Gerichtsverfahren: Was passiert, wenn Kläger Gerichtsgutachten nicht zahlt?
Folgender Fall:
A beauftragt Unternehmer B mit Arbeiten in einem Haus Elektro, Maurer und Klempnerarbeiten für 42.000,- und zahlt schon mal 21.000,- per Vorkasse. Die Arbeiten werden nicht in der Zeit von 6 Monaten (wie vereinbart) abgeschlossen sind unfertig und mangelhaft. Nach 1,5 Jahren kündigt A den Vertrag. Es stellt sich auch noch heraus, der Handwerker B ist nicht in der Handwerkskammer für die beauftragen Arbeiten eingetragen.
- Kläger A beantragt einen Mahnantrag, verfolgt diesen aber nicht weiter nachdem Widerspruch von B.
- Kläger A lässt die Arbeiten von einem Gutachter schätzen und der Wert liegt unter dem Betrag, welchen A bereits bezahlt hat.
- Beklagter B beantragt die Durchführung des Klagverfahrens von A
- Beklagter B verlangt nun für die unfertigen Arbeiten per Widerklage 93.000,- und bestreitet den unter Zeugen mündlich geschlossenen Bauvertrag
- Kläger A lässt durch einen renommierten Privatgutachter den Wert der Arbeiten abzüglich der entstandenen Schäden begutachten, es wird ein Wert von rund 8.000,- EUR ermittelt.
- Unternehmer B legt eine "Preisschätzung" über rund 55.000,- EUR vor, angeblich von einem Gutachter erstellt, es gibt aber weder eine Unterschrift noch einen Briefkopf.
Ein Vergleich ist nicht möglich. Das Gericht will nun ein Gerichtsgutachter einschalten.
FRAGE:
Was passiert mit dem Gerichtsgutachten, der Klage und der Widerklage, wenn A den Gutachter nicht zahlt?
Was würde veraussichtlich passieren, ...
- Klage und Widerklage werden abgewiesen mangels Beweisen (fehlendes Beweisgutachten)?
- Urteil basierend auf den vorhandenen Gutachten/Preisschätzung der Parteien?
- Der Richter wird den Widerkläger zur Zahlung des Gutachtens in Anspruch nehmen?
- Basierend auf der Preisschätzung von B wird der Wiederklage vollumfänglich entsprochen
- ...
2 Antworten
Hallo OpaSteve,
ein Bauprozess ist immer eine ganz heiße Kiste. Normalerweise bezahlst du immer drauf. Darum ist es besonders wichtig, dass im Vorfeld alles genau vertraglich fixiert wurde und der Baufortschritt und -ausführung überwacht wird. Falls man sich mit sowas nicht auskennt, ist es sehr sehr sehr zu empfehlen, dass man sich einen fach- und sachkundigen Berater zur Seite nimmt - ja, der kostet Geld ;-) Was jetzt ansteht, wird nicht billiger.
Und in Vorkasse geht man nie ;-)
Ein Richter kennt sich mit Bausachen nicht aus. Er wird für jeden strittigen Sachverhalt ein Gutachten fordern. Derjenige der klagt bzw. behauptet, geht in Vorkasse.
Dann kommt normalerweise immer der Punkt, an dem der Richter die Parteien ausdrücklich über das Prozessrisiko aufklärt und versucht einen Vergleich zu erzielen.
Für den Richter hat das den Vorteil, dass er den Fall vom Tisch hat und keine Urteilsbegründung schreiben muss.
Für den Bauunternehmer hat es den Vorteil, dass er den größten Murks abliefern kann, aber nicht auf den ganzen Kosten sitzen bleibt. Und manche von denen fahren auf diese Masche und wenn es ganz schlimm läuft, dann geht er in Insolvenz und ein Bruder, Cousin, .... mancht ne Woche später die Klitsche wieder auf....und dann stellt sich die Frage, ob ein örtlicher alteingesessener Handwerker vielleicht doch eine Alternative gewesen wäre.
Tja, und welchen Vorteil hast du? Keinen - du ärgerst dich grün und blau, bleibst auf einem Teil der Kosten sitzen, bezahlst noch deinen Rechtsanwalt - hast aber viel gelernt ;-)
Viel Erfolg!
Karliemeinname
viele Fehler von Deiner Seite ...
- nur ein mündlicher Vertrag
- großzügige Vorkasse
sowas regelt man schriftlich (!) mit festgelegten Baufortschritten - Zahlungen erfolgen erst, wenn die Baufortschritte eingetreten sind (erst Leistung - dann Zahlung)
Du hattest vermutlich ein Schnäppchen machen wollen ... das geht jetzt nach hinten los
wie aus vereinbarten 42.000 Euro 93.000 Euro werden erschließt sich mir nicht ganz
im Übrigen gehe ich davon aus, dass Du anwaltlich vertreten bist
Dass Du beleidigend wirst, hilft Dir bei Deinen Fehlern auch nicht ....
komt auch vor Gericht "sehr gut an" - überlass das argumentieren besser dem Anwalt, wenn Dir die sachliche Ebene fehlt
Sie haben es noch immer nicht verstanden ;)
Durch Wiederholung wird nur klar, dass die Einsichtigkeit fehlt ...
Fehler muss man auch einsehen! können
Beleidigungen helfen nicht weiter, wenn man selbst an der Situation schuld ist ...
dann besser die Reden lassen, die die Sache nicht betrifft
den Anwalt nämlich
sachliche (!!!) Ebene eben
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man vielleicht einfach nichts sagen!