Inkassobrief zu früh?
Hi,
meine Frage lautet, ob dies eine Rechnung ist?
Mein Paypal konto befand sich im Minus und ich musste dann das Konto wieder ausgleichen. Dies hab ich leider versäumt, da alle Zahlungserinnerungen von Paypal im Spam-Ordner gelandet sind.
Heute habe ich einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen mit einem Betrag von Schlappen 50 €.
Also wenn dieses Schreiben (übrigens die 1. Zahlungerinnerung) eine Rechnung ist, dann ist ja der Inkassoauftrag nicht rechtens, da dieses Schreiben noch nicht 30 Tage her ist und eine Zahlungfrist nicht angegeben wurde. Seh ich das richtig? Ebenfalls ist fragwürdig dass alle Zahlungserinnerungen im Spam-Ordner gelandet sind 🤔. Eine Fake-E-Mail ist es übrigens nicht...
Über Eure Meinungen wäre ich sehr gespannt 🙂
6 Antworten
Viel Halbwissen in deiner Frage.
- Wenn dein Paypalkonto ins Minus geht wegen einer geplatzten Lastschrift, dann löst dieser Rückläufer den Verzug aus ohne dass es einer Mahnung bedarf. Es könnte direkt Klage eingereicht werden.
- Konto ausgleichen löst das Problem. Damit wäre der Gläubiger befriedigt und sähe die Sache als erledigt an.
- KSP oder jemand anderes?
Die witzigste Anwaltskanzlei Deutschlands, die grundsätzlich keine Forderungen einklagt.
Soll im Sinne der Fragestellung doch zusätzlich schon mal bedeuten... 🤗
Dies hab ich leider versäumt, da alle Zahlungserinnerungen von Paypal im Spam-Ordner gelandet sind.
Das sind Ausreden.
Dein Bankkonto bzw. die Bankkonto-Auszüge bzw, die Post von der Bank mit dem Hinweis auf geplatzte Abbuchungsversuche hätten Dir als ausreichender Hinweis dienen können, Dich um Dein Paypal-Konto zu kümmern und die Schuldumme auszugleichen.
Zahle den geesamten Minusbetrag Deines Paypal-Kontos an Paypal.
Spätestens die E-Mail ist genug Hinweis, dass ein Betrag zu zahlen ist. Das hast Du ja auch mit PayPal mit deiner Kontoeröffnung vereinbart. Was bei dir als Spam gehandhabt wird, ist in diener Gewalt. Mir persönlich fehlt in der E-Mail die Nennung eines Zahlungsziels bzw. der Hinweis auf das implizierte BGB-Zahlungsziel von 30 Tagen.
Wenn Du dich allerdings widersetzt, bist DU auf alle Fälle von PayPal "gebannt".
Linktipp:
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/zivilrecht/inkassokosten
Der Inkassogebühren-Rechner ist leider in der Sache irreführend und völlig falsch. Es bringt nichts, ohne Kenntnisse über die Sachlage so etwas zu verwenden.
Deswegen auch nur als Zusatz zum anderen Link.
Auch als "Zusatz" bringt es nicht viel. Der BGH hat beispielsweise zum im Masseninkasso üblichen Factoring Anfang 2018 geurteilt, dass dann keine Inkassogebühren von einem Schuldner gefordert werden dürfen. 0,00€. Dieser Umstand findet in keinem deiner Links irgendeine Erwähnung.
Die 30-Tage-Frist gilt hier nicht.
Die Inkassovergütung ist regelmäßig nicht rechtlich durchsetzbar. Alles andere solltest Du unverzüglich ausgleichen.
Keine Mahngebühren ohne nachweislichen Briefverkehr ( postalisch ) und " Telekommunikationskosten " ( WTF ? ) auch nicht .
Diese Kosten sind zumindest dem Grunde nach angefallen. Streiten kann man über die Höhe, die sicherlich sehr optimistisch angesetzt ist...
Welche Telekommunikations- / und Mahnkosten bitte für eine simple Email ? Dafür ist nachweislich höchstens ein Betrag weniger Cent für den Strom des Rechners angefallen 🤔
die brauchen keine Mahnung - du bist im Minus und hast das zeitnah auszugleichen.
wenn Emails im Spamordner landen, so hast du die Verantwortung; nicht PayPal
Na und? Das alles ist kein Grund, ein Inkasso einzuschalten.
Was ist KSP ?