Steht der Kindsmutter(Angestellte) nach Trennung mein(Beamter) Familienzuschlag Stufe 2 zu?
Hallo!
Meine Partnerin(Angestellte) und ich (Beamter) haben uns getrennt. Wir haben ein gemeinsames Kind welches nach der Trennung bei der Kindsmutter verbleibt. Die Mutter erhält Kindergeld. Ich zahle Unterhalt für das Kind. Die Frage ist jetzt, was aus dem Familienzuschlag Stufe 2 wird, den ich jeden Monat bekomme. Bin ich verpflichtet/Kann ich verpflichtet werden diesen an die Kindsmutter zu zahlen? Oder wird er mir garnicht mehr gewährt?
Wenn möglich bitte ich um Antwort unter Angabe der entsprechenden Paragraphen und Vorschrift(LBG NRW).
In der Vergangenheit war es so dass ich den Familienzuschlag jeden Monat an sie überwiesen habe. Könnte ich dann auch bei der Unterhaltsberechnung(bereinigtes Nettoeinkommen) angeben, dass ich jeden Monat den Familienzuschlag an sie gezahlt habe? Sind jetzt doch ein paar Fragen mehr geworden. Danke für die Antworten.
1 Antwort
Normalerweise steht demjenigen das Geld zu bei dem das Kind auch lebt. Um es genau zu sagen müßte sie und nicht du es beantragen. An deiner stelle würde ich zur Kindergeldstelle gehen und nachfragen oder auch bei der Servicehotline anrufen 08004 5555 30 die Nummer ist kostenlos frag doch einfach unverbindlich nach.