Wie schnell muss der Bewohner (alte Eigentümer) mein Haus und Grundstück verlassen?

7 Antworten

Den Strom kannst du nicht abstellen lasse, weil du nicht Vertragspartner des Energieversorgers bist.

Wenn die Alteigentümer noch mit dir sprechen, ist das schon mal nicht schlecht. Ich würde versuchen, Ihnen den Auszug zu erleichtern (z. B. Mietkaution bezahlen, Umzug finanzieren).

Parallel dazu würde ich folgendes machen:

1. Zuschlagsbeschluss vom Vollstreckungsgericht mit einer Vollstreckungsklausel versehen lassen. Das ist kostenlos.

2. Mit diesem Beschluss den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Falls die Alteigentümer doch noch freiwillig ausziehen, kannst du den Gerichtsvollzieher immer noch stoppen. Der kostet nicht viel (50-100 €). Teuer ist die Räumung selbst durch ein Umzugsunternehmen und die Einlagerung (rd. 1.000 €/Zimmer).

Ein weiterer gut gemeinter Rat:

Den Termin März kannst du absolut vergessen. Selbst wenn die Leute noch rechtzeitig ausziehen, brauchst du auch noch Zeit um das neue Heim zu renovieren - wenigsten Maler und Fußböden. Versuch also deine aktuelle Bleibe länger zu halten. Wenn du deinen Mietvertrag schon gekündigt hast, nimm die Kündigung zurück.

Ich selbst habe mehrfach Häuser ersteigert und räumen lassen, sodaß ich aus Erfahrung sprechen kann. Der freiwillige Auszug ist für alle immer besser. Ein Monat mehr oder weniger spielt keine große Rolle.

Bis März wird Dir das kaum gelingen. Die Kündigungszeit bis zum 3 Werktag des Monats zum Ablauf des Übernächsten Monats.

Noch schneller bekommst Du sie nicht raus

http://www.mietrecht.org/kuendigung/kuendigungsfrist-fuer-eine-wohnung-ohne-schriftlichen-mietvertrag/



danielr2611 
Beitragsersteller
 26.01.2016, 23:45

bei einer Zwangsversteigerung gibt es keinen Notarvertrag!

danielr2611 
Beitragsersteller
 26.01.2016, 23:44

danke!

danielr2611 
Beitragsersteller
 26.01.2016, 23:07

kann ich denen den Strom abstellen um Druck zu machen?

danielr2611 
Beitragsersteller
 26.01.2016, 21:37

es gibt keinen Mietvertrag! Es handelt sich um die ehemaligen Besitzer.

1992peggy  26.01.2016, 22:10
@danielr2611

Dann gilt das Datum, welches im Notariatsvertrag angegeben ist.

Ronox  26.01.2016, 23:41
@1992peggy

Was für ein Notariatsvertrag? Du weisst offensichtlich nicht wovon du redest. Wieso gibst du dann hier falsche Antworten?

Du kannst mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses ohne weiteren Titel die Zwangsräumung betreiben. Das verursacht allerdings hohe Kosten. Diese müssen zwar die Schuldner die erstatten, aber wenn sie Geld hätten, wären sie keine Schuldner. Daher ist es oft sinnvoll, nicht zu viel Druck zu machen und auf einen freiwilligen Auszug zu hoffen.

Gerichtsvollzieher mit dem Zuschlagsbeschluss beauftragen.

Oh oh, der Rechtsweg kann dauern.

Was aber evtl. hilfreich sein kann, wäre den Mietern den schnellen Auszug durch eine Prämie zu erleichtern.

Soll heißen, biete ihnen eine - hmm - Prämie (Umzugshilfe) an, wenn sie schnell ausziehen.

Ich kenne Fälle wo das funktioniert hat.


Natürlich kann das hier nur ein Tip sein, richtigen Rat solltest Du ggfs. bei einem guten Rechtanwalt holen.



danielr2611 
Beitragsersteller
 26.01.2016, 23:09

kann ich denen den Strom von den Stadtwerken abstellen lassen?

Dunkerjinn  26.01.2016, 23:58
@danielr2611

Das glaube ich nicht. Es ist nicht möglich die Stadtwerke anzuweisen, jemanden die Versorgung abzustellen.

Das machen die höchstens in dem Fall, dass ihre Rechnungen nicht bezahlt werden.