Kann man zwei Arbeitsverträge mit einem Arbeitgeber parallel haben
Ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Nun hat mir mein Arbeitgeber einen Minijob während der Elternzeit angeboten. Heute habe ich die Vertragsunterlagen erhalten und ich soll als neuer Mitarbeiter mit einer neuen Personalnummer angestellt werden. Meine Sorge ist, dass durch die Unterzeichung des neuen Vertrages mein alter Vertrag, der derzeit ruht, unwirksam wird und ich nach der Elternzeit keinen Anspruch mehr auf meine ursprüngliche Stelle habe. Ich hatte den Arbeitgeber um die Formulierung "Zusatzvereinbarung während der Elternzeit" gebeten. Allerdings habe ich nun eben die Unterlagen wie oben beschrieben erhalten. Kann man zwei Arbeitsverträge mit einem Arbeitgeber parallel haben, der eine ruhend, der andere aktiv?
2 Antworten
Ja, das ist sogar im Elternzeitgesetz ausdrücklich geregelt. Du könntest sogar mit Zustimmung des Arbeitgebers des ruhenden Arbeitverhältnisses eine Beschäftigung während der Elternzeit mit einem anderen Arbeitgeber aufnehmen, ohne die Rücker in das alte Arbeitsverhältnis nach dem Ende der Elternzeit zu gefährden.
Ja, du darfst während der Karenz einen Minijob annehmen, auch beim gleichen Arbeitgeber. Der alte Vertrag der ruhend ist wird davon nicht berührt. Das ist alles wie schon gesagt im Mutterschutzgesetz geregelt. Das du eine neue Personalnummer dafür bekommst ist auch normal da der andere Vertrag ja weiter ruht. Ist also alles in Ordnung so.