Weiter Unterhalt zahlen, wenn man nur noch Teilzeit arbeitet?
Hallo liebe Leute,
ein alleinerziehender Vater von zwei kleinen Kindern (7 und 9 Jahre alt) möchte seine Arbeitszeit reduzieren, um mehr Zeit für die Kinder zu haben. Er wurde aufgefordert seiner Exfrau einen Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit in Höhe von ca. 700€ bei einem monatlichen Einkommen von ca. 3100€ (Vollzeit) zu leisten.
Wird bei Runterstufung seiner Arbeitszeit (Teilzeit) auch der Unterhalt reduziert oder werden die Verhältnisse vor der Scheidung berücksichtigt?
8 Antworten
Er darf seine Arbeitszeit nicht reduzieren! Erst kommt der Unterhalt, dann die eigene Lebensplanung. So ist das nun mal, wenn man Kinder hat. Er muss weiterhin den alten Unterhalt zahlen.
Bitte richtig lesen. Die Kinder leben bei ihm! Er kümmert sich um die Kinder und unterhaltet sie selbstverständlich. Es ist die Mutter, die für sich Unterhalt verlangt, obwohl sie alleine lebt und niemanden zu versorgen hat! Das bedeutet, wenn er 700€ für seine Exfrau ausgeben muss, haben die Kinder 700€ weniger Geld zur Verfügung.
OK.
Vorausgesetzt, der Ex-Frau steht überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch zu, so richtet sich dieser nach den ehelichen Lebensverhältnissen, mit anderen Worten nach den Einkommensverhältnissen zum Zeitpunkt der Scheidung. Sollte die Ex-Frau mittlerweile mehr verdienen oder sollte sie bei gehöriger Anstrengung zumindest in der Lage sein, mehr zu verdienen, so wird mit dem höheren Einkommen bei ihr gerechnet. Der Exmann darf aber nicht ohne zwingenden Grund sein eigenes Einkommen reduzieren. "Mehr Zeit für die Kinder zu haben" ist kein ernst zu nehmender Grund. Denn bei Kindern ab 3 Jahren, die ganztags betreut werden können (Schule etc.), besteht eine Vollzeit-Erwerbspflicht. Mit anderen Worten: Wenn der Vater sein Einkommen aus diesem Grund reduziert, muss er trotzdem den alten Unterhalt zahlen.
das sollte vati vorher ganz genau mit seinem anwalt besprechen. wenn der unterhalt festgelegt ist muss er weiter zahlen, auch wenn er die arbeitszeit reduziert. er müsste diesen schritt begründen.
eigentlich hast du recht. aber wenn kv eine vollzeitbetreuung hat, dann gibts keinen grund teilzeit zu arbeiten, wenn er unterhaltsverpflichtungen hat.
im umkehrschluss stellt sich selbstverständlich die frage, warum die km unterhalt bekommen sollte und eigentlich selbst den kindern gegenüber ja unterhaltspflichtig ist. vielleicht ist mutti in einem studium oder anderer weiterbildung oder einfach zu krank zu arbeiten. aus irgendeinem grund wurde das ja in der scheidung so beschlossen und festgelegt. oder wer hat das bestimmt?
Hallo
Also wenn es kein Urteil über den Unterhalt gibt dann ist diese Zahlung eine Absprache zwischen euch
Meistens hält man sich da an Vorgaben nach Tabelle
Dafür nimmt man sein Einkommen und bezieht diverse Faktoren ein
Berufstätig ? Kinder ?
Daraus resultiert natürlich das wenn du weniger Einkommen hast möglicherweise auch weniger bezahlen kannst
Also am sichersten wäre es sich über nen Anwalt kurz abzusichern
Dem Jobcenter schickst du alle nötigen Nachweise
Rein überschlagen von mir
Solltest du mit zwei Kindern,berufstätig und ohne Unterhalt der Mutter für die Kinder eh nahe am Mindesterhalt sein
Wenn es ihr oder dem Jobcenter nicht passt müssen die halt klagen wenn die mehr wollen
Und spätestens dann gibt es ein Urteil
Vielleicht sogar eins das noch besser für dich wäre als dein bisher geleisteter Betrag
so sehe ich das auch!!
Es gibt kein Urteil darüber, lediglich die Forderung vom Jobcenter, da die Exfrau Leistungen vom Jobcenter erhält.
Nachehelicher Unterhalt? Ist sehr selten geworden.
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düseldorfertabelle und da ist das bereinigte Nettoeinkommen die Bezugsgröße, ist das Einkommen geringer veringert sich der Kindesunterhalt.
Kein Kindesunterhalt. Die Kinder leben beim Vater. Es geht um den Ehegattenunterhalt wegen Arbeitslosigkeit.
Gegen eine solche Forderung würde ich Einspruch einlegen und wenn deine Ex oder wer auch immer (Jobcenter) mit deinem Einspruch nicht einverstanden ist, dann muss er klagen und da geht Kindesversorgung und Kindesunterhalt vor.
Mit deinem reduzierten Einkommen und der Versorgung für die Kinder liegst du eventuell schon an deinem Mindesbehalt und dann ist eh Pause.
Danke! Die Betreuung der Kinder ist ja ein ziemlich guter Grund, um Teilzeit zu arbeiten. Eigentlich sollte doch die Exfrau wirklich gut begründen können, weshalb sie nicht arbeitet. Sie ist Ende 20, muss keine Kinder betreuen und hat auch sonst keine besonderen Hindernisse.