Überschneidung von Rechnungsbegleichung und Inkasso-Schreiben. Muss ich trotzdem zahlen?

7 Antworten

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Für die Inkasso-Kosten braucht du nur dann aufzukommen, wenn du in Verzug mit deiner Zahlung geraten wärst. Zwar hast du den Abschuss-Saldo nicht innerhalb des Zahlungsziel von 10 Tagen bezahlt.
Du wärst aber nur dann in Verzug mit deiner Zahlung geraten, wenn du auf eine Mahnung der Bank nicht gezahlt hättest (§ 286 Abs.1 BGB). Eine Mahnung wäre nur dann entbehrlich, wenn für die Zahlung eine Frist nach dem Kalender bestimmbar wäre (§ 286 Abs.2 Nr.1 BGB). Dieses ist aber nicht der Fall, wenn auf einer Rechnung nur ein Zahlungsziel angegeben ist.
Du brauchst also die Inkassogebühren nicht zu bezahlen, da das Schreiben des Inkasso-Büro erst nach deiner Zahlung dir zugegangen ist. Diese Schreiben ist zwar als eine Mahnung anzusehen. Du wärst aber durch diese Mahnung nur dann im Verzug, wenn du zu diesem Zeitpunkt des Zuganges noch nicht bezahlt hast.

Rinoa0605 
Beitragsersteller
 06.09.2010, 15:18

Erstmal vielen Dank für die Antwort. Spielt es denn auch keine Rolle, dass der Brief vor meiner Überweisung datiert? Also der Brief des IB datiert vom 30.08., erhalten habe ich ihn am 02.09. Überwiesen habe ich am 01.09..

InfoDieter  06.09.2010, 16:33
@Rinoa0605

Die Datierung des Brief spielt eigentlich nur für die Ermittlung des Zuganges dieses Brief eine Rolle. Es wird in der Regel bei einem normalen Brief vermutet, dass dieser 3 Tage nach dem Absenden dem Empfänger zugestellt wurde. Da du den Brief erst am 2.9. erhalten hast, könntest du also erst ab in Verzug mit der Zahlung gewesen sein.
In deinen Fall hat die Bank wohl Pech gehabt, wenn sie so schnell ein Inkasso-Büro mit dem Forderungseinzug beauftragen. Auf diese Kosten bleiben die nun selber sitzen.

Ich kann nur raten, sich gegen Inkassobegehren von Inkassobüros und inkassierender Rechtsanwälte zur Wehr zu setzten. Mit der Aufwertung der entsprechenden Büros nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz hat sich der Gesetzgeber einen Bärendienst erwiesen (und natürlich für die vielen Milionen redlichen Schuldner auch). Ich selbst habe mich in der Vergangenheit mit Widersprüchen sowohl beim Gläubiger wie auch bei eingeschalteten IB´s auf Verweis auf Schadensminderungsobliegenheit (§254 (2) BGB) + div. Aktenzeichen (Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten) verschiedenster Gerichtsurteile zur Wehr gesetzt!

Generell habe ich auch immer Ratenzahlplane von meiner Seite angeboten, um auch alle Gläubiger gleichmäßig zu bedienen (Gläubigerbegünstigung vermeiden!).

Die sehen das i.d.R. nicht ein, so gibt es nur noch letztendlich den Hammer, wieder vor Gericht ein günstiges Urteil bekommen zu müssen.

Der Punkt ist der, wenn eine Position streitig ist in der Hauptforderung, dann darf das Inkassobüro gar nicht mehr die anwaltgleichgesetzte Vertretung übernehmen, da das Rechtsdienstleistungsgesetz nicht vorgesehen hat, fachbezogene juristische Fragen wie Vertragsrecht o.ä. durch nur Aufgewertete beraten oder vor Gericht den Mandanten vertreten zu lassen! Das dürfte nach wie vor nur Fachanwälten oder zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten bleiben!

Alles aber vorher mit einem Spezialisten vom Verbraucherschutz, eigenen RA o.ä. besprechen!

Da du ja nicht das Inkassounternehmen beauftragt hast , musst du auch nicht bezahlen, zudem du sogar auch noch deine Rechnung beglichen hast. Zum eien greift hier zwar das Verursacherprinzip aber das greift hier wegen einer sehr eindeutigen Fristüberschneidung nicht. Somit kannst du ganz gelassen sein , wirf wenn du deine Rechnung wirklich bezahlt hast sämtliche Zahlungsaufforderungen des Inkassobüros getrost zukünftig in den Müll, sollen sie doch klagen , wenn sie wollen, für dich ist es wichtig das du belegen und beweisen das du und wann du bezahlt hast.

ich hab zwar noch nie eine mahnung über ein inkassobüro bekommen,aber 60€ mahngebühren bei einem betrag von 28€ kommt mir schon sehr hoch vor.

Normal sollte irgendwo drauf stehen das, wenn in der Zwischenzeit überwiesen wurde, das Schreiben gegenstandslos ist.

Rinoa0605 
Beitragsersteller
 05.09.2010, 22:43

Nein, leider nicht. Mir wurde nur eine neue Frist bis zum 16.09. zur Überweisung von insgesamt 86 Euro gesetzt und darauf hingewiesen, dass ich den Schriftwechsel nur noch mit denen (also mit dem Inkasso-Büro) zu führen habe. Achja und die Forderung soll ich auch auf ein Konto von dem Inkasso-Büro überweisen. Ist das nicht eh Quatsch?

KalofReschtus  06.09.2010, 20:07
@Rinoa0605

Inkasso-Unternehmen "kaufen" die Rechte an dem Geld das du schuldest. D.h. der Vorgang sollte nun bei denen allein liegen. Ruf mal bei denen an.