Geld unberechtigt abgebucht, Inkasso droht

20 Antworten

Hallo Blackended,

ich habe mir deinen Text durchgelesen und auch die Texte vom 15.04.2014 Zu Internetbestellungen generell: Man kennt deine Daten nur dann, wenn du

Entweder tatsächlich etwas bestellt hast,

oder wenn du dir bei einer anderen Sache einen Trojaner auf den PC geholt hast.

Wenn du also nichts bestellt hast, solltest du erst mal deinen PC untersuchen lassen.

Was man von dir als Daten kennt sind Name, Adresse, Kontonummer. Hiermit kann man abbuchen, denn die Bank ist nicht verpflichtet, die Berechtigung zu überprüfen.

Wass auf einen Betrugsversuch hindeutet ist, dass nicht von der Firma webbilling die Forderung kommt, sondern von einem Anwalt und von einem Inkassounternehmen. Außerdem ist es verdächtig, dass ohne vorherige Mahnung (?) von einem auf den anderen Tag Zahlung verlangt wird.

Meine Empfehlung:

Fünf Dinge:

  • Du überprüfst weiterhin dein Konto und lässt alle ungerechtfertigten Abbuchungen stornieren.

  • Du gehst mit allen Unterlagen zur Verbraucherberatung und (Adressen kann man googeln) und lässt dich beraten, was in welcher Reihenfolge zu tun ist.

  • Du informierst dich noch einmal mit dem Link vom 14.05.14 über den Anwalt Kipke.

  • Du informierst dich mit dem folgenden Link über den begriff der Negativen Feststellungsklage: http://www.antispam-ev.de/wiki/Negative_Feststellungsklage Diesen sehr guten Hinweis hattest du schon am 14.05.2014. Hier ist u.a. Folgendes interessant: (Zitat)Bei sicheren Fällen, wenn der Anspruch des Forderungsstellers nun einmal nicht besteht, können Sie aber eigentlich nicht verlieren. Dann muss Ihrer Klage stattgegeben werden, und der Gegner hat die Gerichtskosten zu zahlen - wenn Sie sich vorher nachweislich vergeblich um eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit bemüht haben. (Zitat Ende)

  • Nach der Beratung mit der Verbraucherberatung und in Absprache mit ihr würde ich dem Inkasso unternehmen und dem Anwalt per Einschreiben mitteilen, dass alle Forderungen zu Unrecht bestehen und dass du bei einem weiteren Schreiben sofort mit einer Negativen Feststellungsklage reagieren würdest. (Ob du es tust, steht noch offen, aber das wäre dann dein Versuch der außergerichtlichen Klärung) – Und vermutlich hast du dann Ruhe.

mepeisen  23.06.2014, 18:09
Man kennt deine Daten nur dann, wenn du Entweder tatsächlich etwas bestellt hast,

Das ist ein Trugschluss. Es ist kein Problem, Kontonummern rauszufinden. Sogar die zugehörigen Namen sind kaum ein Problem, wenn man es geschickt anstellt.

Nadelwald75  23.06.2014, 19:26
@mepeisen

Hast du eigentlich recht - ich wollte nur keine Angst verbreiten.

Das ist aber auch ein Hinweis darauf, dass man mit seinen Kontoangaben sehr vorsichtig umgehen muss.

Zusätzlicher Hinweis. Wenn ich bei ebay oder Kalaydo verkaufe, stelle ich auch eine Kontonummer zur Verfügung. Das ist aber eine Sparbuchnummer. Dahin kann zwar jeder überweisen, aber niemand kann abbuchen.

mepeisen  23.06.2014, 23:08
@Nadelwald75

Ich habe hier an anderer Stelle schon die ein-Cent-Nummer genannt. Wer ein Cent auf sein Konto bekommt, der sollte tunlichst vermeiden, es pflichtbewusst zurück zu überweisen. Einfach ignorieren. Denn sobald man es zurück überweist, hat der Betrüger A) den Namen des Kontoinhabers und B) den Beweis, dass da jemand schaut und dass das Konto aktiv ist. Nur so als Ansatzpunkt, wie man einfach an Kontoinformationen kommt, ohne dass der Geschädigte sie bewusst weitergibt.

Nadelwald75  24.06.2014, 00:19
@mepeisen

Guter Hinweis! - Danke!

