Ex hat Tür eingetreten?
Mein Ex hat mir vor ca 4 Wochen aus einem Wutanfall heraus die Tür eingetreten... dadurch ist das untere Schanier aus der Holztür rausgebrochen. Ich bin Haftpflicht Versichert, Rechtversichtert und habe eine Hausratversicherung... und wohne zur Miete... Ich habe keine Anzeige erstattet, jetzt will meine Vermieterin die Tür ersetzt haben... Da ich nicht der Verursacher bin werde ich das hoffentlich nicht zahlen müssen... jedoch ist mein Ex jetzt obdachlos und hat keine Versicherungen...
Jetzt zu meiner Frage...
Muss er es trotzdem zahlen oder geht das von der Kaution ab ?
15 Antworten
Ich vertrete folgenden Standpunkt: Die Vermieterin muss nach Kenntniserhalt die Reparatur der WET beauftragen und bezahlen. Sie ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Die Kosten der Reparatur muss/kann sie sich vom Verursacher erstatten lassen. Da er nicht Mietvertragspartner war, kann keinesfalls von dir den Schaden ersetzt verlangt werden. Wenn eine Person xyz deine Tür beschädigt, ist das nicht deine Schuld. Deine Versicherung dürfte hier kaum eintreten wollen. Von der Kaution kann der Schaden m. E. nicht abgezogen werden.
Voraussetzung für ist, dass du den Schaden anzeigst (Polizei, zumindest der Vermieterin).
Zeig ihn an. das ist schlichtweg Sachbeschädigung. fakt ist, die tür muss bezahlt werden
In erster Linie muss der Verursacher zahlen, also dein Ehemaliger. Dass er keine Versicherungen hat, spielt keine Rolle. Für mutwillig angerichtete Schäden zahlt ohnehin keine Versicherung.
Eine andere Frage ist, ob die Vermieterin den Schadensersatz auch von dir als Mieterin verlangen bzw. von der Kaution abziehen kann. Da bin ich mir nicht ganz sicher. Ich vermute aber schon, dass das möglich ist. Wenn ja, dann hast du auf jeden Fall das Recht, dir das Geld von deinem Ehemaligen zurückzuholen - wenn er denn zahlen kann.
Du wirst das ersetzen müssen, und dir das Geld vom Ex zurückholen. Der Schadensersatz ist Zivilrecht. Du kannst ihn zwar anzeigen wegen Sachbeschädigung, das bringt dir aber das Geld für den Schaden nicht zurück. Es ist vielmehr oftmals so, dass die StA das Verfahren einstellt mit Verweis auf den zivilen Klageweg.
Sachbeschädigung ist Strafrecht und nicht Zivilrecht. Du bringst da was durcheinander.
DU bist Besitzerin der Wohnung, daher bist DU gegenüber der Vermieterin gegenüber für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich
DU kannst (und solltest) dir den Schaden vom Verursacher erstatten lassen... aber DAS ist DEIN problem
du kannst die Tür natürlich auch so lassen, dann wird die Vermieterin dies mit Sicherheit über die Kaution abwickeln und ggfs den Rest von dir nachfordern.
eine Wohnungstür incl aus-und Einbau kann schnell 1000-3000€ kosten
je nachdem wieviel Kaution du gezahlt hast kann da ein schönes sümmchen übrig bleiben, das du zuzahlen müsstest
wenn Du ein Auto an einen Freund verleihst, und da jemand einen Kratzer rein macht, würdest du deinem Freund sagen ‚ach, das ist ja ärgerlich, ich hab ja keine Vollkasko, - das kostet mich jetzt 2000€!‘
nee du, du würdest deinem Freund d sagen, das er den Wagen in die Lackiererei bringen soll und das gefälligst auch bezahlen soll
Irgend ein Chaot beschädigt deine WET von außen. Wieso sollte die Mieterin für den Schaden haften? Der Täter ist bekannt, also haftet dieser. Wäre er nicht bekannt, bliebe der Vermieter auf den Kosten sitzen. So einfach ist das.