Inkasso Überschneidung mit Zahlung
Hallo liebe Community,
durch mein Versehen (finazieller Engpass) sowie durch Überschneidung der Zahlung wegen Umstellung auf eine neue Bank bin ich nun ein wenig ratlos. Am 1.10. hab ich mit einer Beraterin bei dem ich Schulden hatte telefoniert und gesagt das es sich gerade ein wenig überschneiden könnte wegen der Zahlung und diese meinte zu mir das es kein Problem sei und somit habe ich die Rechnung am 4.10.überwiesen. Am 6ten oder 7ten kam dann ein Brief vom Inkassounternehmen mit einer Gesamtforderung von knapp 80€.
Dort rief ich dann an und die Dame am Telefon meinte ich solle doch den Übeweisungsbeleg zusenden das das denn auch ok währe. Heute bekam ich einen Brief in dem die knapp 20€ verrechnet sind nur das das Inkassonuternehmen nun noch imer seine 57,00 € haben möchte. Eine Begründung ist nicht ersichtlich.
Meine Frage an euch ist das rechtens?
Lg.
3 Antworten
- Niemals an Inkassobüros zahlen, die dürfen das Geld zuerst mit ihren Gebühren verrechnen, und die Hauptforderung des Gläubigers ist dann bei Teilzahlung noch nicht getilgt.
- Überweisungen immer zweckgebunden an den Gläubiger. Wenn wirklich Zahlungsverzug vorliegt zzgl. Mahngebühr (2,50 € pro Schreiben) und Verzugszinsen (5% über Basis) sind zu erstatten.
- Inkassobüro kriegt einen Widerspruch über die Gebühren und gut ist.
Klar ist das rechtens - aber bezahlen brauchst du nicht. Das Geld hast du ja sicher dem Gläubiger überwiesen. Dies hast du der Inkassofirma mitgeteilt und fertig.
Wenn du magst, kannst du denen noch eine Mail schicken, in der du die Gebühren zurückweist und erklärst, auch bei weiteren Mahnungen keine Zahlung zu leisten.
Meist kommen noch 2 böse Drohbriefe mit zunehmenden Gebühren, Vergleichsangeboten .... aber die kannst du einfach abheften.
Die entstandenen Inkassokosten sind zwar grundsätzlich rechtens, jedoch normalerweise nicht durchsetzungsfähig.
In solchen Fällen zahlt man die Hauptforderung zzgl. des entstandenen angemessenen Schadens (Mahnungen = 2,50€ pro Mahnung; Rücklastschriftgebühr = 3,00 Euro; Zinsen: 5,12% p.a. der Hauptforderung).
Inkassokosten und andere Wunschgebühren müssen nicht bezahlt werden (bei Rechtsanwälten sieht es anders aus!).