In welcher Zeit muß ein Protokoll zugestellt werden
Hallo! Wer weiß, in welchem Zeitraum die Hausverwaltung das Protokoll über die jährliche Eigentümerversammlung dem Eigentümer zustellen muß! Gegen Beschlüsse kann nämlich im Normal nur vier Wochen nach der Versammlung Einspruch eingelegt werden!!! Schon mal Danke !!!
3 Antworten
man kann doch auch Einspruch einlegen ohne das Protokoll zu besitzen. Die Einspruchsfrist von 4 Wochen gilt nämlich ab Beschlußtag und nicht nachErhalt des Protokols
Was ist aber nun, wenn man bei der Versammlung nicht anwesend war und deshalb nicht weiß, was beschlossen wurde und der Verwalter das Protokoll erst 4 Wochen nach der Vesammlung zustellt?
Das Protokoll sollte daher mind. 1 Woche davor da sein. Wenn es sich abzeichnet, daß es nicht rechtzeitig da ist, sollte man alles anfechten, wenn man einen Punkt anfechten will
eine Zustellungspflicht gibt es nicht. Das wird meist als Zusatzleistung erbracht. Man kann dieses Protokoll anfordern. Aber auch ohne Protokoll kann man Beschlüsse mit Monatsfrist ab Beschlussfassung anfechten. Und wann die Versammlung ist weisst du ja.
Wenn der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung führt (Regelfall nach § 24 Abs. 5 WEG), ist er auch für die Erstellung des Protokolls verantwortlich. Die "Niederschrift" (so die Bezeichnung des Gesetzes in § 24 Abs. 6 WEG für das Protokoll ) ist unverzüglich zu erstellen. Die Rechtsprechung fordert, dass das Protokoll spätestens eine Woche vor Ablauf der einmonatigen Frist für die Anfechtungsklage (§ 46 Abs. 1 WEG) vorliegen muss.