Abmahnung wegen falscher Beschuldigung

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Auf jeden Fall würde ich eine Gegendarstellung machen..das sollte das erste sein..weitere Hilfe hast du ja schon in Anspruch genommen..warte ab wie es sich weiter entwickelt ob dann die RV noch eingeschaltet werden mußt. Drück dir die Daumen, daß sich alles aufklären läßt!!

amdros  16.03.2014, 21:17

Danke für's Sternchen

Das hört sich nach einer hochoffiziellen Intrige an. Vermutlich wurde die studentische Hilfskraft von Deinem Chef geködert etwas zu behaupten, was nicht stimmt.

Die Abmahnung solltest Du zunächst schriftlich zurückweisen und die hier angegebenen Gründe anführen. Die grandiose Meinung Deines Chefs - das sei nicht der aussschlaggebende Grund gewesen - solltest Du unbedingt protokollieren und auch als einen der Zurückweisungsgründe angeben. Das war ein glattes Eigentor. Den Rechtsweg musst Du an der Stelle noch nicht beschreiten. Das käme erst in Betracht, wenn Dein Chef Dich auf der Basis dieser Abmahnung feuern will.

Dein Chef scheint glücklicherweise nicht sonderlich klug zu sein. Es kann daher helfen, wenn Du Deinerseits klug bist: Beobachte ihn still und leise, sammle Fehler und protokolliere alles.

Es kann bereits helfen, mit der studentischen Hilfskraft ein sachliches Gespräch zu führen. Frag sie ruhig und direkt, was sie genau gesehen und erlebt hat, wem sie das gemeldet hat und wie sie dazu steht. Greife sie nicht an, werte das Gespräch zunächst überhaupt nicht, sondern sammle lediglich Fakten. Ich halte es für denkbar, das die studentische Hilfskraft sofort "umfällt" und zugibt, dass sie von Deinem Chef benutzt wird.

karlchen1218 
Beitragsersteller
 11.01.2013, 22:07

Die MAV (Mitarbeitervertretung) wird das EInzelgespräch mit der jetzt fest angestellten suchen und nachfragen, wie sie es sieht. Ich hatte bereits einige Monate zuvor ein Gespräch, dass ich mich eingen Kollen nicht entsprechend verhalten würde, wobei mir aber keine Beispiele konkret genannt werden konnten. Daraufhin hatte ich meinen Vorgesetzten gebeten,mich unverzüglich zu informieren, falls wieder etwas vofallen würde, damit ich mich auch wehren kann und mein Feedback geben kann.Das wurde mir zugesichert und heute wurdemir bestätigt, dass genau diese Kollegin wieder sich seit dieser Zeit mehrmals über mich beschwert hat. Warum wurde ich dann nicht angesprochen? Warum wurde das nicht direkt geklärt? Ist das nicht AUfgabe des Managers, dass er sich nei Beschwerden sofort kümmern muss,zumal ich ausdrücklich darum gebeten habe? Ich habe definitiv mich zu nichts hinreißen lassen und habe mich korrekt verhalten. Wie kann ich dem Vorgesetzten nun mal sagen/zeigen, dass er seiner Verantwortungspflicht nicht nachgekommen ist???

MsDoolittle  11.01.2013, 22:24
@karlchen1218

Es ist doch bezeichnend, dass die Meinung einer neuen Mitarbeiterin bei Deinem Chef so hohes Gewicht hat, und Du nach 14 Jahren nicht mal ernst genommen wirst. Dann nennt dieser armselige Wicht von einem Chef nicht mal den Namen der Betreffenden.

Dein Chef ist eine intrigante Socke.

Wenn Du dem mit Recht und Gesetz kommst, dann bist Du zwar im Recht, aber auch ganz schnell Deinen Job los oder es wird erst so richtig dreckig. Du solltest Dich fragen, inwieweit Du eine stark konfrontative Diskussion aushältst.

Ich habe nicht den Eindruck, dass Du ein grosser Krieger bist, daher würde ich wirklich nur der Abmahnung widersprechen, und zwar aufs Schärfste. Dann würde Ich alle Fehler und Ungereimtheiten protokollieren und zwischenzeitig schon Mal meinen Lebenslauf sortieren (das beruhigt zusätzlich).

karlchen1218 
Beitragsersteller
 11.01.2013, 22:54
@MsDoolittle

kein grosser krieger? oha, ich hasse ungereimtheiten und bin sehr an der wahrheitspflicht interssiert. notfalls schalte ich wirklich meine rechtschutz ein..., wofür habe ich sie denn? ich bin halt jetzt eben total geschockt und kann nicht verstehen, wie es derzeit zu dieser situation gekommen ist. es wird momentan immer schlimmer in der firma aber das heißt noch lange nicht, dass ich mir alles gefallen lassen muss. warum, wieso und weshalb kann mir eigentlich egal sein aber ich muss mir nicht sachen vorwerfen lassen, die absolut nicht stimmen. da kann ich auch wirklcih zum tier werden!!!

