Immobilienverkauf / Käufer verlangt Erstattung von Reparaturkosten für mir vorher nicht bekannte Mängel?
Hallo zusammen,
vor einem Jahr habe ich meine Eigentumswohnung privat verkauft.
Der Käufer hat mir mitgeteilt, dass an der Wohnung wohl Mängel waren.
Jetzt möchte der Käufer die Erstattung der Reparaturkosten die er im letzten Jahr hatte und wirft mir vor, diese Mängel gewusst und verschwiegen zu haben.
Mir waren jedoch keine Mängel bekannt. Der Käufer teilt mir mit, dass er nun den Kaufvertrag und die Reparaturrechnungen an seinen Anwalt schicken wird.
Wie gehe ich in so einem Fall vor? Ich wusste nichts von den Mängeln die mir jetzt vorgeworfen werden.
Darf der Käufer einfach die angeblich verschwiegenen Mängel beseitigen lassen und mir die Rechnung schicken ohne mich vorher in Kenntnis zu setzen bzw. mir eine Frist zu setzen?
Kennt Ihr euch damit aus? Was für Rechte habe ich in diesem Fall?
bitte mehr details um was geht es hier ? welche Mängel ?
Ich weiß leider noch nicht um welche Mängel es sich handelt.. Mir waren keine Bekannt. Der Käufer hat mir lediglich geschrieben, dass er zum Anwalt gehen wird.
4 Antworten
Dazu müsste man die Mängel kennen, sonst kann man nicht sagen, ob sie verschwiegen waren oder nicht.
Auf jeden Fall muss der Käufer Dir das nachweisen. Er bräuchte also Zeugen oder einen Gutachter, der das bestätigt.
Das ist nicht so einfach zu beantworten. Der Gutachter wird seine Einschätzung abgeben, ob der Mangel bemerkt werden hätte können/müssen. Wenn es etwas ist, was man sehen kann, dann ist das natürlich schwer, das Gegenteil zu beweisen. Also, zum Beispiel, wenn Wasser durchs Dach tropft und Flecken auf dem Boden hinterlässt. Aber wie gesagt, ohne die Mängel auch nur ansatzweise zu kennen, kann man dazu nichts sagen.
Das wird doch hier nichts, bei unseren Notaren und deren Kaufverträgen.
Zudem, vielleicht wäre ja auch die WEG zuständig, bleibe cool!
Weisen Sie Ansprüche als unbegründet unter Hinweis auf den notariell vereinbarten Ausschluß von Gewährleistung und Mängelhaftung zurück.
Im Regelfall kauft der Erwerber die Wohnung so wie er diese besichtigt hat.
Sie haben im Kaufvertrag dazu versichert, das Ihnen verborgenen Mängel nicht bekannt sind.
Die Beweislast liegt beim Kläger.
Lehnen Sie sich folglich erstmal gemütlich zurück.
Hallo,
Wohnungen werden meist gekauft wie gesehen. Steht im Kaufvertrag in der Regel. Für Mängel, die nicht arglistig verschwiegen werden, haftest Du nicht.
Der Käüfer will nur Geld rausschlagen. Trifft eine Forderung bei Dir, solltest Du auch zum Rechtsanwalt zur Abwehr der Ansprüche gehen.
Auch wenn ein Gutachter sagen würde, dieser „Mangel“ ist bereits länger vorhanden, ich es aber nicht bemerkt habe, muss er dann beweisen, dass ich es gewusst haben muss oder reicht dann die Aussage des Gutachters, dass der Mangel auch da war als ich noch in der Wohnung war..?