Schönheitsreparatur, Wohnung unrenoviert übernommen. Wer zahlt den neuen Boden?
Hallo,
heute habe ich meinen Mietvertrag erhalten. Bei der Wohnungsbesichtigung mit der Vormieterin (Vermieter war nicht mit dabei, da der weiter weg wohnt) hat sie mich darauf hingewiesen, dass der Boden in der Küche eigentlich mal gemacht gehört. Ob der Vermieter hiervon Kenntnis hat, weiß ich noch nicht.
Im Mietvertrag steht nun drin, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wird. Unter "Schönheitsreparaturen" steht nun folgendes:
"Hat der Mieter die Wohnung in unrenoviertem Zustand übernommen, übernimmt er während der Mietdauer die Ausführung der Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten, wenn ihm hierfür ein angemessener Ausgleich von mindestens 4 Monatsmieten gewährt wurde. Die Schönheitsreparaturen umfassen... einschließlich die Pflege der innenliegenden Böden."
Davor steht auch noch, dass der Vermieter keine Schönheitsreparaturen schuldet... Aber gilt das auch für den Boden?
Was heißt das nun für mich?
Danke!
Stefanina
5 Antworten
Bodenbeläge haben nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun. Sollte ein neuer Boden notwendig sein, ist es Sache des Vermieters. Man geht z. B. bei einen PVC-Boden von einer Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren aus, je nach Qualität.
Hilfe - davon ist dringend abzuraten. Meistens sind die Kosten der wirklich anfalleneden " Schönheitsreaparaturen" zu denen man sich dabei dann verpflichtet massiv viel höher als die freien Monatsmieten. Sonst würden die das nicht machen. Alleine die Böden können mehre TAUSEND EURO KOSTEN: Das ist einer der miesesten Tricks von solchen dubiosen VM, - meist private . Sie umgehen der Verpflichtung sich irgendwie mal selbst zu kümmern um die Instandhaltung ihrer Mietsache und wälzen einfach alles ab an Mieter. MACH ES BLOSS NICHT; IHR BEZAHLT EUCH DUMM UND DOOF DABEI. Diverse Klauseln der alten Formularmietverträge sind rechtlich heute nichtig und deshalb muss ide Vormieterin nichts renovieren, sondern der VM eigentlich schon lange. ( Neue Böden gehörten dazu sowieso nicht zu den " Schönheitsreparaturen) ) Deshalb wird das jetzt auch euch abgewälzt.
Hallo,
hmm eine Wohnungsbesichtigung mit dem Vormieter würde ich nur dazu nutzen um die Wohnung ein erstes mal zu sehen. Bei der Übergabe der Wohnung sollte jedoch der Vermieter unbedingt dabei sein. Damit alle "Ungereimtheiten" von Anfang geklärt und dokumentiert sind. Wie etwa die Sache mit dem Boden in der Küche.
Den will der Vermieter Ihnen offensichtlich unterjubeln. Zudem sollen Sie für Pflege und künftige Schönheitsreparaturen aufkommen, obwohl er Ihnen die Wohung im unrenovierten Zustand anbietet.
Im Gegenzug gewährt er Ihnen mindestens 4 Monatsmieten. Wann ? Wieviel Geld ist das ? Wie wird das verrechnet ?
Wie ist der allgemeine Zustand der Wohnung überhaupt ?
Für mich hört sich die Klausel
"Hat der Mieter die Wohnung in unrenoviertem Zustand übernommen,
übernimmt er während der Mietdauer die Ausführung der
Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten, wenn ihm hierfür ein
angemessener Ausgleich von mindestens 4 Monatsmieten gewährt wurde. Die
Schönheitsreparaturen umfassen... einschließlich die Pflege der
innenliegenden Böden."
so an, daß es wohl mehrere Baustellen in der Wohnung gibt für die Sie gerade stehen sollen. --- kein normaler Vermieter verzichtet freiwillig auf 4 Monatsmieten !!!
Mein Rat : Unterschreiben Sie den Mietvertrag nicht !!
Bestehen Sie auf meinem Übergabetermin mit dem Vermieter. Schreiben Sie ein Protokoll, wo alle Mängel und Baustellen in der Wohnung aufgeführt sind und lassen Sie dies vom Vermieter unterschreiben.
Und wenn Sie die Wohnung im unrenovierten Zustand übernehmen, sollten sich sich nicht zu Schönheitsreparaturen ( über der üblichen Bagatellgrenze von 100 Euro) oder sonstigen Pflege irgendwelcher Einrichtungen und Gegenstände verpflichten.
Vereinbaren Sie anstatt dessen, daß Sie die Wohnung so zurück geben wie übernommen.
Sagen Sie ihm, daß Sie nicht bereit sind für alle Schäden der Vormieter zu zahlen.
Erst dann würde ich den Mietvertrag unterschreiben.
Bodenbeläge sind Sache des Vermieters, vorausgesetzt:
1. Die Wohnung wurde mit Bodenbelag des Vermieters vermietet.
2. Der Bodenbelag des Vermieter wurde durch den Mieter nicht beschädigt. Normale Abnutzungen aber sind mit der Miete abgegolten.
3. Dir wurde bei Vertragsabschluss seitens des Vermieters ein neuer Boden zugesagt. Wenn das nicht der Fall war, gilt der Zustand mit deiner Unterschrift als akzeptiert.
Bei der Wohnungsbesichtigung mit der Vormieterin (Vermieter war nicht
mit dabei, da der weiter weg wohnt) hat sie mich darauf hingewiesen,
dass der Boden in der Küche eigentlich mal gemacht gehört.
Ob die Vormieterin das meint oder ob das tatsächlich so ist, sind zwei Sachen. Was die Vormieterin meint, muss noch lange nicht den Tatsachen entsprechen. Beispielsweise sind Mieter auch häufig der Meinung, dass im Bad die Fliesen aus dem Jahr 1965 ausgetauscht gehören, obwohl daran keinerlei Schäden zu sehen sind.......
Dann sprich mit dem Vermieter darüber, bevor du unterschreibst. Wer hat den Boden denn verlegt? Vielleicht der Vormieter? Oder der Vermieter? Das macht schon einen Unterschied.
Übrigens ist die Pflege der Böden immer Sache des Mieters. Ist doch eigentlich logisch - ich jedenfalls kenne keinen Vermieter der regelmäßig bei seinen Mietern die Böden wischt..... :-) Wenn der Boden Eigentum des Vermieters ist, hat der Mieter ihn pfleglich zu behandeln.
Die Schönheitsreparaturen umfassen... einschließlich die Pflege der innenliegenden Böden."Bitte den volen Wortlaut ohne Auslassung.
Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Innentüren, Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung einschließlich die Pflege der innenliegenden Böden.
Die Pflege der Böden in der Wohnung hat nix mit Schönheitsreparaturen zu tun sondern gehört zur vertragsgerechten Nutzung der Wohnung. Auch evtl. Schäden gehören nicht über Schönheitsreparaturen geregelt. Bei vertragsgemäßem Gebrauch eingetretene Verschlechterung oder Abnutzung der Beläge sind mit der Miete abgegolten.
Sollten Schäden, die von dir zu verantworten wären (über das Maß der vertragsgemäßen Nutzung hinaus) den Vermieter bewegen, Schadenersatz zu fordern, gälte natürlich der Grundatz NEU für ALT. Das heißt, der Verm. dürfte lediglich den Zeitwert berechnen. Du könntest diesen dann, insofern versichert, von deiner Haftpflichtversicherung regulieren lassen.
Vielen Dank! Dass der Boden eigentlich erneuert werden muss, hab ich gesehen... Der löst sich schon ab.