Mahnbescheid Inkassokosten + Anwaltskosten?
Heute morgen flatterte hier ein gerichtlicher Mahnbescheid einer eigentlich gültigen Forderung rein. Leider erblickte ich auf dem Dokument eine Doppelgebühr, die so nach meinem Wissensstand nicht gültig ist.
Hauptforderung ----
Rechtsanwalt 80,-€
Gerichtliche Mahngebühr 32,-€
Inkassokosten 130,-€
Zunächst beauftragte man das Inkassobüro, welches nach einem Briefwechsel aufgab und den Auftrag an die Kanzlei abtrat. Da ich den Großteil des fortführenden Briefverkehrs mit der Kanzlei hatte - und diese das gerichtliche Mahnverfahren einleitete - werde ich in selbigem die Inkassokosten als unzulässig ankreiden und dies so ans Amtsgericht weiterleiten.
Ist meine Beschwerde korrekt und zulässig?
2 Antworten
Korrekt. Teilwiderspruch gegenüber den Inkasso Gebühren. Keine Begründung eintragen !
Die Gegenseite wird Dich anschließend auffordern den Teil Widerspruch zurück zu ziehen. Nicht darauf reagieren.
Es ist genau richtig was Du vorhast. Teilwiderspruch auf die Inkassogebühren. Es ist nur eine Gebühr zulässig.
Alternativ: Nur Gebühren für Schreiben einfacher Art und die 25€ Inkassopauschale akzeptieren. Damit liegt man auf einer Wellenlänge mit dem AK Inkassowatch.
Eventuell steckt hier noch etwas im Detail. Wenn die Kanzlei auch noch eigene Gebühren will, lohnt es sich noch einmal genauer drauf zu schauen. Auch, ob beispielsweise der Gläubiger von den Geldproblemen wusste bzw. man vor Einschalten des Inkassos schon erfolglos probiert hatte, mit dem Gläubiger zu verhandeln.
Danke, das ist aber bei solchen Fragen hier meistens so.
Ist mir auch schon aufgefallen. Ist'ne von Schadenfreude verseuchte Community hier.
Der erste hier im Board der nicht seine 'Meinung' kundtut, sondern sich rechtlich mit der Thematik auskennt.