Strafzettel aus Ungarn/London- EPC-Einspruch-Abgelehnt- was nun?
Hallo meine Lieben! Nach meinem Einspruch habe ich dieses Schreiben von diesen Verbrechnern bekommen. Wie soll ich nun reagieren? einfach nix machen??? Haben die hier Inkasso Recht?? Vielen Dank !
Einspruch abgelehnt-Begründung: Das Fahrzeug mit dem obigen Kennzeichen beging einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Dies führte dazu, dass ein Verwarnungsgeldbescheid von Euro Parking Collection plc (EPC) ausgestellt wurde. EPC ist ein autorisierter Dienstleistungsanbieter mit behördlicher Vollmacht zur Verfolgung und Ausstellung von Bescheiden und zur Eintreibung ausstehender Verwarnungsgelder/Gebühren im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen, die für Fahrzeuge ausgestellt wurden, die außerhalb der Rechtsgewalt der ausstellenden Organisation registriert sind. Dem Verkehrssünder wurde aufgrund dieser Vollmacht ein Bescheid ausgestellt. Da der Verstoß unter der rechtlichen Zuständigkeit der ausgebenden Stelle stattfand, gilt das Landesrecht (, in diesem Fall das Ungarische). In diesem Fall trägt der registrierte Fahrzeughalter/-mieter die Verantwortung unabhängig davon wer das Fahrzeug gefahren hat.
Obgleich die Gesetzgebung des Landes, in dem der Verkehrssünder seinen Wohnsitz hat, hinsichtlich des Ablaufs des Rechtsverfahrens von Bedeutung ist, gilt bezüglich der Anwendbarkeit das Rechtsprinzip des Landes, in dem der Verstoß stattfand. Dieser Grundsatz ist relevant in Bezug auf die Verfolgung der Verstöße und die Durchsetzung der Verwarnungsgeldbescheide. Der Verweis auf die Verordnung des Europarats Nr. 44/2001 dient zur Demonstration der Vollmachten, welche die ausstellende Organisation bei der Verfolgung von Verkehrssündern hat, deren Wohnsitz außerhalb ihrer Rechtsgewalt liegt. Das hindert die ausstellende Organisation jedoch nicht an der Ausübung ihres Rechts zur Verwendung ihrer landesüblichen Methoden zur Durchsetzung des Rechts. In Abhängigkeit von der ausstellenden Organisation können außerdem Maßnahmen wie das Anbringen von Parkkrallen und das Abschleppen oder die Beschlagnahmung des Fahrzeuges an der Grenze angewandt werden.
Das letztendliche Ziel der ausstellenden Organisation ist nicht die unfaire Diskriminierung gegen im Ausland registrierte Fahrzeuge, sondern die Anwendung der Verkehrsbestimmungen im fairen Maß für alle Verkehrsteilnehmer unabhängig vom Ort der Fahrzeugregistrierung. Auf diese Weise soll die Einhaltung und Respektierung der inländischen Straßenverkehrsordnung garantiert werden. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie bei Ihrer Fahrt durch ein Ihnen ungewohntes Land die entsprechenden Maßnahmen treffen, um die geltende Straßenverkehrsordnung vollständig zu verstehen. Achten Sie bei der Zahlung der entsprechenden Park- oder Mautgebühren darauf, die Quittung zur zukünftigen Referenz aufzubewahren.
Bitte sorgen Sie dafür, dass der Betrag beglichen wird, damit Ihnen zusätzliche Kosten erspart bleiben. Die Zahlung kann gemäß den Anweisungen auf dem Bescheid erfolgen. Bitte beachten Sie, dass weitere Schreiben,
4 Antworten
EPC ist eine Täuschungsgeshcichte, insbesondere in Parkstrafangelegenheiten. Die ungarischen Parkgesellschaften sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und als solche, müssen Sie im Falle eines Parkregelverstoßes ein offizielles Strafverfahren einleiten. Das fängt damit an, dass der Zahlungsbefehl innerhalb von 60 Tagen nach dem Zeitpunkt des Parkverstoßes durch einen öffentlichen Notar eingeschrieben an den Fahrzeughalter geschickt wird. Das ist aber schon eine Unmöglichkeit, da ungarische öffentliche Notare dürfen nur an inländische Adressen Zahlungsbefehle erlassen. Damit endet das Strafverfahren schon am Anfang.
Um das Ganze umzugehen, haben sich einige ungarischen Parkgeselllschaften auf ein Geschäft mit EPC eingelassen, indem die Forderungen in der Tat an EPC verkauft oder auf Provisionsbasis überlassen werden, aber um den Schein des offiziellen Strafverfahrens zu bewahren, tritt EPC so auf, als würde sie die ungarische Parkgesellschaft im offiziellen Verfahren vertreten. EPC erstellt ihre Zahlungsaufforderungen mit dem Logo der Ungarischen Parkgesellschaft, bzw. ihrer Muttergesellschaft, bietet Einspruchsmöglichkeit an, usw. In der Tat ist das alles eine Täuschung, da ein behördliches Verfahren nie in eine Privatfirma ausgelagert werden darf. Das alles ist eine Reihe von Gesetzesverstößen. Es ist kein Zufall, dass EPC auf den Einspruch nie antwortet (woher hätten sie schon in London die ungarischen Rechtsexperten?), bzw. nie zum Gericht gegangen ist. Besser gesagt, sie haben es einmal probiert aber sie sind durchgefallen. gerade wegen der Tatsache, dass sie kein rechtmäßiges Urteil in ihrer Hand haben, also sie können nichts fordern, worüber ein Zivilgericht entscheiden könnte. Alles in allem, wer reinfällt, und trotzdem zahlt ist selber schuld, er füttert eine Täuschungsorganisation die auf eigene Tasche mit hoher Provision arbeitet.
ich würde nicht bezahlen...ich hab heut selber so ein Brief von den bekommen...maut nicht gezahlt...im märz...sie wollen inerhalb 60 tagen 100 €...die haben nur ein Problem...ich habe noch die Quittung...das ich gezahlt habe...das ist doch Raubrittertum...dumm Bauernfang...ich werde auf alle fälle ein Anwalt einschalten und anzeige wegen betrug machen...lg didi
Warum Verbrecher? Wenn du einen Verkehrsverstoß begangen hast, musst du zahlen!
Ok - danke für die Info!
EPC ist doch nur ein schnöder Finanzdienstleister (Inkassobüro) ohne behördliche Kraft
Zahlungsaufforderungen wegen Verkehrssünden, die von privaten (!) Inkassofirmen versendet werden, haben nach wie vor keinen amtlichen Charakter und können beiseite gelegt werden.
Gibt sich denn der englische Inkassoladen als neuer Forderungsinhaber aus ?
Ansonsten kannst Du Post von diesem Inkasso in der Pfeife rauchen
http://www.derwesten.de/nachrichten/die-ruppige-jagd-auf-bussgeld-suender-id1882791.html
EPC sind ausgekochte Schlitzohren
Googel mal