Hi,

ich gehe mal davon aus, dass du tatsächlich nix auf deren Seiten gemacht hast.

Bemerkenswert ist die Vorgehensweise: erst Anwealt, dann Inkasso.

Die Kontodaten können sich Betrüger leicht besorgen.

Solche Datensätze kann man auf diversen Seiten im Internet kaufen.

Dass die seehr schnell Kohle haben wollen, spricht für ne Betrugsmasche.

Irgendwelche Telefonate oder sonstige Kontaktaufnahmen mit Inkassoneppern bringen NIX.

Die wollen deine Kohle und nicht diskutieren.

Wenn du reagierst heißt das für den Nepper:

Da ist jemand der wir nervös. wenn ich den noch n bischen bedränge und einschüchtere, knickt der ein.

Deine Rücklastschrift bedeutet schon, dass du der Forderung widersprochen hast.

bei widersprochenen Forderungen hat Inkasso überhaupt keine Daseinsberechtigung.

Der vorangegangene Anwalt hätte doch, bei berechtigter Forderung, einfach per Mahnbescheid usw. die Forderung tituliert. - ware doch für n Anwalt eigentlich kein Problem.

Ich würde in diesem Fall Gar Nix machen und warten, bis n gelber Brief, also n richtiger mahnbescheid kommt.

Ich gehe davon aus, dass es den nie geben wird.

Du kannst, um sicher zu gehen, der Forderung 1 x unmissverständlich und nachweisbar widersprechen. - nur keine Brieffreundschaft mit denen beginnen.

Wie man da vorgeht, findest du in diversen Foren über Abzocke, Internetbetrug usw.

Was kann ich jetzt machen?

Cool bleiben, Dich nicht verunsichern lassen und abwarten.

Erst, wenn ein Brief vom Amtsgericht kommt, MUSST Du reagieren und der Forderung widersprechen.

Betrüger scheuen den Gang vor Gericht.

Hast Du allerdings WIRKLICH eine Leistung in Anspruch genommen, musst Du sie auch bezahlen.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Angst ist unbegründet.

Einen Anwalt braucht man erst in dem ganz unwahrscheinlichen Fall, dass eine Klageschrift vom Gericht kommt.

Beim einfachen Mahnbescheid (gelber Brief vom Amtsgericht): Widerspruch innerhalb 14 Tagen dem Gericht zukommen lassen.

Ansonsten kann man dem Mahnwalt antworten, wie hier beschrieben:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Antwortbrief_gegen_ungerechtfertigte_Inkassoforderung

Anschließend weiteres Droh-Geblöke (außer Mahnbescheid) ignorieren. Ein Anwalt ist keine Behörde. Der kann Dir solange gar nichts, bis er Klage einreicht und! auch noch den Prozess gewinnt. Vorher friert aber die Hölle ein, denn er wird schon den Vertragsschluss gar nicht nachweisen können.

Und nein, eine IP-Adresse allein beweist niemals einen Vertragsschluss.

Ohnehin ist jetzt nach der langen Zeit gar nicht mehr nachprüfbar, wer unter der betreffenden IP-Adresse online war, denn die Provider speichern die Logdaten wenn überhaupt, dann maximal 7 Tage (so z.B. Telekom, es gibt aber auch Provider, die gar nichts speichern). Diese Drohung mit der IP-Adresse gehört zum typischen schwachsinnigen Gewäsch von Abzockern.

Wenn jemand anders unter Mißbrauch Deiner Daten sich auf der Plattform angemeldet und Leistungen bezogen haben sollte, dann ist auch das nicht Dein Problem. Wenn der Dienstleister nicht durch geeignete technische Maßnahmen sicherstellt, dass solche Fake-Anmeldungen weitgehend unmöglich gemacht werden, hat er selbst den wirtschaftlichen Schaden zu tragen - so denn überhaupt einer entstanden ist. Es ist auch nicht Deine Aufgabe, den Betrüger zu ermitteln oder Anzeige zu erstatten. Überhaupt gar nichts musst Du.

dass die Anmeldung aufgrund der gespeicherten IP-Adresse, der E-Mailadresse und Telefonnummer

Lass Dir diese Daten evt. schriftlich geben.

Ansonsten denke ich, dass das nur eine leere Drohung ist. Du solltest gar nicht reagieren.