Ankündigung Inkassobesuchsdienst
Hallo liebe GF- Gemeinde,
in der Post hab ich gerade einen gelben Umschlag gefunden, der einen Inkassobesuchsdienst ankündigt. Erstmal irritiert durch den gelben Umschlag (darin werden doch eigentlich gerichtliche Bescheide verschickt) hab ich dann festgestellt, dass es sich "nur" um die Ankündigung eines Inkassobesuchsdienstes handelt. Die Gesamtforderung basiert auf einem angeblichen Zeitungsabo, dass ich via Telefon abgeschlossen haben soll und eigentlich habe ich bereits MEHRFACH diesen Verlag und auch das Inkassobüro angeschrieben, da ich niemals so ein Abo abgeschlossen, geschweige denn Zeitschriften erhalten habe. Von mir aus kann der angekündigte Herr ja kommen, aber mich interessiert, welche Berechtigungen der hat und vor allem hab ich Sorge, dass die ganze Aktion nach dem Prinzip "Russisch Inkasso" abläuft. Zumal die Forderung nicht gerechtfertigt ist... Sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten? Hat dieser Herr tatsächlich das Recht, meine Wohnung zu durchsuchen? Ich dachte, dass dürften nur Gerichtsvollzieher, aber in dem Schreiben ist halt nur von einem Mitarbeiter mit legitimierendem Ausweis die Rede... Würde mich über Antworten freuen! Danke!
11 Antworten
Zunächst bin ich mir sicher, dass es sich nur um ein dubioses Druckmittel eines Inkassounternehmens handelt. Ich würde mir da keine allzu großen Sorgen machen. Sammle den bislang erfolgten Schriftverkehr in einem Ordner und weise das Inkassounternehmen (am besten per Einwurfeinschreiben) nochmals und letztmalig darauf hin, dass Du kein Abo abgeschlossen hast und auch keine Leistungen empfangen hast. Ferner erwähne, dass Du auf künftige Schreiben nicht mehr reagieren wirst.
Sollte dann das gerichtliche Mahnverfahren seitens des Inkassobüros erfolgen (was meist nicht erfolgt, wenn diese keine konkrete Handhabe gegen Dich haben), kannst Du mit den gesammelten Unterlagen Deinen Anwalt aufsuchen.
Sollte tatsächlich jemand kommen, Dich zu besuchen, was ich ebenfalls für absolut unwahrscheinlich halte, lass diese Person nicht in die Wohnung, wenn es sich nicht um einen Gerichtsvollzieher handelt, der sich entsprechend ausweisen kann (der würde sich auch mit einem Termin ankündigen). In diesem Fall würde ich in Betracht ziehen, umgehend die Polizei zu rufen und Deinen Anwalt einzuschalten.
Aber ich bin - wie gesagt - die felsenfesten Überzeugung, dass alles nur heiße Luft ist.
Stimmt eigentlich. Es wäre tatsächlich zu prüfen, ob diese Ankündigung des Besuches nicht den Tatbestand der Bedrohung respektive der Nötigung erfüllt und ob ein "gelber Brief" eventuell als Amtsanmaßung gewertet werden kann. Doch dazu ist dann wohl ein Anwalt nötig, der - ohne adäquaten Rechtsschutz - mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Wäre schön, wenn Du uns/mich hier nochmal über den Ausgang dieser Angelegenheit informieren würdest; was sich sicherlich noch einige Zeit hinziehen wird.
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist nicht nötig. Weder muss ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid (Teil 1 der Antwort) durch einen Rechtanwalt erfolgen, noch ist dieser für eine Beschwerde gegen Inkassounternehmen erforderlich.
Die Anwaltskosten müssen vorgestreckt werden - und im vorliegenden Fall ist sehr fraglich, ob sie später überhaupt von der Gegenseite erstattet werden.
Der "Anwalts-Tipp" in der Antwort ist also leider nicht wirklich "hilfreich".
Da sind Sie aber falsch informiert, Herr Winters. Denn wer die Widerspruchsfrist auf ein g e r i c h t l i c h e s Mahnverfahren (nicht die Mahnung des Inkassounternehmens) versäumt, hat nach eröffnetem Verfahren das Nachsehen. Deshalb hat man bei jedem Mahnverfahren die Möglichkeit des Widerspruchs mit Stellungnahme. Und wenn Sie genau gelesen hätten, was ich schrieb, hätten Sie festgestellt, dass ich den Rechtsbeistand für den Fall empfohlen hatte, falls es zu diesem dubiosen "Besuch" kommt. Denn auch wenn man - sofern kein Rechtsschutz besteht - beim Anwalt in Vorleistung gehen muss, ist neben dem strafrechtlichen durchaus der zivilrechtliche Aspekt durchaus beachtenswert.
Er hat kein Recht die Wohnung zu betreten, Du musst ihm nicht aufmachen, gar nichts.
