Inkasso schreiben von Ikea
Hey liebe User, vor 4 Monaten war ein Freund bei Ikea einkaufen exakt 2 Kissen & eine Kunst Blume ....er zahlte mit Karte. 30€ Sein Konto war immer ausreichend gedeckt. Aufjedenfall kam gestern ein schreiben vom Inkasso er solle bitte bis zum 30.04.15 120€ zahlen.... Habt ihr Tipss etc. er hat ja ein Anrecht dies bewiesen zu bekommen das Ikea einen Verlust durch nicht zahlen der 30€ in Höhe von 90€ hatte ? Oder ? Ich weiss Ikea ist nicht berpflichtet zu mahnen & was ähnliches habe ich hier schon gelesen aber das ist 2 Jahre alt und das BGB ändert sich ja laufend. Danke schon einmal :)
10 Antworten
Wenn das Konto gedeckt war und er den Beleg noch hat, ist er komplett aus der Nummer raus, da Ikea in Annahmeverzug ist.
Mit der Kartenzahlung wurde die Belastung autorisiert.
Die Sache ist doch ganz einfach ...
Er checkt seine Kontoauszüge. Wurden die 30 Euro abgebucht, schickt er eine Kopie des Kontoauszugs an Ikea und einen Widerspruch ans Inkasso und gut ist.
Wurden die 30 Euro nicht abgebucht oder aus irgendeinem Grund wieder zurückgebucht, überweist er diese zzg. 20 Euro für Rücklastschrift und Adressermittlung direkt an Ikea und schickt dem Inkassobüro einen Widerspruch zu den Gebühren.
Weitere Bettelbriefe einfah abheften.
Zunächst ist zu klären, ob eine Abbuchung versucht wurde und ob die Bank eine Abbuchung zurück gegeben hat.
Das sollte aus dem Kontoauszug auch hervor gehen.
Ohne Mahnung ein Inkassobüro zu beauftragen ist unzulässig.
Ohne Mahnung ein Inkassobüro zu beauftragen ist unzulässig.
Nein. Der Verzug wäre durch die Rücklastschrift begründet, wenn diese denn sttatgefunden hat. Aus der Schilderung des Fragestellers würde ich auf Annahmeverzug seitens IKEA tippen, womit deine Aussage wieder stimmen würde.
Wer mit Karte zahlt, hat für ausreichende Deckung zu sorgen.
Richtig aber darum geht es nicht. Laut Aussage des Fragestellers war das Konto gedeckt.
Zunächst erst mal klären OB Ikea versucht hat, abzubuchen.
Liegt der Fehler bei Ikea, kostet das den Verbraucher auch nichts.
Die Einschaltung eines Inkassobüros ohne vorherige Mahnungen ist so oder so unzulässig weil auch Gläubiger eine Schadenminderungspflicht haben.
Wie schon geschrieben, ist das nicht korrekt. Bei einer mangels Deckung zurück gewiesenen Lastschrift befindet sich der Schuldner mit der Zurückweisung in Verzug.
Gebühren von Inkassobüros braucht man auch nach 10 Mahnungen nicht bezahlen^^
Der Meinung bin ich auch desweiteren haben sie geschrieben seine Daten gespeichert zu haben was ich auch nicht rechtens finde + dafür das sie die Daten von der Bank haben soll er 15€ zahlen
Wie gesaagt - zunächst klären, OB Eure Bank überhaupt einen Abbuchungsantrag zurück gegeben hat.
Ist das NICHT der Fall, ist das so oder so unberechtigt.
Auch Gläubiger sind zur Schadensminimierung verpflichtet.
Hat die Bank einem Abbuchungsauftrag widersprochen, sind natürlich die Gebühren der Bank (auch für Auskunftserteilung) berechtigt - NICHT aber die Inkassogebühren.
Auch IKEA muss mahnen, BEVOR solche Firmen beauftragt werden.
Also Kontoauszüge durchsehen !
Hiermit wäre ich vorsichtig. Inkassogebühren können im Rahmen eines Verzugsschadens geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist keine Mahnung sondern Zahlungsverzug.
Bei einer zurück gewiesenen Lastschrift, bei der der Zurückweisungsgrund beim Zahler liegt, ist der Schuldner automatisch im Zahlungsverzug. Dazu bedarf es keiner Mahnung.
Dass so ein internationaler Großkonzern wie IKEA die Hilfe eines Inkassos benötigt ist vollkommener Quatsch. Selbst wenn Zahlungsverzug vorliegt, muss man das Inkasso nicht bezahlen.
Nun, ich kann eine gewisse Skepsis nicht verhehlen.
Es ist sehr ungewöhnlich, dass eine Lastschrift trotz ausreichender Deckung nicht eingelöst werden kann. Bei Zahlung mit Karte scheidet auch ein Fehler bei den Bankdaten aus.
Fakt ist, dass die Zahlung sofort fällig war und der Käufer sich im Fall einer nicht eingelösten Lastschrift, deren Grund beim Käufer liegt, sich im Zahlungsverzug befindet.
Zahlungsverzug ist eine generelle Voraussetzung für die Geltendmachung von Verzugsschäden, zu denen auch Inkassokosten gehören.
Die Geltendmachung von Inkassokosten wird sehr oft beanstandet.
