Personalfragebogen: vollzeitbeschäftigung im laufenden Kalenderjahr weglassen?
Hallo zusammen,
habe aus Angst, meinen letzten Arbeitgeber, bei dem ich nur v. 01.12.21 - 13.01.21 im Lebenslauf und auch im Vorstellungsgespräch verschwiegen (musste da weg, hab es nicht ausgehalten) und so getan als ob ich bis zum neuen Eintritt arbeitslos war. Ich dachte einfach, dass die Chancen so höher sind, heute habe ich Angst.
Jetzt habe ich am 01.03.21 eine neue Stelle gefunden und auch angetreten.
Muss ich die Vollzeitbeschäfigung im laufenden Kalenderjahr nun im Personalbogen eintragen oder kann ich es wieder weglassen ? Ich hab tierisch Angst, weil mir der Job so gefällt und jetzt sowas ...
Habe zwar gelesen, dass ich es weglassen kann und dafür auf einen lohnsteuerausgleich verzichten soll, aber soll ich das jetzt schon dazu schreiben oder erst, wenn ich gefragt werde ? Wird der Ausgleich in meinem Fall überhaupt gemacht ?
Fange auch bald noch einen Minijob an, wird es hier zu dem gleichen Thema kommen ? Lasse ich es dann auch wieder weg oder nicht ?
Die Verwirrung ist sehr groß!!!
Danke für eure Mithilfe
1 Antwort
Irgendwie blicke ich da nicht so durch. wieso wird in einem Personalbogen nach vorherigen Beschäftigungen gefragt? Da geht es doch eher um persönliche Sachen wie Steuerklasse, Steuer ID und Adresse, Notfallnummern etc. Eben alles, was für die laufende Beschäftigung wichtig ist.
Im Zweifel würde ich natürlich dort die alte Beschäftigung auch nicht angeben.
Dein Arbeitgeber macht doch keinen Lohnsteuerausgleich, der rechnet ganz normal ab 1.3 nach Steuerklasse/SteuerID ab.
Du kannst dann am Jahresende einen Einkommenssteuerausgleich machen.
Beim Minijob kannst du auch angeben, was du willst oder nicht.
Das ist halt so ein Standard Datev Bogen .
Und muss ich direkt mitteilen, das ich keinen lohnsteuerausgleich des Arbeitgebers möchte ? Es gibt weder Urlaubs noch Weihnachtsgeld und ich bin ja nicht das ganze Jahr dort beschäftigt sondern erst ab März diesen Jahres, im Internet steht, das der Arbeitgeber in diesem Fall eigentlich gar keinen Lohnsteuerauagleich macht.
Wenn ich das also richtig verstanden habe, dann mache ich diesen selbst und Ende. Oder ?