Erfahrungen bei Zwangsversteigerungen?
Nabend allerseits,
ich möchte ein Gartengrundstück ersteigern, es hat 400qm, der Verkehrswert liegt bei 4600,- , ich würde gerne schon wissen, wie meine Chancen sind.
Gibt es dort immer zahlungskräftige Bieter, die es kaufen, um das Grundstück teuer zu verkaufen? Wie hoch darf geboten werden bzw wie ist es zu erwarten?
Kennt sich da jemand aus?
Vielen Dank!
Andy
4 Antworten
Das hängt stark von der Region und natürlich dem konkreten Grundstück ab. Hier wird derzeit fast immer der festgestellte Verkehrswert durch Gebote übertroffen. Nach oben hin sind die nicht beschränkt.
Berliner Stadtgrenze
Dazu kann ich nichts sagen. Ich kenne den Markt dort nicht. Aber ich vermute mal, dass die Preise dort auch relativ hoch sind, also auch ein hohes Gebot erzielt wird. Wobei Gartenland 30 km von Berlin entfernt wohl auch nicht mehr so extrem nachgefragt wird.
Es kommt doch ganz darauf an ob jemand mitbietet der es haben möchte, daher verläuft jede Versteigerung anders.
Setze Dir ein Limit und steige irgendwann aus, wenn es Dir zu teuer wird.
ja 20 000 kommt schon hin
Meist darf ein neu ersteigertes Grundstück gar nicht gleich wieder verkauft werden. Für ein 400 qm großes Gartengrundstück werden sich nicht viel Bieter finden, da hast Du bestimmt gute Chancen.
natürlich darf ich Grundstücke gleich wieder verkaufen. Nur bei Grundstücke für Wohnbebauung direkt von der Gemeinde gibt es Ausnahmen, die stehen aber im Vertrag
Meist darf ein neu ersteigertes Grundstück gar nicht gleich wieder verkauft werden.
Das ist falsch. Wer sollte das verbieten?
Wann darf es denn wieder verkauft werden?
Das mußt Du alles beim Versteigerungsgericht erfragen, das kann hier allgemein niemand wissen.
Aber ich will ein Mobilheim draufstellen, wenn das nicht genehmigt wird, wars umsonst...
Ich hoffe daß Du Recht behälst...
Ist es auch als Bauland nachgewiesen, wenn es als Gartengrundstück bezeichnet ist? Da gibt es doch auch Vorlagen, erkundige Dich da zuvor beim Versteigerungsgericht, wo die Unterlagen einzusehen sind.
Hab das Gutachten vom Gericht: Es ist laut Flächennutzungsplan eine private Grünfläche (Dauerkleingarten), aber kann es nicht in Bauland umgewnadelt werden? Will ja wie gesagt ein Mobilheim darauf abstellen.
Das kommt auf die Größe an, ein kleines Gartenhaus darf man wohl immer in einem Gartengrundstück aufstellen.
Da steht auch noch:
Für den Bereich des Bewertungsobjektes ist kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist demzufolge nach §35 BauGB (Aussenbereich) zu beurteilen.
Es hat schon mind 40qm
Ich kenn mich aus. Aktuell wirst du vermutlich kein Schnäppchen machen, weil kaum noch etwas versteigert wird. Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei weitem.
Deshalb funktioniert das auch nicht:
Gibt es dort immer zahlungskräftige Bieter, die es kaufen, um das Grundstück teuer zu verkaufen?
Wie hoch darf geboten werden
So viel wie du willst und kannst.
Region Brandenburg, ca 30km von der Stadtgrenze entfernt