Mein Tipp: Erst klären, ob der Betrag nicht doch abgebucht wurde. Wenn er nicht abgebucht wurde, die 30 € überweisen. Weiter gegenüber IKEA schriftlich erklären, dass die Zahlung der Hauptforderung geleistet wurde und die Zahlung von Inkassogebühren nicht statthaft sei und deshalb zurück gewiesen wird.
Zahlungsverzug ist eine generelle Voraussetzung für die Geltendmachung von Verzugsschäden, zu denen auch Inkassokosten gehören.
Das Alleine reicht aber als Grund für das Einschalten eines Inkassos gerade nicht aus.
Das ist so mal nicht richtig.
Generell ist die Einschaltung eines externen Inkassounternehmens bei Zahlungsverzug immer statthaft. Daher können Inkassokosten grundsätzlich auch als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
Die Sache hat für den Gläubiger insgesamt 3 Haken.
Schadensminderungspflicht: Einem geschäftserfahrenen Unternehmen ist in der Regel zuzumuten, Aussenstände selbst einzutreiben. Die Rechtsprechung ist hier jedoch nicht einheitlich.
Aussicht auf Erfolg: Die Beauftragung des Inkasso-Unternehmens muss erfolgversprechend sein. Weiss der Gläubiger, dass der Schuldner nicht zahlen kann, wird er auf den Inkasso-Kosten sitzen bleiben.
Höhe der Kosten: In der Regel werden nur 2,50 € für ein Schreiben, 5,00 € für eine Rücklastschrift und 15 € für eine Adressauskunft bei der Bank anerkannt. Daher ist der Schuldner mit der Zahlung von 20 € eigentlich immer auf der sicheren Seite.
Das ist so mal nicht richtig.
Wir reden hier von IKEA. Einem Weltkonzern.
Und die Rechtsprechung insbesondere in den letzten zwei Jahren vor den hiermit fast ausschließlich betrauten Amtsgerichten ist mittlerweile fast vollständig inkassofeindlich.
Gepaart damit, dass ich bis heute immer noch kein Urteil von den vielen Inkassobefürwortern gesehen habe, was nach Begleichen der Hauptforderung explizit die Inkassokosten komplett anerkannt hat. Geschweige denn Prozesse, in denen jemals versucht wurde, das einzuklagen.
Es ist richtig, dass in den allermeisten Fällen die Inkassokosten nicht komplett anerkannt werden. Jedoch ist genauso richtig, dass in vielen Fällen reduzierte Sätze für Schreiben, Rücklastschriften oder eine Adressauskunft, durchaus anerkannt werden. Wie hoch diese in der Regel sind, hatte ich oben schon angeführt.
Deine Aussage Zahlungsverzug alleine sei für die Einschaltung eines Inkassounternehmens noch nicht ausreichend, ist in dieser Form nicht richtig. Ob der Gläubiger bei Zahlungsverzug einschaltet oder nicht, obliegt seiner freien Entscheidung. Da hat kein Anderer mitzureden.
Es geht lediglich um die Höhe der durch das Inkassounternehmen entstehenden Kosten. Hier ist der Gläubiger gehalten diese Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Da die Gebühren der Inkasso-Unternehmen in aller Regel deutlich zu hoch angesetzt sind, kann der Gläubiger nur angemessene Sätze fordern, wie ich sie oben schon nannte.
So bleibt festzuhalten, dass Inkassokosten im Verzugsfall grundsätzlich statthaft sind, jedoch nur im Rahmen tatsächlich notwendiger Kosten zu erstatten sind.
wenn er keine 120€ mehr zahlen muss, müssten die ihm dann nicht vorlegen bzw. sagen, warum er noch so viel nachzahlen muss? Ich glaube, ich würde dort erstmal eine Mai hinschreiben..
Wäre das Konto bei dem Kauf nicht gedeckt gewesen, kommt doch normalerweise vom Kartenlesegerät eine Meldung zurück, dass es nicht möglich ist - oder?
Wäre das Konto bei dem Kauf nicht gedeckt gewesen, kommt doch normalerweise vom Kartenlesegerät eine Meldung zurück, dass es nicht möglich ist - oder?
nur beim Onlinebilling (mit PIN). Beim Offlinebilling wird nix geprüft, ist AFAIK bei IKEA so der Fall. Man garantiert mit seiner Unterschrift das das Konto gWäre das Konto bei dem Kauf nicht gedeckt gewesen, kommt doch normalerweise vom Kartenlesegerät eine Meldung zurück, dass es nicht möglich ist - oder? edeckt ist und erklärt sich bereit die Kosten zu tragen wenn nicht (der lange wisch da den sich nie jemand durchliest ;)). Ob sie in der Höhe durchsetzungsfähig sind ist die andere Frage, genauso wie die frage ist warum bei einer Rücklastschrift nach der Benachrichtigung durch die Bank nicht proaktiv reagiert wurde.
Einmal möchten sie 15€ für Zahlung der Bank weil sie seine Daten von dort haben & ein Schaden von 59€ sei Ikea entstanden & noch ein paar andere Gebühren
Der Zahlbetrag war sofort an der Kasse fällig. Wer mit Karte zahlt, hat für ausreichende Deckung zu sorgen.