Im Lebenslauf gelogen - was nun?

17 Antworten

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Wenn sie dich halt irgendwann mal nach einer Arbeitsbescheinigung fragen bleibt dir, wenn du es durchziehen willst, nichts anderes übrig als eine zu fälschen. Aber das wäre Urkundenfälschung und eine Straftat. Deswegen rate ich dir es gleich zu sagen. Außerdem sind so Praxen ja oft gut miteinander "vernetzt". Deswegen besser jetzt als wenn es rauskommt. Ich weiß das ist für dich aktuell die schlechtere Lösung aber besser jetzt als wenn es zu spät ist. Ich wünsche dir alles Gute.

Lass es einfach so laufen. Eine eigenständige Rückkorrketur würde zur Kündigung führen (können).

Eine spätere Angabe der wirklichen Verhältnisse auch.

Bleib ruhig, evt. wird die Frage zu Deinem Lebenslauf nicht mehr auftreten.

Also: keep cool und arbeite so gut wie möglich.

Eine evt. Rückfrage beim letzten AG würde ich abwarten.

Dann hast Du vielleicht Pech, aber proaktiv Deine Vermeidung im Lebenslauf würde ich NIE preisgeben.

Dein AG ist nicht das Bundesverfassungsgericht!

Einen Lebenslauf ist keine Urkunde, und eigene Urkunden kann man nicht fälschen. Folglich liegt hier keine Urkundenfälschung vor. 

Auch eine "arglistige Täuschung" ist hier nicht treffend. 


Dein Arbeitsverhältnis könnte lediglich angefochten werden. Aber ein direkter Kündigungsgrund ist das auslassen einer Arbeitsstelle im Lebenslauf nicht. 

Relevant wäre hier nur, ob du bei der ausgelassenen Stelle selber gekündigt hast, oder ob du gekündigt wurdest. 


Wenn du selber gekündigt hast, dann würde ich einfach alles lassen wie es ist. 


Da die Firma auch Zeugnisse sehen will, wird die Sache auffliegen. Deshalb  ist die Frage nicht, ob Du mit der Wahrheit rausrücken sollst, sondern wann und wie. Und die Frage musst Du Dir schon selbst beantworten, weil niemand den Ausgang einer solchen Beichte voraussagen kann.

Du hast zwei Möglichkeiten:

1.) durchziehen! Die Zeugnisse frisierst Du digital.

2.) Den Boss um ein persönliches Gespräch bitten, und die Situation erklären, und hoffen, dass er Verständnis hat.

Alles in allem hast Du ja nix Verbotenes getan. Niemand ist tot, nix ist kaputt. Soooo übel finde ich es jetzt nicht.

emib5  30.09.2016, 09:55

Nix verbotenes?

Die Juristen nennen das arglistige Täuschung.

Als Konsequenz drohen fristlose Kündigung (auch noch Jahre später) und ggf. Schadenersatz.

balounox  30.09.2016, 09:56
@emib5

Das Risiko gehen wir ein.