In wie weit ist diese Abmahnung wirksam?
Jemand (egal ob Kunde oder Mitarbeiter) beschwert sich schriftlich dass ein Mitarbeiter ihn demütigte bzw schikanierte in 3 oder 4 Situationen.
Der Arbeitgeber findet das inakzeptabel. Das ist aber nicht nachweisbar da es keine Zeuge gab.
Der Arbeitgeber schickt dem Mitarbeiter eine schriftliche Abmahnung dass solch ein Verhalten in seinem Betrieb inakzeptabel ist und dass bei einer Wiederholung eine Kündigung in Frage kommen wird.
Ist diese Abmahnung gerichtlich wirksam?
oder unwirksam da die Beschwerde unbeweisbar durch Zeuge ist?
3 Antworten
Jemand (egal ob Kunde oder Mitarbeiter) beschwert sich schriftlich dass ein Mitarbeiter ihn demütigte bzw schikanierte in 3 oder 4 Situationen.
Der Arbeitgeber findet das inakzeptabel. Das ist aber nicht nachweisbar da es keine Zeuge gab.
Natürlich gab es einen Zeugen - eben den Kunden oder was auch immer.
Ist das richtig?
Geschädigt ist der Arbeitgeber (sein Betriebsfrieden ist gestört bzw. sein gedemütigter Mitarbeiter muss im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geschützt werden bzw. dieser kann nicht richtig arbeiten und die erforderliche Leistung bringen) und er ist der Vertragspartner des der Abmahnung zugrunde liegenden Arbeitsvertrages. Zeuge für das Fehlverhalten wäre der gedemütigte/schikanierte Arbeitnehmer.
Ich sehe das so: Die Abmahnung ist erstmal wirksam. Im Wiederholungsfall könnte auch eine Kündigung ausgesprochen werden.
Geschädigt ist der Arbeitgeber (sein Betriebsfrieden ist gestört bzw. sein gedemütigter Mitarbeiter muss im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geschützt werden bzw. dieser kann nicht richtig arbeiten und die erforderliche Leistung bringen) und er ist der Vertragspartner des der Abmahnung zugrunde liegenden Arbeitsvertrages. Zeuge für das Fehlverhalten wäre der gedemütigte/schikanierte Arbeitnehmer.
Ob Abmahnung und Kündigung dann ohne weitere Zeugen im Fall einer Klage Bestand haben, wäre dann im Zweifelsfall vor Gericht zu klären.
Nein, ich habe nichts von Widerspruch gegen eine Abmahnung gesagt.Von einer Gegedarstellung war bei einem anderen Kommentar die Rede.
Ich habe gesagt, dass die Abmahnung wirksam ist, es im Wiederholungsfall zur Kündigung kommen kann und der beschuldigte Arbeitnehmer gegen eine Kündigung klagen kann, wenn er sie für ungerechtfertigt hält.
Wie bist du denn drauf?
Ok ein Arbeitsgericht wird die Kündigungen von den Mobbern immer als Unwirksam beurteilen weil die reine Aussage von dem gemobbten nicht ausreichend ist.
Das bedeutet ich kann jetzt meine Kollegin sexuell belästigen und dann klage ich eine eventuelle Kündigung!
Ich denke dass sich die Beweislage von Mobbing und sexueller Belässtigung durchaus unterscheidet.
Gerade für Mobbing sind noch viele andere Beweise denkbar. Aber ja, im Zweifelsfall läuft es auf eine Klage hinaus. Es muss ja auch möglich sein, sich vor ungerechtfertigten Beschuldigungen zu schützen.
Psychoterror ist laut den Wissenschaftlern ein narzisstischer Missbrauch. Die Psychologie teilt die Folgen des Missbrauchs, in die gleiche Kategorie, wie sexuellen oder körperlichen Missbrauch ein. Durch die reine Verletzung, der Psyche, wird es oft zu spät, bis gar nicht entdeckt. Knallhart formuliert kann es, zu lebensbedrohlichen Situationen führen.
Aber ja jetzt kann ich verstehen wieso Mobbing nicht ernst genommen ist.
Arbeitgeber haben viele Hürden.
Ich habe in keiner Weise in Abrede gestellt, dass die Vergehen gleichermaßen schlimm und bedrohlich sind. Ich habe lediglich angemerkt, dass die Beweislage unterschiedlich sein kann.
Ich finde es positiv dass die Gerichte streng sind was die Beweislage ist obwohl ich Mobbingsopfer bin.
Das schütz mich selbst wegen ungerechtfertigten Beschuldigungen.
Wegen emotionalen Gründen kann man das oft nicht sehen.
Dann äussert man sich schriftlich zu dem Fall, macht eine Gegendarstellung und bittet um Aufhebung der Abmahnung.
Also diese Abmahnung ist unwirksam?
Erstmal ist sie wirksam, wenn du dich nicht dagegen wehrst.
Ich bin nicht der Mobber.
Wie wie kann ein Arbeitgeber einen Mobber abmahnen? demütigte bzw schikanierte Verhaltensweisen geschehen nicht vor den zeugen.
Das bedeutet man kann sexuell belästigen und dann widerspricht man eine Abmahnung weil es keine Zeuge gab!
Wiedersprechen, dann muß der Chef die Sache Prüfen.
Dem gemobten wird dann nichts anderes übrig bleiben als ein Mobbigtagebuch zu führen, nicht alles geschied ohne Zeugen.
Dem Mobber ist zu Raten seine Tagen einzustellen um den Verdacht gegen sich nicht weiter zu erhärten. Das Problem- genau das können die Mobber nicht und auf kurz oder Lang fliegt er auf.
Die Frage ist nur, hat der gemobbte so einen langen Atem und steht der Chef wirklich hinter ihm.
Geschädigt ist der Arbeitgeber (sein Betriebsfrieden ist gestört bzw. sein gedemütigter Mitarbeiter muss im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geschützt werden bzw. dieser kann nicht richtig arbeiten und die erforderliche Leistung bringen) und er ist der Vertragspartner des der Abmahnung zugrunde liegenden Arbeitsvertrages. Zeuge für das Fehlverhalten wäre der gedemütigte/schikanierte Arbeitnehmer.
Deshalb verfolgen die Arbeitgeber dem Mobbing nicht. Es gibt viele Hürden. Das ist unangenehm. Und besonders wenn der Manager bzw Chef gewissenlos ist , wird er sicherlich keine Zeit investieren um dem Mobber zu verfolgen. Deshalb bleiben die Mobber unangetastet und verlassen die gemobbten eher die Firmen freiwillig oder gekuendigt.
Nein. Finde den Fehler.
Das bedeutet man kann sexuell belästigen und dann widerspricht man eine Abmahnung weil es keine Zeuge gab!