicht mehr so schnell und es muss gezahlt werden!

wenn ich nicht jeden monat mindestens 90 eur zahle ein Haftbefehl erlassen wird.......

Haha. Das Zivilrecht (BGB) sieht keine Haftbefehle vor.

Ich soll angeblich 2008 offene Forderungen nicht bezahlt haben ,in einen zeitraum von einer Wohnung der Strom in der ich garnicht mehr gewohnt habe und auch ordnungsgemäss den strom umgemeldet habe leider habe ich von 2008 keine Kontoauszüge nichts mehr um zu beweisen das keine offenen Forderungen bestanden haben

Beweisen musst du auch nichts. Wenn damals kein gerichtlicher Mahnbescheid erging, den du ignoriert hast, oder du ein Schuldanerkenntnis unterschrieben hast, dann ist die Forderung verjährt.

dann folgte schon der gelbe Brief vom Amtsgericht

Und was hast du damit gemacht? Dem Mahnbescheid ist binnen 14 Tagen zu widersprechen. Unterbleibt der Widerspruch, so kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beauftragen und vollstrecken. Gegen den VB kannst du allerdings auch noch 14 Tage lang Einspruch einlegen.

Danach ist die Forderung rechtskräftig tituliert.

Hygienespray 
Beitragsersteller
 17.04.2015, 11:57

Den Brief vom Amtsgericht hab ich dummer weise Ignoriert das war glaub ein vollstreckungsbescheid aber davor kam nichts :(

oh mann

kevin1905  17.04.2015, 11:58
@Hygienespray

Dann ist das Kind in den Brunnen gefallen und ertrunken.

Die Forderung ist rechtskräftig und vollstreckbar.

mepeisen  17.04.2015, 15:41
@kevin1905

Ab zum Anwalt. Auch wenn der vielleicht gegen den Titel nichts mehr ausrichten kann, kann er womöglich helfen, das Geld dann beim Nachmieter eintreiben zu lassen.

Hygienespray 
Beitragsersteller
 18.04.2015, 08:56
@kevin1905

Ist es auch rechtens das ich mindestens 90eur jeden Monat zahlen soll???

kevin1905  18.04.2015, 12:51
@Hygienespray

Die Forderung ist tituliert, die Sache ist gelaufen.

Wer Mahn- und Vollstreckungsbescheid verpennt, ohne einen Grund vorzubringen, welcher eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO erlauben würde, hat einfach Pech gehabt. Die Messe ist gelesen, die Forderung rechtskräftig. Wende dich an den Gerichtsvollzieher zwecks Zahlungsmodalitäten.