Ebay: Ärger mit Käufer, er reklamiert Ware, obwohl Privatauktion
Hallo, ich habe auf ebay eine sehr teure Vase verkauft, für mehrere tausend Euro (ziemlich selten, Jugendstil). Der Höchstbietende (Käufer) hat die Vase nach Erhalt reklamiert, wegen angeblich gleich mehrerer Mängel, die mir jedoch nicht aufgefallen waren. Ich hatte die Vase als Privatauktion bei ebay eingestellt. Ferner habe ich ausdrücklich im Angebotstext darauf hingewiesen, dass ich zwar keine Mängel an der Vase erkennen könne, ich jedoch Laie sei auf diesem Gebiet und die Vase nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben habe. Die Rücknahme der Ware hatte ich ebenfalls ausgeschlossen. Der Käufer beharrt jedoch darauf, dass die Vase Mängel habe (Abriebstellen an der Glasur, ein kleines Loch in der Glasur sowie Blasenwurf im Glas), was mir jedoch nicht aufgefallen war. Ich hatte mehrere Bilder der Vase dem Angebot hinzugefügt, u. a. mehrere Detail-Aufnahmen der Glasur, so dass der Zustand der Vase gut zu erkennen war. Es gingen insgesamt über 40 Gebote für die Vase ein. Es hätten doch nicht so viele Leute geboten, wenn die Vase so offensichtliche Mängel gehabt hätte?! Der Käufer verlangt die Rücknahme der Vase und die Erstattung des Kaufpreises. Muss ich dem nachgeben? Danke im Voraus! :o)
5 Antworten
Muss ich dem nachgeben?
Ja
Nur weil Du meinst als Privatverkäufer bist Du aus jeder Nummer raus, funktioniert so nicht.
Es geht um hier Sachmängelhaftung.
Auch Deine vermeintliche Absicherung: Bin Laie; keine Mängel erkennen können, gibt Dir keinen Schutz. Die vom Käufer beschriebenen Mängel hast Du bestimmt gesehen, außer Du hast einen Augenschaden.
Solche Feinheiten kann nicht jeder auf Fotos sehen, oder hast cm für cm fotografiert? die müssen schriftlich erwähnt werden.
Nein, ich unterstelle Dir nicht unterschwellig einen Betrug.
Dass diese Jugendstil-Vase einen gewissen Wert hat, war Dir aber schon bewusst? Und wenn ja, dann untersuche ich - bei einem Verkauf - dieses Objekt mit der Lupe.
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich Laie bin
schützt Dich aber nicht vor seinen Ansprüchen
Quote von 100 % positiven Bewertungen
hab ich auch und dazu noch überdurchschnittlich; nicht unwichtig ist die Anzahl der Bewertungen
Vielen Dank für den Link.
Ich muss Dir ehrlich gestehen; so eine wertvolle Vase würde ich nur über ein Auktionshaus veräußern.
Du hast viele Fotos eingestellt, aber diese winzigen Feinheiten kann wirklich keiner bei diesem Dekor erkennen.
Ich würde sie wieder zurücknehmen und in ein Auktionshaus geben.
Da ich kein Sachverständiger auf dem Gebiet bin kann ich nur den rechtlichen Aspekt erklären. Rechtlich gesehen Habt ihr einen Kaufvertrag von dem er nicht so leicht zurücktreten kann. Also eine Kaufpreiserstattung Zug-um-Zug gegen die Rückerstattung der Ware kommt hier nicht so leicht in Frage. Allerdings ist jetzt fraglich ob die Beschriebenen "Schäden" zu einem Mängel führen. Das kann nur ein Sachverständiger klären da kleinere Schäden an einer so alten Vase normal sind. Allerdings könnte er eventuell den Kaufpreis mindern oder eine Restauration verlangen.
Ich würde zuerst mal bei der Ebay-Hotline um Rat fragen.
Dann frag Dich selbst: Beharre ich auf mein Recht? Dann zieh es durch! Du hast die Kohle, er die Ware. Ignorier was er Dir in Zukunft schreiben wird.
Willst Du Ärger meiden? Dann lass ihn die Vase zurück schicken, gibt ihm die Kohle zurück und biete die Vase einem unterlegenen Bieter an.
Beharre ich auf mein Recht?
Die Frage ist eher: Hat er Recht??
Ignorier was er Dir in Zukunft schreiben wird
Ein Anwalt wird diesen Fall mit Kusshand annehmen und der Frager verliert den Prozeß
Einspruch und Hörensagen!
Auch als Privatverkäufer haftest du für Sachmängel. Es geht also nun darum, ob diese beschriebenen Stellen Mängel i.S.d. §434 BGB darstellen - das kann man so ohne weiteres nicht beurteilen. Ich tendiere aber zu nein, wenn es sich um eine gebrauchte Vase handelt und du das auch so beschrieben hast
Hallo, ich habe im Angebotstext ausdrücklich "Erbstück" angegeben und das Jahr der Herstellung, nämlich "1900". Ich denke, allein aus diesen Angaben heraus dürfte klar sein, dass es sich um ein altes Stück handelt und somit, dass es gebraucht ist und keine Neuware.
mit dieser Frage könnte sich ein Gericht etliche Tage beschäftigen, Ausgang ungewiss. Da es um einen ziemlichen Wert geht würde ich hier nicht auf Teufel komm raus den Streit suchen, sondern lieber zurück nehmen und anderweitig verkaufen. Das wäre mir zu riskant
Ja, ich denke, das werde ich auch tun. Ist wohl sicherer.
Was ich nicht verstehe, du schreibst in der Artikelbeschreibung:
Hinweis: Ich habe heute Vormittag (04.05.2015) die Vase in einem Auktionshaus begutachten lassen (spezialisiert auf Glas und Porzellan) und dort hat man mir die Echtheit der Vase bestätigt. Sie enthalte "keinen Hinweis auf eine Fälschung oder Manipulation".
Warum hast du die Vase nicht auch gleich auf ihre "Qualität" begutachten lassen?
Einen Augenschaden habe ich sicher nicht! Und ich habe auf ebay eine Quote von 100 % positiven Bewertungen, so dass ich auch kein Betrüger bin, was Du mir wohl unterschwellig zu unterstellen scheinst. Die Mängel, die der Käufer an der Vase entdeckt haben will, sind für meine Begriffe Dinge, die nur einem "Profi", also Kunstkenner", auffallen. Ich habe aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich Laie bin!