darf der vermieter uns verbieten einen hundezwinger zu bauen

6 Antworten

Hallo ,

man muss zwischen Haustierhaltung und Nutztierhaltung unterscheiden.

Haustierhaltung habt ihr;0) und *Haus*tiere werden im Haus gehalten.

Nutztierhaltung ist generell in reinen Wohngebieten verboten, zumindest in der Stadt.

Hunde sind übergehend je nach Nutzen Anzahl ? GEschlecht und Beruf...

Bis 3 Hündinnen ist es eine Hobbyzucht, ab 4 ein Gewerbe.

Es gibt ein Diensthundeprivileg für Hunde, die zum Lebenserwerb gehören sowie Blinden und Assistenzhunde.

Dazu *kann*- muss aber nicht- auch ein Zwinger gehören.

Genrell gehört eine Bauanfrage als erster Schritt bei der Gemeinde dazu, ob überhaupt ein Zwinger errichtet werden darf. Wenn ja: in welcher Grösse ? Und vielleicht vor Mietvertragsabschluss.

Dann muss der Amtstierarzt befragt werden.

Wenn der Abstand zu den Nachbarn zu klein ist, muss das Einverständnis vorliegen.

Natürlich muss alles wieder Rückgebaut werden bei Auszug.

Generell ist das in jeder Stadt und jedem Bundesland verschieden.

LG

Pumukelmia

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das darf er!

Verändert Ihr das Haus ohne Absprache, kann er sogar fristlos kündigen: http://www.mietrechtler-in.de/kuendigung-wegen-unerlaubtem-eingriff-in-die-bausubstanz.html

freundliche Grüße

Martin

albatros  24.11.2018, 19:11

Wieso wird das Haus baulich verändert? Der Zwinger ist doch nicht im Haus, oder?

sugave 
Beitragsersteller
 04.04.2013, 17:16

Danke für die Antwort,aber im Mietsvertrag steht das Tierhaltung erlaubt ist und man da ja Ställe brauche,was dann?

Vampire321  08.11.2016, 12:20
@sugave

Stall-Tiere sind keine Haustiere!

Alles was artgerecht im Haus gehalten werden kann, ist erlaubt.

Das heißt nicht das du dir einen 25x50 m Salzwasser Teich anlegen kannst, weil du plötzlich Delfine halten möchtest ... oder dir ein Häuschen im Garten für Hunde baust!

chaosengel245  01.07.2018, 22:26
@sugave

Davon abgesehen, dass Hunde in der Familie, also bei dir besser aufgehoben sind, solltest du den Vermieter trotzdem Fragen. So ein Zwinger ist definitiv eine Veränderung des Grundstückes und in den meisten Fällen unansehnlich. Ich spreche da aus Erfahrung: 25 Jahre mit Hunden gelebt, 3 Schäferhunde in begrenzter Zwingerhaltung gesehen (gehörten dem Vater).

Ja, das kann und darf er!

Und nicht nur der Vermieter kann das verbieten, auch die Nachbarschaft kann sich wegen der Lärmbelästigung dagegen aussprechen, vom Bauamt ganz zu schweigen, in vielen Gegenden bräuchte man eine Baugenehmigung und den Antrag darauf kann nur der Eigentümer stellen.Außerdem:Haustierhaltung schließt einen "Stall" oder "Zwinger" nicht mit ein!

Dem steht rechtlich nichts im Wege, ihr seid Besitzer von Haus und Hof.

Ja das darf er verbieten

albatros  24.11.2018, 19:10

mit welcher Begründung?

Vampire321  14.04.2020, 16:18
@albatros

Sein Eigentum ... ein Hundezwinger ist keine ‚normale‘ Nutzung