Schützt Zahlungswilligkeit vor gerichtlichen Mahnverfahren
Kann mir jemand sagen, ob ich bei einer größeren Stromnachzahlung durch einen Dauerauftrag in niedriger Ratenzahlung, (mit der der Gläubiger allerdings nicht einverstanden ist, er will alles Geld auf einmal), vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung geschützt bin, da ich ja meine Zahlungswilligkeit beweise (20€-Raten), aber eben nicht mehr Zahlungsfähgkeit besitze? Oder kann man mir trotzdem ein gerichtliches Mahnverfahren mit noch höheren Kosten anhängen, das ich sowieso nicht zahlen kann?
3 Antworten
Hallo newstart,
du bist ncht geschützt, da er Gläubiger eben nicht einverstanden ist - Allein das Gericht kann auf Beschluss unter Berücksichtigung deiner Situation und deiner Zahlungswilligkeit eine Ratenzahlung anordnen.
Viel Erfolg!
Warum sollte der Gläubiger, wenn er sich nicht auf eine andere Art und Weise mit Dir geeinigt hat bzw. einigen will, sich mit Deiner Zahlungswilligkeit zufriedengeben, wenn er fällige und berechtigte Forderungen hat......
Nur Bares ist Wahres!
Was der macht, hast Du jedenfalls wohl nicht in der Hand.
Ob er das macht, weiß man nicht, manchmal nehmen Sie lieber den Spatz in der Hand als die TAube auf dem Dach und vermeiden so eigene höhere Inkassokosten und bekommen überhaupt was, gerade, wenn vielleicht sonst gar nix zu holen wäre, z.B. Offenbarungseid
Hallo, du musst unbedingt den Kontakt mit dem Gläubiger suchen, und dort deine Situation darlegen. Oft zählt der Grundsatz "lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach" bezüglich einer Ratenzahlung. Wende dich doch an einen amtlichen Schuldnerberater, dort werden sie geholfen... ;o))