Warum beantragt der Klägeranwalt in der Güteverhandlung beim Arbeitsgericht die Klage abzuweisen?
Wegen Berichtigung seines Zeugnisses hat meine Schwester den letzten Arbeitgeber verklagt. Warum stellt der Klägeranwalt jetzt schon den Antrag die Klage abzuweisen? Kann den in der Güteverhandlung die Klage abgewiesen werden, sodass es keine Hauptverhandlung mehr gibt?
6 Antworten
Du meinst sicher den Anwalt des Beklagten, oder?
Damit will er wahrscheinlich deutlich machen, dass er zu einer Einigung keinen Anlass sieht und die Klage unberechtigt ist.
Näheres wird jedoch die Verhandlung zeigen. Hier werden beide Parteien gehört.
In der Güteverhandlung wird nicht darüber entschieden ob eine Klage abgewiesen wird, oder nicht.
In der Güteverhandlung soll ausgelotet werden in wie weit ein Kompromiss möglich ist, um die Hauptverhandlung zu vermeiden. Der Richter kann aufgrund seiner Äußerungen andeuten in welche Richtung seine Entscheidung tendieren wird. Dies dient dazu verhärtete Fronten aufzubrechen bzw. der Seite zu deren Ungunsten er entscheiden wird, zu signalisieren dass es günstiger wäre sich zu bewegen.
Der Anwalt des Arbeitgebers hat ein Statement abgegeben, das darauf schließen lässt dass der Arbeitgeber nicht bereit ist zu verhandeln bzw. dass der Anwalt und der Arbeitgeber sich ihrer Sache sicher sind, so dass sie die Hauptverhandlung nicht fürchten.
Peter Kleinsorge
Die Güteverhandlung ist ja dazu da, eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Wenn der gegnerische Anwalt den Antrag auf Abweisung stellt, will er verhindern, daß die Sache auch nur in der Güteverhandlung behandelt wird. Hab allerdings noch nie gehört, das dem Erfolg beschieden war.
Der Antrag die Klage abzuweisen ist das übliche Prozedere vor einem Gerichtstermin, dabei ist es unerheblich ob es sich um einen Gütetermin oder Hauptverhandlungstermin handelt.
Nur wenn zwischen den Parteien in der Güteverhandlung eine Einigung erzielt wird, fällt der Termin für die Hauptverhandlung weg. Ist die Sache weiter strittig, wird in der Güteverhandlung gleich der Termin für die Hauptverhandlung bestimmt.
In den meisten Fällen urteilt das Arbeitsgericht zum Wohle des Arbeitnehmers.Die Arbeitgeberseite versucht erstmal mit der Abweisung der Klage Zeit zu schinden.Solange der Arbeitnehmer nicht den Schwanz einzieht wird es immer zu einer Hauptverhandlung kommen.