Lohn bzw. Gehalt kommt sehr unregelmässig

5 Antworten

Hallo Marty1209,

nein, der AG darf nicht zahlen, wann er möchte!

Wenn es so weiter geht, ist dies ein Fall für Den Arbeitsgericht

hier:

Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

  1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, ...

Dein Arbeitgeber kommt folglich automatisch in Verzug, wenn er den Termin für die Lohnzahlung ohne Zahlung verstreichen lässt. Gilt für die Mitarbeiter keine von § 614 BGB abweichende Regelung über die Fälligkeit der Vergütung, kommt euer Arbeitgeber am zweiten Kalendertag des folgenden Monats mit den Lohnzahlungen in Verzug.

Ab dem Zeitpunkt des Verzuges, besteht ein Anspruch auf Verzugszinsen. Die Höhe der Zinsen ist im Arbeitsvertrag oder in kollektiven Vereinbarungen, die auf euer Arbeitsverhältnis evtl. anzuwenden sind, geregelt. Existieren keine Regelungen, so greift § 288 BGB ein:

(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Fehlt ein Teil des Gehaltes gelten im Prinzip die gleichen Regeln. Schäden die euch aus verspäteten Gehaltszahlungen entsehen, können ggf. ebenfalls geltend gemacht werden.

All das nutzt euch erst mal wenig. Als Arbeitnehmer ist man schließlich auf seinen regelmäßig gezahlten Lohn angewiesen. Somit ist weder das u.U. in Betracht kommende Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung noch ähnliches hilfreich.

Macht euren Arbeitgeber schriftlich darauf aufmerksam, das ihr die unregelmäßigen Gehaltszahlungen nicht länger hinnehmt. Nach Möglichkeit nicht auf Stundungen einlassen! Nutzt das nicht bleibt bei ausbleibenden Zahlungen nur die gerichtliche Hilfe bzw. ein Mahnverfahren.

Und nicht vergessen: Eure Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung!

Und aus dem Juraforum:

Zunächst besteht die Möglichkeit, den Arbeitgeber schriftlich in Verzug zu setzen und die Gehaltszahlung anzumahnen. Eine Frist von 2 Wochen wäre angemessen. Schlimmstenfalls kann der Arbeitnehmer in einem derartigen Fall auch die Arbeit niederlegen und somit sein Zurückbehaltungsrecht ausüben, ohne dabei eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu riskieren.

Es kann zudem auch sinnvoll sein, sich bei der Arbeitsagentur vorsorglich "arbeitssuchend" zu melden, da die Arbeitsagentur im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers für max. 3 Monatslöhne Insolvenzgeld zahlt.

Der nächste Schritt falls die Aufforderung des Arbeitnehmers fruchtlos blieb, wäre eine Klage hinsichtlich der Lohnzahlung und weiter auf Schadensersatz (etwa, weil der Arbeitnehmer sein Konto überziehen musste um laufende Kosten bedienen zu können).

Auch über das gerichtliche Mahnverfahren kann der ausstehende Lohn beigetrieben werden:

Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil. Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder sogar voll automatisiert durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Das Mahnverfahren ist damit eine schnelle und kostensparende Alternative zum gewöhnlichen Zivilprozess, die sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht. Ziel des Verfahrens ist zunächst, einen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Am Ende des Mahnverfahrens steht jedoch der Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).

Gruß, Emmy

Marty1209 
Beitragsersteller
 14.08.2011, 14:28

Es sind ja nicht nur die Verspätungen,die mich verärgern.Viel mehr die nicht offizielle Abschlagszahlung ( knapp 3 Wochen vor dem im Vertrag festgehaltenen Termin) Kann ich den Arbeitgeber zwingen,am 15.Banktag zu zahlen,also das er auf die Abschlagszahlung in Zukunft verzichtet?

Danke an dieser Stelle schon mal für die zahlreichen Antworten!

Das Problem kenne ich nur zu gut. Auch ich war einige Jahre bei einer Zeitarbeitsfirma und die Löhne wurden genauso ausgezahlt. Zum 01. gab es einen Abschlag und zum 15. des Monats wurde der restliche Lohn angewiesen. Auch ich hatte den Lohn nie genau auf den gleichen Tag. Meistens kam das Gehalt immer schon vor dem 15. so einen bis zwei Tage vorher. Kam halt auch darauf an, auf was für einen Wochentag der 15. fiel. War der 15. zum Beispiel ein Sonntag war das Gehalt dann erst am Montag den 16. auf dem Konto was aber in den seltensten Fällen der Fall war. Das ist halt wohl bei allen Personaldienstleistern so üblich.

ja darf er wenn es nicht im arbeitsvertrag genau festgesetzt ist .

Panikgirl  05.08.2011, 08:36

watt? Seit wann darf es denn sowas geben??? Wir sind nicht in Amerika

Auch wenn diese Firma sehr verbreitet ist - es scheint eine derer zu sein, die es geschafft hat hochzusteigen, obwohl sie mit mindestens 10 MA pro Jahr vor Gericht ziehen muss, weil die Angestellten diese verklagen. NEIN - sowas geht gar nicht - Anwalt für Arbeitsrecht einschalten

Ja nur regelmäßig muß es sein.