MsDoolittle  11.01.2013, 23:03
@karlchen1218

Ich verstehe Deinen Schock. Rein rechtlich gibt es momentan jedoch nicht viel zu tun. Die Situation ist bedrohlich und auch die Abmahnung sicher ungerechtfertigt. - Dies rechtfertigt momentan aber noch keine gerichtliche Klage.

Ich kann Dich gut verstehen, habe aber den immer stärker werdenden Eindruck, dass Deine Persönlichkeit und die Deines Chefs nicht zusammenpassen. Der Mann liebt die Ungenauigkeit, schwammige Höflichkeiten und Du bist ihr schieres Gegenteil. Du bist genau und präzise und es kann durchaus das sein, was Deinen Chef an Dir "stört".

Wenn Du jetzt auf Dein Recht pochst und seine Intrige gegen Dich haarklein durchexerzierst, wird ihn das nur darin bestärken, weitere Intrigen gegen Dich anzuzetteln.

Dabei scheint er doch so ein wunderbarer Dummkopf zu sein. Schreib einen Widerspruch zur Abmahnung, beiss Dir ansonsten ein bisschen auf die Zunge, werde zum Raubtier und beobachte ihn hinter hohem Gras. Denk Dir lieber eine List aus. Man muss den Feind mit seinen Waffen schlagen.

Wenn Dir Sachen vorgeworfen werden, für die es keine Zeugen gibt, dann solltest Du einfach ganz ruhig das Gegenteil behaupten - dann stünde Aussage gegen Aussage und das wärs gewesen.

Wenn eine Abmahnung Deiner Ansicht nach ungerechtfertigt ist, dann könntest Du einmal das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und einen Zeugen mitnehmen, denn dann wird der Vorgesetzte sicher nicht "...er wollte, dass ich einfach mal eine Abmahnung bekomme." sagen und zusätzlich solltest Du eine ausführliche, schriftliche Gegendarstellung zu den Akten nehmen lassen, die die Abmahnung neutralisiert.

Ich würde nicht empfehlen, gegen die Abmahnung vorzugehen. Nicht einmal eine Gegendarstellung ist zu empfehlen.

Eine Abmahnung kann als Vorstufe für eine Kündigung benutzt werden. Wird eine Kündigung eben auf diese Abmahnung gestützt wird sich das Gericht eingehend mit dieser Abmahnung beschäftigen. Ist sie zu Unrecht ausgesprochen ist damit auch die Kündigung hinfällig.

Notiere Dir die Umstände die zur Abmahnung führten und hefte alles zusammen mit der Abmahnung ab.

Schau mal im WWW nach gegen Abmahnung vorgehen

Du kannst auf alle Fälle eine Gegendarstellung schreiben. Und ruf doch am Montag einfach mal Deine Versicherung an und frag sie, ob sie die Kosten übernehmen würden. Wenn nicht, würde ich es bei der Gegendarstellung belassen.

karlchen1218 
Beitragsersteller
 11.01.2013, 21:54

wenn ich gar nicht reagiere, wird sich diese Person,die sich ständig über mich beschwert, in Erfog wissen und mich weiter mobben. Ich muss das irgendwie abklären und vor allem muss ich meinen Vorgesetzten davon überzeugen,dass sie diejenige ist, die rum stachelt. Das allerdings wird niemals passieren,denke ich,also muss ich anderweitig was machen. Ich schätze, dass sie einfach nur scharf auf meinen Job ist und sie ist auf bestem Wege bzw hat es schon geschafft, dem Bereichsleiter auf ihre Seite zu ziehen. Wie kann ich mich jetzt wehren? Steht nicht Aussage gegen Aussage? Kann ich nicht auf Beweise bestehen? Oder auf Gespräche mit Arbeitskollegen, die mich beurteilen?

ErsterSchnee  11.01.2013, 22:08
@karlchen1218

Ja, es steht Aussage gegen Aussage. Deshalb muss Deine Gegendarstellung auch mit in die Personalakte (wenn Du sie denn schreibst) - ansonsten ist nur die Abmahnung drin. Ein Recht auf Beurteilung durch Arbeitskollegen hast Du nicht.