Schlüssel abgebrochen - Haftpflicht?
Hallo,
ich habe gestern Abend den Schlüssel im Haustürschloss eines Mietshauses abgebrochen. Wir haben hier eine Schließanlage. Ich habe den Schlüsseldienst kommen lassen. Der konnte das abgebrochene Stück aus dem Zylinder entfernen. Er musste den dann aber an meiner Wohnungstür in den Zylinder stecken, um die Tür nicht aufbochen zu müssen. Er hat mir den Wohnungstürzylinder mit einen einfachen Zylinder ersetzt. Da es schon später Abend war, kostete das ganze sehr viel. Ich musste aber gleich bezahlen. Meine Frage nun: Der Techniker meinte, das Geld kann ich mir von der Haftpflichtversicherung zurückholen. Stimmt das wirklich?
6 Antworten
Wenn du in deiner Haftpflichtversicherung das Schlüsselrisiko mit abgesichert hast, würde diese für den Schadensersatz des Dritten (Hauseigentümers) aufkommen. Für deinen Eigenschaden zahlt die Haftpflichtversicherung nichts. Was dir der Schlüsseldienst erzählt hat ist Unsinn. Dem ist das auch egal, er hat ja sein Geld.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Haftpflichtversicherung diesen Schaden bezahlt, war ja dein eigenes Verschulden, dass der Schlüssel abgebrochen ist. Bestenfalls findest du jemanden, der sagt er/sie habe den Schlüssel abgebrochen und erledigt das über seine/ihre Haftpflichtversicherung
soweit ich weiss, nur wenn du das risiko verlust von privaten schlüsseln mit abgedeckt hast-ist nicht bei jeder police standard-ruf am besten deinen versicherung an und frag nach, ob das mitversichert ist.
abgebrochen ist nicht verloren. Während bei Verlust oft zahlreiche Schlösser getauscht werden müssen, ist der Schaden bei einem beschädigten, aber noch vorhandenem Schlüssel anders.
Versuchen kannst Du es ja, ruf' doch Deine Versicherung an und frag!
Ich habe schon auf der Internetseite meiner Versicherung geschaut und die haben ein allgemeines Schadensmeldeformular. Da steht aber ein geschädigter Dritter drin. Ist das dann mein Vermieter? Obwohl ja alles ich bezahlt habe?
Vielleicht solltest du dir ins Gedächtnis rufen, wozu eine Haftpflichtversicherung da ist:
Sie springt ein, wenn du einem anderen gegenüber haftpflichtig bist [sodenn nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht], weil du einen Schaden verursacht hast.
Wenn dein Vermieter eine neue Schließanlage einbauen lassen müsste, dann ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Die würde der Vermieter nämlich dir in Rechnung stellen. Für deinen eigenen Schaden bist du niemandem gegenüber haftungspflichtig - wem denn auch?