Informationspflicht der Mutter
Welchen Informationspflichten unterliegt meine Exfrau mir gegenüber im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts nach der Scheidung? Was hat mir die Kindsmutter mitzuteilen, wenn es um die gemeinsame 9 Jahre alte Tochter geht? Welche weiterführende Schule unser Kind besucht? Psychologische Behandlung des Kindes zur Verarbeitung der Trennung / Scheidung? Das Kind ist bereits seit einigen Monaten in Behandlung, habe aber bis heute nicht einmal den Namen der behandelnden Ärztin. Entwicklung des Kindes? Meine Exfrau spricht kein Wort mit mir, will das Kind aber auch nicht mit diesen Fragen "belästigen", da ich es nur jedes 2. Wochenende habe. Die Trennung kam von meiner Exfrau.
3 Antworten
Ja, all diese Dinge hätte sie mit dir besprechen müssen.
Die nähere Ausgestaltung des Rechts der elterlichen Sorge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1626 bis 1698b geregelt.
Hier ist auch nochmal was dazu ausgeführt: http://www.alleinerziehend.net/Sorgerecht56.php
Eine solche Informationspflicht gibt es im echten Leben nicht. Derartige Informationen müssen von der Mutter "eingefordert" werden. "Psychologische Behandlung des Kindes zur Verarbeitung der Trennung / Scheidung?" Ist ein Standard, der gerne vom JA angeboten wird. Dazu ist nicht einmal deine Unterschrift nötig. Auch nicht für den Wechsel in die weiterführende Schule. Es sei denn, der behandelnde Arzt muss von seiner Schweigepflicht entbunden werden oder es sollen Medikamente wie "Ritalin" verschrieben werden.
Also. Mutter per Einwurfeinschreiben nach den gewünschten Informationen fragen. IMMER Kopie ans Jugendamt. Frist setzen. Kontakt mit beh. Arzt aufnehmen, Termin vereinbaren, Gesprächsbereitschaft signalisieren, Hilfe anbieten.
Wie du richtig erkannt hast, solltest du die Kinder da völlig raus lassen.
Sollte es zu der Diagnose "ADHS", "Posttraumatisches Stress-Syndrom", oder "Angstzustände/Schlafstörungen im Bezug auf Umgang mit dem Vater" kommen, kann ich dich beruhigen. Das ist die normale Vorgehensweise, wenn das Ziel der Mutter das alleinige Sorgerecht ist. In diesem Fall bitte PN.
Immer dran denken: Faust nur in der Tasche machen. Ruhig und sachlich bleiben. KEINE EMOTIONEN ZEIGEN!
Der hauptbetreuende Elternteil ist verpflichtet den anderen über alle wichtige dinge des Kindes zu informieren.... direkt ohne das erst nachgefragt werden müsste.
gesundheitszustand, impfungen, schulanmeldsung, schule angelegenheiten und soweiter.
als umgangsberechtogter hätte man nur auskunftsanpruch in einzel angelegenheiten. aber auch hier gesundheitlich sowieso.
Danke, kannst Du mir auch sagen auf welcher rechtlichen Basis sie dazu verpflichtet ist.