Wenn Du "zurückschlagen" möchtest, erteilst Du ihm Hausverbot und Grundstückbetretungsverbot. Wenn er dann trotzdem vor der Tür steht, sieh zu, dass Du einen Zeugen dabei hast und erstattest dann Anzeige und stellst Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs.
Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudeln, legst Du fristgerecht Widerspruch ein.
Oh man, das ist doch eigentlich übel... hab grad nochmal gegoogelt und das scheint eine gängige Praxis zu sein, Leute unter Druck zu setzen. Kann mir schon vorstellen, wie einige Leute zittern, bei dem Gedanken an den Besuch eines solchen Herren. Naja, ich werde ein nettes Schreiben aufsetzen, in dem ich nochmals daraufhinweise, dass die Forderungen nicht gerechtfertigt sind
Und das Hausverbot nicht vergessen!
Ja, leider ist das gängige Praxis und die meisten kommen lange und immer wieder damit durch. Die machen den Leuten Angst und viele bezahlen, um keinen vermeintlichen Ärger zu bekommen. Und die Schweine werden damit regelrecht reich. Siehe Katja Günther, Anwältin aus München - die war schon bei Akte 09, etc.
Wann hat Katja Günther denn Hausbesuche gemacht? Das wäre mir neu und würde ein neues Licht auf das inzwischen eingestellte Ermittlungsverfahren gegen sie werfen. Info über Hausbesuche von Kaja Günther deshalb bitte schnellstmöglich an winters@inkasso-winters.de - vielen Dank.
Gemäs dem Foto scheint Katja allerdings eine recht attraktive Anwältin zu sein
Würde ich fast sagen : Hausbesuche sind erwünscht ;-))
http://4topas.wordpress.com/2011/07/22/katja-gunther-ist-zuruck/
lg
Klär das umgehend mit einem Anwalt. Lass ihn ein schreiben an den verlag und das Inkassobüro schreiben.
- ist das Geldverschwendung, 2. interessiert das den Verlag nicht mehr, deshalb hat er es ja dem Inkassobüro übergeben.
Das Inkasso unternehmen kann dennoch keine Unrechtmäßigen Kosten eintrieben. Es ist dafür zuständig auch zu Prüfen ob die anschuldigungen auch wirklich so vorliegen.
Nach allgemeiner Rechtsauffassung stimme ich Dir völlig zu. Leider tummeln sich in dieser Branche aber sehr viele schwarze Schafe und die wollen nicht in irgendwelche Untersuchungen investieren, sondern an der Angst und Gutgläubigkeit der Menschheit verdienen.
Deswegen red ich ja von Anwalt. Die können das nur weiter machen weil NIE irgendwer was sagt.
Bei aller Liebe und dem Verständis, dass Ungerechtigkeiten verhindert werden sollten - die Einschaltung eines Rechtsanwalts bringt hier gar nichts, sondern kostet nur den Fragesteller sein eigenes Geld.
Unsinn, das ist Geldverschwendung.
In deiner Wohnung brauchst Du überhaupt keinen reinlassen !!! Rufe die Rechtsauskunft an, die kann Dir erst einmal weiter helfen. Sonst warte ab, oder schreibe per Einschreiben noch einen Brief ( kostet zwar aber bist auf der sicheren Seite) hab man keine bange, denn die können Dir gar nichts. Die wollen Dir nur Angst machen !!! Glaub mir. Specht;)
Wozu soll das Einschreiben gut sein? Unseriöse Inkassotypen werden sich davon nicht beeindrucken lassen und auf den Kosten bleibt der Fragesteller sitzen.
Inkassomitarbeiter sind nicht berechtigt, Hausbesuche zu tätigen. Du brauchst somit keinen in deine Wohnung lassen. Da du denen ja bereits mehrfach geschrieben hast, behalte jetzt die Nerven und reagiere nicht. Hast du gegoogelt, ob das Inkassobüro schon negative Einträge hat?Die meisten angeblichen Telefonverträge haben nur ein Ziel "Kunde so lange einschüchtern, bis er zahlt". Den Gefallen wirst du denen doch nicht machen!Bleib stark. Informiere die örtliche Verbraucherzentrale und Polizei. Ich hoffe, die können dich unterstützen.Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, erkundige dich beim Amtsgericht, ob du "Beratungshilfe" bekommen kannst.Du würdest dann nur 10 € für den Anwalt bezahlen. Das Inkassobüro muss dir eine Originalvollmacht von dem angeblichen Zeitungsabo-Verlag vorlegen.Ich hoffe, es ist etwas dabei, das dir weiterhilft.
Genauso werde ich es machen. Und ich werde so eine Beschwerde bei diesem Inkassovereinigungsdingens einreichen. Der gelbe Umschlag suggeriert, dass er ein gerichtlicher Bescheid ist, was m. M. n. schon übel genug ist. Diese Ankündigung des Besuches grenzt ja schon fast an Nötigung. Vielen lieben Danke!