Neuer Job- Angaben zur steuerpflichtigen Vorbschäftigung

4 Antworten

Mit welcher Begründung sollte dein Vertrag aufgelöst werden (können)?

Und warum fällt es dir so schwer, diesen Job auf dem Personal-Bogen anzugeben - hat es sich dabei denn um einen Escort-Service gehandelt?

momlev2004 
Beitragsersteller
 11.10.2013, 19:02

Ich denke man könnte mir sowas wie (arglistige) Täuschung vorwerfen, da ich diesen Job halt weder in der Bewerbung angegeben, noch bei dem Vorstellungsgespräch erwähnt oder heute angebracht habe als ich den Vertrag unterschrieben hab. Ich muss ehrlich gestehen, dass ich diese 2 Tage einfach ausblende, da es ein sehr unschönes Ereignis für mich war.

Ich möchte halt nicht, dass jetzt durch diesen Personalbogen meine Unehrlichkeit herauskommt ;(.

Und nein, es war ein Job in der Hotellerie, so wie es der neue aus sein soll :)

Silverstring  12.10.2013, 07:40
@momlev2004

Da lass dir mal keine grauen Haare wachsen. Und rede dich nicht mit irgendwelchen Notlügen heraus.

Sollte man dich tatsächlich jemals irgendwann danach fragen, sag die Wahrheit: Es war nichts für dich.

'Nicht erzählen' heißt in diesem Fall ganz sicher nicht arglistig täuschen. Sorgen müsstest du dir nur machen, wenn man dich gezielt gefragt hätte, ob du dort auch schon gearbeitet hast und du das verneint hättest.

Würde jeder im Lebenslauf alle Jobs angeben, müssten nicht wenige Bewerbungen als Pakete verschickt werden.

momlev2004 
Beitragsersteller
 12.10.2013, 16:11
@Silverstring

Danke für deine Hilfe. Meine Freundinnen meinen auch ich mache mir Sorgen um nix. Ich werde die Tage jetzt angeben und abwarten. Wenn etwas kommt werde ich sagen, dass die 2 Tage ja nichts mit meiner Bewerbung in dem neuen Unternehmen zu tun haben, bzw. mir durch diesen Job einfach bewusst geworden ist was ich nicht will und das man auch beim aussuchen eines Job bestimmter zugehen muss (so unter dem Motto "Drum prüfe wer sich [ewig] bindet"). Was beides auch nicht gelogen ist und vielleicht schaffe ich es den eventuellen negativen Eindruck ein bisschen positiver zu gestalten. Auchw enn ich 25 bin ist es nach der Ausbildung erst das 2. Mal, dass ich mich bewerbe und ich musste wohl mal auf die Nase fallen um zu lernen was ich will.

Hast Du für diese 2 Tage denn Geld bekommen? Ich würde das gar nicht als erwähnenswert betrachten.

momlev2004 
Beitragsersteller
 11.10.2013, 20:31

Ja, ich hab Geld für die zwei Tage bekommen. Davor war ich 3,5 Jahre im Ausland und hab dafür Nachweise, dass ist also kein Problem. D.h. ich habe dieses Jahr wirklich nur diese beiden Tage in Deutschland gearbeitet.

Ich weiss ja nicht was dieses Steuerbüro mit meinen Daten macht und was sie machen würden, wenn sie sehen, dass ich eben 2 Tage dieses Jahr gearbeitet hab.

Nordlicht1987  11.10.2013, 20:50
@momlev2004

die Daten sind für die Abrechnung, manche Programme verlangen die Eingabe der Beträge. Wenn Du das aber nicht angibst, ist das nicht so relevant - ich würde das einfach "überlesen"

momlev2004 
Beitragsersteller
 12.10.2013, 16:15
@Nordlicht1987

Ich werde die beiden Tage einfach angeben, zusammen mit meinen Auslandszeiten, vielleicht fällt es dann denen in der Firma erst nicht auf. Eventuell dann nur im Steuerbüro, aber die werden wahrscheinlich eher Rückfragen zu den Auslandszeiten haben als zu den deutschen Zeiten, die sie eventuell dann sehen.

Wie bereits von @Nordlicht1987 angedeutet, gehören die steuerlichen Vorverdienste zu den relevanten Angaben bei der Erfassung der Mitarbeiterstammdaten. Der Hintergrund ist, dass das Unternehmen bei unterjährigem Arbeitsbeginn nur dann einen internen Lohnsteuerjahresausgleich im Monat 12 fahren darf, wenn die Vormonate lückenklos mit Vorverdiensten belegt sind. Diese Vorgabe kann bei Dir ohnehin nicht erfüllt werden, so dass der LStJA sowieso nicht durchgeführt werden darf. Hier könntest Du sogar verlangen, dass dies so passiert. Dafür muss dann das Kennzeichen LStJA=NEIN gesetzt werden. Dies wäre allerdings auch dann auf NEIN zu setzten, wenn keine Vorverdienste vorhanden wären.

Da es allerdings nicht ausgeschlossen ist, dass irgendwann später ein Rückschluss auf den "2-Tages-Arbeitgeber" gezogen werden könnte, würde ich mich zunächst einmal herausreden. Ich würde sagen, dass ich zwei Tage im Betrieb eines Bekannten gearbeitet habe, dort auch entlohnt wurde, jedoch keine Abrechnung bekommen habe. Dies wird bei der neuen Firma ggf. zwar etwas Ratlosigkeit auslösen, aber wenn Du dann sofort nachschiebst, dass Du an einem automatischen LStJA in der Dezember-Abrechnung auch gar nicht interessiert bist, müssten die Firma eigentlich wissen was zu tun ist, nämlich das Kennzeichen wie oben beschrieben zu setzen. Damit wäre m.E. die Sache vom Tisch.

Sollten sich (wider Erwarten) daraus weitere Komplikationen ergeben, kannst Du diesen Thread wieder aufgreifen und erneut um Rat fragen.

Gutes Gelingen...! Gruß Nightstick

momlev2004 
Beitragsersteller
 12.10.2013, 16:19

Hallo Nightstick,

musste deinen Beitrag zwar zweimal lesen, aber dann hab ichs kapiert ;). Bin blond, hihi. Wie ich den anderen beiden geschrieben hab gebe ich die beiden Tage jetzt an, zusammen mit meinen Auslandszeiten in der Hoffnung, dass es im Betrieb keinen interessiert, was ich geschrieben hab sondern nur, dass ich die Zettel ausgefüllt hab. Wenn was kommt werde ich ehrlich sagen, dass die beiden Tage ja nix mit meiner Bewerbung bei der Firma zu tun hat, die haben ja nichts miteinander zu tun und es sind auch nicht die gleichen Stellen. Wenn überhaupt habe ich ja aus der Kündigung bei dem anderen Job gelernt mir meine neuen Stellen etwas sorgfältiger rauszusuchen und bedachter an die Sache ranzugehen!

Vielen Dank auch für deinen Beitrag

Hallo, mich würde interessieren, was sich hier schlussendlich ergeben hat?