Deutsche Bahn, 37,40 € Inkassoverfahren. Womit muss ich rechnen?
Ich habe wg. einer alten Postanschrift eine Mahnung der Deutschen Bahn bzgl. einer Bahn-Card verpasst. Es geht um 37,40 €. Die Bahn hat die "Forderung an ein Inkassounternehmen" abgegeben. Womit muss ich rechnen?
4 Antworten
Bezahle zunächst mal so schnell wie möglich die Rechnung. Vielleicht stoppt die Bahn dann noch das Mahnverfahren. Probieren kannst du es ja mal.
Gut gemacht!
Gehört auf jeden Fall zum Grundplan dazu. Auch wenn das Datum schon um 5 Tage überschritten ist und ich vermute, dass die Bahn bei so vielen Kunden nicht besonders viel Mitgefühl zeigt.
Die Bahn zeigt kein Entgegenkommen. Aber einzelne Mitarbeiter tun es. In einem persönlichen Telefonat bekommt man das eher hin als per Post. Rufe dort an, erkläre, warum du die Post nicht bekommen hast und dass das Geld bereits überwiesen ist. Dann ist ein Stop des Verfahrens immerhin möglich.
Das du eine Aufforderung zur Bezahlung bekommst. Mit extra Gebühren, das solltest du auch begleichen.
Wie hoch fallen diese Gebühren ungefähr aus?
Das kann ich dir nicht sagen ich hatte sowas noch nie. Hier gibt es einen Rechner: https://www.inkassogebuehren-rechner.de/index.php#ergebnis
Laut Rechner max. 84 Euro etwa.
Vielen Dank schon mal. Auf jeden Fall sehr hilfreich.
Dass die Kosten flott explodieren. Ich würde mal schleunigst zahlen.
flott = wie schnell, in welcher Frequenz?
explodieren = in welcher Höhe/um welchen Faktor?
Habe heute auf jeden Fall bereits eine Echtzeit-Überweisung getätigt, die jedoch 5 Tage über dem Fälligkeitsdatum zur Übermittlung der Daten an das Inkassounternehmen liegt.
Kleine Info für Leute die hier zukünftig reinschauen: Hatte mich damals zuerst telefonisch bei der Bahn gemeldet, die hat mir dann einen Kontakt zum Inkassobüro gegeben, weil die Bahn den Auftrag an das Inkassobüro automatisch weiterleitet. Das Inkassobüro wiederum brauchte einen Nachweis zur Überweisung die ich umgehend getätigt hatte. Danach wurde aus Kulanz von Seiten des Inkassobüros von weiteren Maßnahmen abgesehen, weil das Geld quasi noch vor Bearbeitung der Akte eingetroffen ist.