In meiner Grundstücksgemeinschaft möchte einer aussteigen und mich zwingen entweder unser Grundstück azufzuteilen oder eine Zwangsversteigerung zu beantragen?
2 Antworten
Jeder Miteigentümer einer Gemeinschaft kann die Zwangsversteigerung beantragen, ohne daß sich der andere dagegen wehren kann. Lediglich eine einstweilige Einstellung auf Antrag des oder der anderen Miteigentümer ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (siehe §180 ZVG).
Natürlich kannst Du im Versteigerungsverfahren mit bieten, mußt allerdings zunächst das volle Meistgebot zahlen.
Der Versteigerungserlös wird geteilt, jedoch nicht zwangsläufig Halbe-Halbe. Beide Eigentümer müssen vor dem Vollstreckungsgericht eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben, wer wieviel bekommen soll. Es könnte ja beispielsweise sein, daß einer in der Vergangenheit mietfrei darin gewohnt hat, und der andere hat die Raten und Kosten in voller Höhe übernommen. Insofern wäre eine hälftige Teilung nicht gerecht.
Wenn es keine übereinstimmende Willenserklärung gibt, z. B. weil die beiden zu zerstritten sind, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.
Richtig, aber nicht für immer und ewig, sondern solange bis in dem separaten Zivilprozeß, den die beiden gegeneinander führen müssen, ein Richter entschieden hat, wer wieviel bekommt.
Was kann ich tun beides entspricht nicht meiner Vorstellung?Ich habe ihm angeboten sein Grundstücksanteil zu kaufen, Das lehnt er ab.
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Wenn es keine übereinstimmende Willenserklärung gibt, wird das Meistgebot bei Gericht hinterlegt.