Darf die Zeitarbeitsfirma wenn sie keinen Auftrag für mich haben Urlaub/Überstunden abbuchen?
muss ich dann Urlaub/Zeitausgleich nehmen
2 Antworten
Das ist beio ZA vertraglich eigentlich immer so geregelt. Nicht Urlaub, aber zeitausgleich. Urlaub ist dafür nicht gedacht.
Für den Zeitausgleich muss man bei den meisten ZA-Firmen am Anfang auch extra einen Zeitpuffer aufbauen.
Zweimal NEIN!
Die ZAF darf weder an Dein Überstundenkonto und Urlaub abziehen geht schon überhaupt nicht und ist gesetzeswidrig.
Leider machen viele Zeitarbeitsfirmen genau das, was Du hier fragst. Das ist aber nicht erlaubt und widerspricht auch dem § 11 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Die Überstunden auf dem Zeitkonto sind für Freizeitausgleich gedacht und nicht um den Annahmeverzug des Arbeitgebers (ZAF) auszugleichen. Urlaub ist zur Erholung da und nicht um das Betriebsrisiko der ZAF zu minimieren.
Ich habe Dir mal was zum nachlesen: