Inkasso Überschneidung mit Zahlung

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  1. Niemals an Inkassobüros zahlen, die dürfen das Geld zuerst mit ihren Gebühren verrechnen, und die Hauptforderung des Gläubigers ist dann bei Teilzahlung noch nicht getilgt.
  2. Überweisungen immer zweckgebunden an den Gläubiger. Wenn wirklich Zahlungsverzug vorliegt zzgl. Mahngebühr (2,50 € pro Schreiben) und Verzugszinsen (5% über Basis) sind zu erstatten.
  3. Inkassobüro kriegt einen Widerspruch über die Gebühren und gut ist.

Klar ist das rechtens - aber bezahlen brauchst du nicht. Das Geld hast du ja sicher dem Gläubiger überwiesen. Dies hast du der Inkassofirma mitgeteilt und fertig.

Wenn du magst, kannst du denen noch eine Mail schicken, in der du die Gebühren zurückweist und erklärst, auch bei weiteren Mahnungen keine Zahlung zu leisten.

Meist kommen noch 2 böse Drohbriefe mit zunehmenden Gebühren, Vergleichsangeboten .... aber die kannst du einfach abheften.

Die entstandenen Inkassokosten sind zwar grundsätzlich rechtens, jedoch normalerweise nicht durchsetzungsfähig.

In solchen Fällen zahlt man die Hauptforderung zzgl. des entstandenen angemessenen Schadens (Mahnungen = 2,50€ pro Mahnung; Rücklastschriftgebühr = 3,00 Euro; Zinsen: 5,12% p.a. der Hauptforderung).

Inkassokosten und andere Wunschgebühren müssen nicht bezahlt werden (bei Rechtsanwälten sieht es anders aus!).